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Am Wochenende waren wir auf einer Party. Unser Sohn hat was im Auge gehabt und wir haben es ausgewaschen, es waren kleinere Steinchen drin. Als wir fertig waren, kam eine Ärztin, die ebenfalls auf der Party war vorbei und fragt, ob sie mal nach dem Kind kucken sollte. Daraufhin hat sie ihm ins Auge geschaut, ihm geraten nicht dran zu reiben, gesagt, dass scheinbar alles in Ordnung ist und wenn etwas wäre, sollten wir ins Krankenhaus fahren.
1 Woche später rief sie an, wann wir denn die Krankenkarte vorbei bringen würden. Ich sagte, dass das doch keine richtige Behandlung war und dass sie sich nicht lächerlich machen solle.
Wieder 1 Woche später rief sie nochmal an, sie würde uns eine Privatrechnung ausstellen, wenn wir ihr nicht die Karte bringen würden. Sie hätte das mit der Ärztekammer abgeklärt.
Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 4711 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 25.09.08, 18:45 Titel:
Hallo Unmittelbar,
a) gab es einen Auftrag?
Unmittelbar hat folgendes geschrieben::
fragt, ob sie mal nach dem Kind kucken sollte
Ja.
b) Wurde sie tätig?
Unmittelbar hat folgendes geschrieben::
Daraufhin hat sie ihm ins Auge geschaut, ihm geraten nicht dran zu reiben, gesagt, dass scheinbar alles in Ordnung ist und wenn etwas wäre, sollten wir ins Krankenhaus fahren.
Ebenso.
c) Hat Sie damit Anspruch auf eine Vergütung?
Juristisch wohl eher ja.
d) Ist ein solches Verhalten die Regel?
Nein. Das hört sich ja eher nach dem Anbieten einer freundlichen Gefälligkeit an. Ein solches Verhalten gereichte nach meiner persönlichen ärztlichen Ansicht einer solchen Ärztin zur Schande.
e) Was kann man tun?
Z.B. Krankenkarte zur Ärztin bringen aber die Krankenkasse über ein solches Verhalten informieren und Empörung zum Ausdruck bringen.
Alles Gute!
Ihr
Dr. med. Achim Jäckel
Facharzt für Innere Medizin
www.medizin-forum.de
Verfasst am: 25.09.08, 19:23 Titel: Seh ich auch so ähnlich
Solche Geschichten sind der Grund dafür, dass ich
mit der Ausnahme eben neben mir geschehener lebensbedrohlicher Notfälle und kein anderer da
außerhalb meiner Praxisräume
bei Fremden
grundsätzlich n i c h t ärztlich tätig werde.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
Naja, Auftrag ist relativ... Sie hat gefragt "darf ich mal kucken?". Angenommen sie hätte keine Kassenzulassung, dann dürfte sie mir ne gesalzene Wochenend-Notfall-Privatrechnung schreiben, oder?
Schieben wir den moralischen Aspekt mal zur Seite (dazu sage ich nur "igitt!")...
Es ist hier zu klären, ob tatsächlich ein Dienstvertrag bestanden hat oder ein reines Gefälligkeitsverhältnis. Dies müsste aber von einem Juristen im Einzelfall geprüft werden.
Sie könnten beispielsweise in einem Juraforum weitere Diskussion dazu anregen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung?
Naja, Auftrag ist relativ... Sie hat gefragt "darf ich mal kucken?"
Klingt für mich ganz klar nach einer Gefälligkeit, für die kein Vergütungsanspruch besteht.
Wenn die Dame meint, hier einen Dienstvertrag abgeschlossen zu haben, trägt sie dafür vor Gericht auch die Beweislast - dürfte schwierig für sie werden. Aber wenn sie peinliche Auftritte nicht scheut, kann sie ja mal ihr Glück versuchen...
Ich würde der angekündigten Rechnung (wenn denn überhaupt eine kommt...) mit Gelassenheit entgegenblicken.
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