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Midazolam beim Zahnarzt ohne Überwachung

 
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Patriziax
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.11.2007
Beiträge: 118
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 26.09.08, 19:50    Titel: Midazolam beim Zahnarzt ohne Überwachung Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe eine Sache, die mir ein bißchen auf der Seele liegt:
Ich habe ganz extreme Zahnarztangst. Daher bekomme ich seit einigen Jahren beim Zahnarzt (immer der gleiche) 5 mg Midazolam (Dorm***) i.v. gespritzt (bin 1,68 cm groß und wiege 57 kg), insgesamt waren das in 7 Jahren ca. 6-8 Mal.
Dabei ist es ca. 3 Mal passiert, dass der ZA mir Midazolam gespritzt hat, anschließend die örtliche Betäubungsspritze und dann den Raum verlassen hat. Ich bin dann meist sofort eingeschlafen und als ich wieder wach wurde (ca. 30 Min. später) hatte der ZA noch nicht mal angefangen, sondern kam dann meist erst wieder ins Zimmer. ich lag also eine ganze Weile unbeobachtet dort. Dann hat er die Male, die das passiert ist, nochmals 5 mg Midazolam nachgespritzt, die mich dann vollends weggehauen habe Geschockt
Ich wusste es damals nicht besser und dachte das sei so in Ordnung... ist es ja wohl aber nicht, oder?
Ein befreundeter Arzt schlug die Hände über dem Kopf zusammen, als ich ihm davon erzählte Geschockt und klärte mich erstmals über Atemdepression ect. auf. Davon hatte mein ZA nie irgendwas erzählt. ich habe nie irgendwas unterschrieben und er hat mich im Laufe der Jahre auch nie gefragt, ob ich z.B. gerade Medikamente nehme ect.
Auch mit dem Essen und Trinken sah er es immer recht locker. Nüchtern brauchte ich nie zu kommen.

Wie ist das ganze Verhalten einzuordnen? Ich bin nämlich mittlerweile einfach total verunsichert und das Vertrauen in diesen ZA ist nun auch irgendwie nicht mehr da.
Ist das wirklich sehr verantwortungslos oder ist sein Verhalten ok?

Vielen Dank für Ihre Einschätzung,
Patrizia
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Winfried Gahbler
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1640

BeitragVerfasst am: 29.09.08, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Patrizia,

die beschriebenen NW nach der iv.-Gabe von Midazolam sind vorstellbar. Ich kann die Reaktion des Kollegen durchaus nachvollziehen.
Sprechen Sie bitte den Zahnarzt darauf an, schildern Sie ihm Ihre Bedenken. Er muss Ihnen erklären können, wie er die Überwachung konkret gewährleistet und wie er mögliche Komplikationen behandeln kann. Das ist Teil seiner Aufklärungspflicht.
Alles Gute wünsche ich Ihnen
MfG W.Gahbler
----------------------

Hinweis unter Bezug auf §7(3) der Berufsordnung für Ärzte:
1. Der voranstehende Beitrag ist eine allgemeine Stellungnahme, die, ausgehend von Ihrer Anfrage mit größtmöglicher Sorgfalt verfasst wurde.
2. Bitte wenden Sie Sich unabhängig davon persönlich zur Beratung, Untersuchung und Behandlung an eine Ärztin oder einen Arzt Ihres Vertrauens!
_________________
aus der Gemeinschaftspraxis
Dr.W.Gahbler/F.Becker/Dr.K.Sieben
http://www.schmerzkreis.net
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