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Hallo erstmal ! Ich weiß nicht ob der Beitrag hier richtig ist, doch ich hoffe es.
Meine Frage erscheint vielleicht etwas seltsam, und ich hoffe das ich niemanden damit zu nahe trete, denn das ist nicht meine Absicht.
doch war ich gestern eine recht hitzige Diskussion verwickelt, welche sich zemlich kreisförmig um das alte thema des freien Willnes bewegte.
das gespräch, welches mich zu diesem Post veranlasste begann mit den Risken des Autofahrens, transformierte sich aber recht schnell in eine disskusion über dem konflikt zwischen dem, na wer erräts, freien willen vs hypokratischer eid, aus.
und zwar durch folgendes szenario:
nr 1: man wird in einen Autounfall verwickelt, und droht zu verbluten, die notwendige Konsequenz: Amputation einer Extremität.
nun, angenommen der betroffene ist aber noch halbweges bei bewusstsein und besteht ausdrücklich darauf NICHT zu amputierene sonder auf eigenverantwortung die konseqnzen zu tragen (Tod) (wobei hier natürlich im Nachhinein ohne Zeugen nicht mehr nachgewiesen werden kann ob dies so war)
hat der mensch nicht das Recht eine solche schwerwiegnde und sein leben so tief traumatisierende entscheidng selbst zu treffen?
nun an der stelle warf nun jemand in unsrer illustren runde ein, dass diese Entscheidung nicht zwangsweise frei sei, da er durch Schok oder dergelichen in seiner Entscheidungsfähigkeit starkt eingeschränkt sei.
das wiederrum änderte das szenario dahingehen dass nun jemand eine art patientenverfügung oder eine einverständnisserklärung oder etwa sin der Art (nein ich kann meine unwissenheit kaum verbergen:-) ) ins spiel brachte,
sprich wie oberen szenario kommt zu der verbalen beteurerung des eigenen wunsches (wobei ihc an dieser stelle anmerken will, das es nicht um die sinnhaftigkeit dieses geht sondern nur ums Prinzip) auch die Verfügung die der Betroffene aus Brusttasche zieht hinzu.
Nun die eigentliche frage:
Wäre es in einem solchen fall (wie ich befürchte) so, dass der wunsch des Betroffenen dem hypokratischen eid untergeordnet ist, und ist es wirklich und in wie weit moralisch vertretbar?
Ich freu mich schon auf Antworten von Wissenden und auf allerlei verscheidenn Meinungen,
lieben Gruß
Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 4711 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 05.07.08, 10:34 Titel:
Hallo schwarzerLeguan,
man kann ggf. so eine sinnvolle Struktur in die Überlegungen bringen:
Suizidalität / Selbstmordabsichten / Selbstgefährdung sind ein Grund für eine Behandlung ggf. sogar gegen den eigenen Willen (richterliche Zwangseinweisung, geschlossene psychiatrische Abteilung).
Wenn jemand rettbar ist und im akuten Trauma so etwas äußert, würde man das ebenfalls auf den Schock zurückführen und eine Behandlungspflicht sehen (Stichwort Garantenpflicht).
Mit einer Patientenverfügung hat das nichts tun. Das wird von medizinischen Laien oft verwechselt. Die Patientenverfügung kommt erst dann ins Spiel, wenn man z.B. an einer unheilbaren Erkrankung leidet oder keine Chance mehr besteht ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Insgesamt ist zu sagen, dass durch die Medien ganz unrealistische Horrorvorstellungen darüber im Umlauf sind, wie Intensivmedizin heute aussieht. Genau aus diesem Grund, weil die Bevölkerung hier nämlich nicht objektiv aufgeklärt sondern medienreißerisch manipuliert ist, ist aus meiner Sicht eine Patientenverfügung immer dann bedenklich und ethisch irrelevant, wenn nicht eine umfassende und objektive Aufklärung erfolgt ist. _________________ Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.medizin-forum.de
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