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Muss ich als patient in deutschland ausländisch beschriftete medikamente akzeptieren?
Hab heute einen reimport bekommen, mit der auskunft, das müsste jetzt so sein... sowohl packung, als auch das innentray mit den wochentagen ist in italienisch.
Dem deklarierten politischen Willen nach ist es wichtiger, dass KrankeKassen Geld sparen, als dass Patienten Beipackzettel verstehen, die dem deklarierten politischen Willen nach so formuliert sind, dass Patienten das eben zulasten der KrankeKassen gekaufte Medikament am liebsten wegschmeissen möchten - und dies häufig auch tun.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
auch reimportiere Arzneimittel müssen die Anforderungen an den deutschen Arzneimittelmarkt erfüllen und demzufolge auch eine in deutsch formulierte "Packungsbeilage" besitzen.
Dass hin und wieder auf den Packungen ersichtlich ist, dass das Arzneimittel aus dem Ausland kommt, mag sein und ist nicht immer schön, aber ein komplett für alle Beteiligten unidentifizierbares oder unlesbares Arzneimittel ist auf dem deutschen Markt nicht erlaubt. Hier findet stets mindestens eine Überklebung in deutscher Sprache statt.
Mit Ausnahme von einzelimportierten Arzneimitteln, da diese hierzulande gar nicht vertrieben werden und demzufolge auch primär den deutschen Gesetzmäßigkeiten nicht in erster Linie entsprechen müssen.
"Normal" re- oder parallelimportierte Arzneimittel enthalten aber wie erwähnt immer für den Patienten lesbare Informationen, ansonsten sind sie nicht verkehrsfähig und dürfen damit nicht abgegeben werden.
Apotheker sind gezwungen, eine bestimmte Menge an Reimporten abzugeben. Diese Quote beträgt zur Zeit 5% vom Fertigarzneimitelumsatz mit einer Krankenkasse. Sobald also ein Reimport lieferbar und mind. 15% billiger als das deutsche Bezugsmedikament ist, verlangt der Gesetzgeber, dass der Reimport abgegeben wird. Da damit natürlich zusätzlicher Aufwand und Wege verbunden sind, machen die Apotheken dies nicht aus purer Freude an der Arbeit.
Das werd ich auch tun..werd ein neues rezept besorgen und in eine apotheke gehen, in der ich das original bekomme.
Dummerweise bestimmt die Krankenkasse, in der Sie sind, von welcher Firma Sie ein Medikament bekommen. Sie können höchstens zuzahlen...
und, PR, ich finde es unnett, was Sie da behaupten. Wie Schnatti schreibt, muß eine Übersetzung beiliegen und das wissen Sie als Arzt sehr genau. Ihr Grimm auf die Krankenkassen ist ja wahrlich riesig Kalli
Verfasst am: 07.09.08, 20:34 Titel: Weiß nicht genau, ob Sie mich meinen.
Haben Sie schon mal einen auf deutsch geschriebenen Beipackzettel
1. ganz gelesen ?
2. ganz verstanden ?
Erlebe aber jeden Tag Leute, die Rezepte einlösen und nach Lektüre des Beipacks das Medikament wegwerfen, weil gesetzlichen Bestimmungen folgend der Beipack absolut unverdaulich und zumeist bedrohlich formuliert ist.
Jetzt verstanden ?
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
Hallo, PR!
Ich bin bestimmt kein Freund der Pharma Industrie, aber da hab ich doch Verständnis für deren Sicherheitsdenken.
Wenn nicht jedes auch nur eventuelle Risiko aufgeführt wird in den Beipackzetteln, dann ist die Gefahr doch riesig, das alsbald die ersten Schadensersatzklagen anhängen.(Siehe Forum Recht)
Fragt sich also, was mehr zählt, das Vertrauen in den Arzt oder die Angst vor Nebenwirkungen. Wenn ich bedenke, wie viele Patienten selbst Antibiotika nicht nach Vorschrift einnehmen, nämlich bei Besserung aufhören sie zu nehmen, dann muß das Vertrauen in die Ärzte gering sein. Leider...
Gruß, Kalli
Ja doch. Da ist der Beipackzettel wie das Internet. Zum Schluss bei medizinischen Fragen ist alles bedrohlich. Fragt sich nur, wie man Beipackzettel sowie Internet so verständlich machen kann, das keiner mehr etwas falsch versteht?
Verfasst am: 08.09.08, 10:46 Titel: Re: Weiß nicht genau, ob Sie mich meinen.
PR hat folgendes geschrieben::
Haben Sie schon mal einen auf deutsch geschriebenen Beipackzettel
1. ganz gelesen ?
2. ganz verstanden ?
Zu 1. ja, regelmäßig
Zu 2. ja, so gut wie. Es sind immer Inhaltsstoffe dabei die ich nicht kenne, das nehme ich dann als "Eigenname" hin. Auch bei den Gegenanzeigen sind oft Krankheiten dabei, die ich nicht kenne, aber wenn ich eine Krankheit nicht kenne, dann habe ich sie auch nicht.
Wie Kalli schreibt: Ich vertraue einfach meinem Arzt, wenn Nebenwirkungen auftreten, spreche ich den Doc (oder, am Wochenende, den Notdienst) darauf an und gut ist.
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