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KG und Massage als integrierte Anwendung ? Dauer ?

 
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Leon
DMF-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 131

BeitragVerfasst am: 03.06.08, 11:16    Titel: KG und Massage als integrierte Anwendung ? Dauer ? Antworten mit Zitat

Eine Patientin soll wegen Bandscheibenvorfall ärztlich verordnet KG, Massage und Fango erhalten.
Die gesamte Behandlung dauert 45 bis 50 Minuten incl. aller Übergangszeiten (Umziehen, Hinlegen, warten usw.), davon 20 Minuten Fango und 30 Minuten Massage.
Das Fragwürdige: Die KG wurde angeblich in die Massage integriert. Angeblich hätte die Therapeutin "mal den Arm der Patientin hochgehoben" oder ähnliches.

Fragen:

1) Ist es eine anerkannte Anwendung, KG und Massage als gemeinsame Anwendung zu praktizieren ? Abgerechnet wurden beide Leistungen separat.
KG 19,00 €
Massage 13,70€
Moorpackung (Fango) 7,oo €

2) Wie lange müsste in der Regel eine solche integrierte Anwendung (wenn es sie denn gibt) dauern ?
(nur mal als Gedanke: wenn zwei Therapien, KG und Massage, gemeinsam in 30 Minuten praktiziert werden, dann entfiele auf jede einzelne der beiden 15 Minuten. Guck ich die Preise, dann staune ich).

3) Wo finde ich etwas dazu (internet) ?

Danke für Hinweise und alle anderen Erfahrungen und Tipps.
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Johanna Seeländer
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 648

BeitragVerfasst am: 03.06.08, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Ihre Fragen sind spannend. Durch die Preise, die Sie angeben, vermute ich, dass die Patientin privat versichert ist?
Da gibt es keine Verträge mit den Privatkassen, an die sich die Therapeutin halten müßte. Hier wird ein privater Vertrag zwischen Patient und Leistungserbringer abgeschlossen. Manche Leistungserbringer schließen einen schriftlichen Vertrag ab, manche machen das nicht. Aber auch ein mündlicher Vertrag ist bindend.
Bei den gesetzlich versicherten Patienten gibt es diese schriftlichen Verträge als Rahmenverträge, die für die Leistungserbringer bindend sind.
Da gibt es festgelegte Mindestbehandlungszeiten, je nach Therapie. Für Krankengymnstik sind mindestens 15 Minuten vorgesehen, für die Wärmebehandlung sind mindestens 10 Minuten, für Massagen sind ebenfalls mindestens 15 Minuten vorgesehen. Diese Zeiten sind meiner Meinung nach zu kurz. Aber bei Preisen von 14 Euro für die Krankengymnastik haben die meisten Praxen eine Regelbehandlungszeit von 20 Minuten. So steht es auch im Vertrag mit den gesetzlichen Kassen. Aber das ist auch sehr knapp bemessen, zumal auch der Befund und die Dokumentation in diese Zeit eingerechnet werden muss.
Rechnen Sie mal anders: 2 mal 14 Euro bei einem Halbstundentakt (30 Minuten) und davon müssen die Therapeutin und die Miete bezahlt werden, Strom u. alle weitere Kosten beglichen werden... Das Therapeutenleben ist nicht so rosig!
Eine Kombination von zwei vorrangigen Heilmitteln, wie KG und Massage auf einem Rezept ist seit der neuen Heilmittelkatalog 2001 in Kraft getreten ist, bei gesetzlich Versicherten nicht mehr möglich, obwohl diese Kombination sich als durchaus sinnvoll erwiesen hat und in der Leistungsbeschreibung bei Kranklengymnastik auch noch drin steht: "Krankengymnstik ...einschließlich der erforderlichen Massage..."

Also, Ihre Frage ist nicht so leicht zu beantworten. Je nach Wohnsitz in Deutschland gibt es auch unterschiedliche Preise mit den unterschiedlichen gesetzlichen Kassen..

Ich hoffe, etwas Klarhit in diese komplizierte Angelegenheit gebracht zu haben, oder habe ich weitere Fragen offen gelassen?
Hat denn die Therapie Erfolg gebracht?
Wo Sie etwas dazu im Internet finden? Unter: www. heilmittel.de und unter www.physio.de wird ebenfalls über diese Fragen heftig diskutiert. Da klicken Sie einfach auf die Suchfunktion...

Viele Grüße
Johanna Seeländer MPH
Physiotherapeutin
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Leon
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 131

BeitragVerfasst am: 03.06.08, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Frau Seeländer,

vielen Dank, dass Sie Sich die die Zeit genommen haben, so ausführlich zu antworten.

Ja die Patientin ist privat versichert, muss aber in jedem Fall zuzahlen.
Wohnsitz ist NRW.

Bezüglich der Höhe der Vergütung für die angegebenen Leistungen stimme ich Ihnen zu. Dagegen ist nichts einzuwenden.
Sauer aufgestoßen war eben nur die Rechnung für KG, weil die KG gar nicht geleistet worden war. Auf Rückfrage dann der etwas "schwammige" Erklärungsversuch, dass während der Massage ab und zu auch mal ein Handgriff wie bei manueller Therapie gemacht wurde ("die eigentlich noch teurer ist"), also beide Anwendungen angeblich gleichzeitig stattgefunden haben. Mit dieser Erklärung hatte ich nicht gerechnet, fand ich aber originell (und nachahmenswert aus Sicht der Therapeuten) Winken
Welcher Handgriff das gewesen sein soll, weiss die Patientin nicht. Es wurde nur regelmäßig der Ischiasnerv und einige andere Rückenbereiche massiert, die Patientin lag nur auf dem Bauch ohne jegliche Bewegung, also definitiv keine KG.

Zur Frage, ob die Anwendungen geholfen haben: leider nein. Es sollte ein Versuch sein, ob sich bei den Leiden der Patientin eine Besserung einstellt. Die Ärzte rätseln noch.
Ich denke aber, dass die Anwendungen immer einen zumindest unterstützenden Effekt haben, auch in diesem Fall.

Nochmals vielen Dank für die ausführlichen Hinweise und für die interessanten internet-Adressen. Werde mir die morgen mal vertieft anschauen.

Viele Grüße,
Leon
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