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Kostenvoranschlag nach EBM bei OP durch Nicht-Kassen-Arzt

 
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Keulenschwinger
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.05.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 03.04.08, 00:19    Titel: Kostenvoranschlag nach EBM bei OP durch Nicht-Kassen-Arzt Antworten mit Zitat

Hui, ich hoffe der Titel ist nicht völlig verwirrend! Smilie

Folgendes: Ich habe seit meiner Kindheit eine sehr schiefe Nasenscheidewand die meine Atmung merklich beeinträchtigt. Aber erst jetzt habe ich mich entschlossen da was machen zu lassen.

Außerdem habe ich eine sehr große plumpe Nasenspitze, also dachte ich mir; hey, wenn Du schon unterm Messer liegst, lass Dir doch das auch noch korrigieren!

Habe mir also einen Chirurgen gesucht, bei dem ich as privat machen lassen möchte. Laut HNO geht eine OP auf Kassenkosten nur wenn es sich ausschließlich um die gesundheitlich relevante Nasenscheidewand dreht. Ist was eigentlich Unnötiges dabei (also ästhetische Dinge), geht das nicht mehr.

Gut, privater Chirurg, 4.000 Euro. Mein Hausarzt sagte mir nun bei der Blutuntersuchung, ich sollte mir von meinem Chirurgen mal eine Kostenaufstellung geben lassen, auf der ersichtlich ist, welcher Teil von den 4.000 Euro für die medizinisch indizierte Korrektur der Nasenscheidewand ist. Habe ich das schriftlich könne ich durchaus versuchen von der Krankenkasse eine Zuzahlung zu bekommen, immerhin liegt hier eine eindeutige medizinische Indikation vor.

Nun hat mein Chirurg keine Kassenzulassung. Mein Hausarzt meinte, dass wäre u. U. ein Stolperstein, dennoch könne ich es versuchen. Nun sagt mir die Sprechstundenhilfe meines Chirurgen: "Einen genauen Kostenvoranschlag mit Abrechnungsgebühren
basierend auf EBM können wir Ihnen leider nicht erstellen, da wir keine
Kassenzulassung und somit kein geeignetes Programm haben!"


Klingt jetzt vielleicht total wirr aber.... könnte mir nicht jeder x-beliebige HNO-Arzt mit Kassenzulassung verklickern welche Kosten bei meiner Nasenscheidewandkorrektur anfallen würden? Dann könnte ich mir das doch von einem Kassenarzt sagen lassen, und schreibe das dann der Kaankenkasse, obwohl der Chirurg ein anderer Arzt (ohne Kassenzulassung) ist ---- ODER? Es geht doch nur darum herauszufiltern, welcher Teil der 4.000 Euro für die notwendige Korrektur aufgewendet wird, so dass dieser Teil von der Kasse übernommen wird! Den Rest zahle ich GERNE OHNE MURREN privat drauf! Aber was die Kasse zahlen müsste, soll sie auch zahlen, immerhin zahle ich seit Jahren die entsprechende Versicherung!

....Hilfe?
Smilie

DANKE!
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Sixtus Allert
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 953
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 03.04.08, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Der Fall ist gar nicht so schwer:
Selbstverständlich können Kassenleistungen mit Selbstzahlerleistungen kombiniert werden.
M.a.W.: Eine Septumkorrektur "auf Kasse" kann mit einer ästhetischen Leistung an der Nase kombiniert werden, die Trennung muß nur deutlich gemacht werden. Kassenleistungen dürfen allerdings "nur" Vertragsärzte mit entsprechender Zulassung abrechnen. Ihr Chirurg (der hoffentlich noch andere Qualifikationen für eine Operation an der Nase hat) wird aus guten Gründen seine Kassenzulassung zurückgegeben haben, insofern ist es verständlich, dass er entsprechende Abrechnungen/ Voranschläge nicht mehr macht. Also kann Ihr Chirurg auch keine durch wen auch immer erstellten Voranschläge, die Kassenleistung betreffend abrechnen.
Am besten stellen Sie sich einmal bei einem HNO/ MKG Kollegen oder Plastischen Chirurgen mit Kassenzulassung vor. Dort bekommen Sie dann alles aus einer Hand.
Beste Grüße
Dr. Sixtus Allert
_________________
Arzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, Handchirurgie
Chefarzt der Klinik für Plastische und Ästhetische Chirurgie am Sana Klinikum Hameln - www.dr-allert.de
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Keulenschwinger
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.05.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 03.04.08, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo! Erstmal vielen Dank!

Blöd an dieser gangen Sache ist nur, dass mir das alles so knapp zufällt, eigentlich habe ich für den 17. schon die OP terminiert und meine Termine dementsprechend geplant.... hm tja.

Frage: Macht zwar nicht wirklich Sinn, aber wenn mein derzeitiger Chirurg keine Kassenleistungen abrechnen kann, wäre es denn eine andere Geschichte, wenn ich ihn erstmal ganz normal privat bezahle (wie meine Blutuntersuchung für die OP ja auch), und ICH dann im Nachhinein um eine Erstattung der Kosten bei der Krankenkasse bitte? Ist das dann irgendwie was anderes?

Und übrigens: Kann man eigentlich grob sagen was eine begradigung der Nasenscheidewand die Krankenkasse normalerweise kostet? Wenn ich jetzt zu einem Chirurgen wechsle der 1000 Euro mehr kostet, und ich am Ende 1000 Euro von der Kasse bekomme - lohnt sich der Aufwand ja nicht wirklich...

Ansonsten.... Hm.... Is' ja blöd.

PS: Also mein derzeitiger Chirurg hat um die 550 Nasen operiert und ist Mitglied in der VDÄPC, DGPRÄC und im BDC. Er wirkt soweit seriös und kompetent....


UPDATE: Also ich habe gerade mit der Sprechstundenhilfe eines anderen Chirurgen gesprochen bei dem ich bereits zur Beratung war. Die Dame hat mir exakt das gleiche erzählt wie Sie, Herr Dr. Allert, allerdings meinte Sie, dass ich als gesetzlich Versicherter bei der DAK recht schlechte Karten hätte, weil diese Krankenkasse wohl schonmal quasi ein Rundschreiben rumgeschickt hat, auf dem sie mitteilte, dass sie sowas nicht mache.

Was bei mir jetzt völlig unverständlich ist! Es ist ein Arzt mit Zulassung. Es ist eine medizinisch indizierte OP. Die Beteiligung der Krankenkasse wäre doch fix, und variiert nicht (oder?), und alles private zahle ich gerne selbst. Wie kann die DAK da sagen, dass sie das nicht machen?? - Bei der Hotline der DAK war niemand mehr zu dem Thema zu sprechen, wobei ich mir da eh sicherlich eine mündliche Abfuhr abholen werde, die werden doch sicherlich getreu dem Motto "Es gibt nix!" gedrillt...



Danke!
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Sixtus Allert
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 953
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 04.04.08, 07:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
bevor Sie sich operieren lassen, sollte die Kostenfrage ganz klar geklärt sein. Wenn Sie alles privat zahlen, wird Ihnen die Kasse hinterher sicher nichts zurückzahlen, schon gar nicht, wenn die Leistung nicht von einem Vertragsarzt erbracht wurde.
Es gibt keine Fixpreise für die Begradigung des Septums,weil dies mit unterschiedlichem Aufwand verbunden ist.
Reden Sie am besten selbst mit der Kasse. Und nochmal: es wäre eher in meinen Augen sinnvoll, den Termin zu verschieben, als sich mit solch ungeklärten aber wichtigen Fragen operieren zu lassen.
Beste Grüße
Dr. Sixtus Allert
PS: bei den genannten Mitgliedschaften muß Ihr Chirurg Plastischer Chirurg sein, ein buchstabenmäßig kleiner aber fachlich (v.a. für Ihre Nase) wesentlicher Unterschied.
_________________
Arzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, Handchirurgie
Chefarzt der Klinik für Plastische und Ästhetische Chirurgie am Sana Klinikum Hameln - www.dr-allert.de
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Keulenschwinger
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.05.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 04.04.08, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe jetzt meine Krankenkasse erreicht, die Dame war nett, wusste aber nicht genau Bescheid und will sich jetzt nochmal bei mir melden.

Entweder heute oder spätestens am Montag weiß ich Bescheid. Wenn die KK der Übernahme der Kosten ZUSTIMMT, werde ich sicherlich noch den Chirurgen wechseln.

Ich hoffe nach wie vor, das die DAK das nicht abwiegelt. Weil, wie gesagt, Indikation ist gegeben, Arzt hat Kassenzulassung ... was sollte schief gehen?
...
naja, mal schauen.

Auch wenn die Kosten variieren, solch eine OP würde doch sicher NICHT unter 1.500 Euro kosten, oder? Kann man das so sagen? Denn ab 1.500 würde sich der jetzige Aufwand "lohnen".

Danke soweit!
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