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medizinischer Dienst hält Patientin für Arbeitsfähig

 
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swyrwa
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 09:28    Titel: medizinischer Dienst hält Patientin für Arbeitsfähig Antworten mit Zitat

Meine Freundin leidet seit ca. einem halben Jahr an einem, mittlerweile durch MRT diagnostitierten, kleinen Bandscheibenvorfall. Da sie auch nach wochenlanger Therapie (Krankengymnastik, Akupunktpunkt, Elektrotherapie) noch immer starke Schmerzen bei Beanspruchung hat, hält der Orthopäde weiterhin die Arbeitsunfähigkeit für Nötig. Da auch seiner Meinung nach die ambulanten Möglichkeiten ausgereizt seien, hat er eine 3 wöchige Reha angeregt.

Der medizinische Dienst der Krankenkassen ist nun nach Durchsicht der Krankenakte (MRT) der Meinung das meine Freundin wieder arbeitsfähig ist. Dies wurde ihr heute nochmals vom Sachbearbeiter der Krankenkasse bestätigt. Zitat: "Die Schmerzen müßten eigentlich wieder weg sein" Das MRT ist ca. 8 Wochen alt. Es wird meiner Freundin also auch noch Simulation unterstellt und das ohne auch nur einmal mit ihr oder dem behandelden Arzt zu sprechen.

Der Arzt kann sie nun zwar weiter krank schreiben aber dann würde sie weder Gehalt noch Krankengeld erhalten. Der medizinische Dienst entscheidet scheinbar nach Gutsherrenart wer krank oder gesund ist und wen sie zur Untersuchung vorladen.

Die Krankenkasse behauptet das die keinen Einfluß auf die Entscheidungen des MD nehmen kann oder eine Untersuchung durch selbigen forcieren kann. Ich halte das nur für Schutzbehauptungen. Hier wird wohl wieder mal nur auf Kosten der Patienten versucht zu sparen.

Wie soll man nun mit dieser Situation umgehen? Offenbar sind allen die Hände gebunden. Mitlerweile erwäge ich juristische Schritte gegen die Krankenkasse und den MD.

Gibt es andere, vorallem kurzfristig helfende, Lösungen?


Zuletzt bearbeitet von swyrwa am 22.07.08, 13:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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falco1996
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.02.2005
Beiträge: 174

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

sobald es über diese Entscheidung einen schriftlichen Bescheid gibt, würde ich gemeinsam mit dem behandelnden Arzt einen entsprechend begründeten Widerspruch einlegen.

Da der beh. Arzt eine weitere AU für gegeben hält, wird er dies sicher begründen können und somit zumindest eine persönliche Begutachtung durch den med. Dienst erreichen können.

Alles Gute!
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Brigitte Goretzky
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.08.2006
Beiträge: 1947
Wohnort: Keighley, West Yorkshire

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

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