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Es ist immer der selbe Sachverhalt und immer die gleiche Dreibuchstabenkasse.
Die Kassenbescheinigung über den mutmaßlichen Tag einer Entbindung, nach deren Vorliegen die Kasse den Arbeitgeber anruft und sagt, ab nächster Woche mußt Du keinen Lohn mehr zahlen, denn da zahl ich Mutterschaftsgeld, darf nur haarscharf sieben Tage vor dem Eintritt in die Schutzfrist ausgestellt werden.
Über diese Pseudopräzision kann man entweder sich totlachen oder sie hinnehmen. Im letzteren Fall datiert man die Bescheinigung halt auf diesen Stichtag, auch wenn da Sonntag ist, und der Herr SoFa ists zufrieden. Meistens.
Die Bescheinigung nach Muster 3 (7.1993) enthält allerdings das weitere Datumsfeld: "Die Bescheinigung erteile ich aufgrund der Untersuchung am ...".
So, und da gibts nun diese Dreibuchstabenkasse, deren SoFas bestehen mit wüster Regelmäßigkeit darauf, dass diese beiden Daten übereinzustimmen hätten. Sollte es sich dabei um einen Sonn- oder gesetzlichen Feiertag handeln, sei stattdessen der nächste Arbeitstag einzutragen.
Da ist der Schwachsinn nun wirklich perfekt, denn
erstens steht das nicht im Gesetz
zweitens untersuch ich niemanden wegen einer Kassenbescheinigung an einem bestimmten Tag sondern dann, wenns medizinisch sinnvoll ist,
drittens verlangt die Dreibuchstabenkasse von mir die Fälschung meiner Bescheinigung in all den Fällen, wo ich nicht am Stichtag untersucht hab.
In diesen Fällen pflege ich die Bescheinigung mit dem Vermerk zu versehen: diese Bescheinigung wurde von mir auf Verlangen der Kasse gefälscht.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
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