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Verfasst am: 08.09.08, 12:41 Titel: Was gilt als Fehlbildung der Brust?
Hallo,
ich habe unterschiedlich große Brüste (Anisomastie) die ich operativ angleichen lassen möchte. Einen Termin beim Chirurgen habe ich bereits, den Antrag auf Kostenübernahme bei der KK werde ich daraufhin stellen. Nun meine Frage:
Gibt es "offiziell anerkannte" Fehlbildungen die eine operative behandlung rechtfertigen? Wenn ja, wo steht das? Oder liegt die Beurteilung tatsächlich im Ermessen des zuständigen Arztes beim MDK?
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