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Freundin überraschend Herzinfarkt

 
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Karin G.
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Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 1353
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 22:04    Titel: Freundin überraschend Herzinfarkt Antworten mit Zitat

Hallo,

heute habe ich erfahren, dass meine Freundin (55) am Donnerstag einen Herzinfarkt erlitten hat. Es waren schon zwei Stellen zu und diese wurden mit einem Stent versorgt. Schon heute geht es ihr besser und sie soll schon Dienstag oder Mittwoch entlassen werden, um dann bald zur Reha zu kommen.

Meine Freundin ist so übermäßig pflichtbewusst, dass sie sich jetzt schon Sorgen macht, wie die Kollegen auf ihr Fehlen reagieren. Sie arbeitet - für einen Hungerlohn - in der häuslichen Krankenpflege. Diese Arbeit hat sie zunehmend extrem angestrengt, aber sie musste sie machen wegen ihrer Existenzsicherung.

Ich frage hier nun, ob meine Freundin mit dieser Krankheit nicht eine gute Chance auf EU-Rente hat. Zudem ist sie in psychologischer Behandlung wegen Angstzustände (schon vor dem Infarkt). Da ich mich mit Herzinfarkt überhaupt nicht auskenne, hätte ich dort gerne einen Rat. Im KH wurde ihr gesagt, sie könne ihr Leben so weiterführen wie vorher.

Gruß
Karin G.
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Barca
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Anmeldungsdatum: 24.05.2008
Beiträge: 508
Wohnort: USA & D

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hatte gerade neulich eine Patientin, die wegen Depressionen Ihre Erwerbsminderungsrente durchbekommen hat. Das Ganze war allerdings ein langer Kampf, geholfen hat nur die Klage beim Sozialgericht gegen den Rententräger. Sie musste zum Gutachter und nachdem was ich mitbekommen habe, bekomt man die EU-Rente nur durch, wenn man aufgrund einer Erkrankung weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann. Ich bin mir aber sicher, dass es da noch mehr Anforderungen gibt. Der Herzinfarkt reicht sicherlich nicht aus, gerade auch durch die Prognose der Ärzte, die Sie genannt haben.
Die Angsstörung macht die Aussicht auf Erfolg schon besser, wenn sie schlagfertige Therapeuten hat.
Was ich bedenken würde ist aber folgendes: Rente ist nicht gleich Rente, die Rente wegen teilweiser Erwebsminderung ist geringer als die Rente wegen voller Erwerbsminderung (<3 Stunden täglich). Außerdem orientiert sich die Rente immer am früheren Einkommen, man muss mit Abschlägen von bis zu 10% rechnen, also ob sie danach wirklich besser gestellt ist, vermag ich nicht zu beurteilen, dass muss sie selbst ausrechnen und es sich gut überlegen. Außerdem ist die "EU-Rente" in der Regel zeitlich befristet ohne Garantie auf Verlängerung. Was danach kommt ist ungewiss (Verlängerung, Arbeitslosigkeit, etc.).
Liebe Grüße
Barca
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Karin G.
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Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 1353
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Barca,

danke für die Antwort. Das Problem ist, dass meine Freundin die alten und kranken Leute auch irgendwie tragen muss, also wenigstens im Bett wenden, oder in den Rollstuhl setzen usw. Kann das - mit 2 Stents - überhaupt verantwortet werden? Kann man nicht davon ausgehen, dass ihr Gefäßsystem allgemein mehr gefährdet ist und solche Anstrengungen sogar einen weiteren Infarkt begünstigen?

Gruß
Karin G.
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Barca
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Anmeldungsdatum: 24.05.2008
Beiträge: 508
Wohnort: USA & D

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, diese Frage muss individuell von den behandelnden Ärzten beantwortet werden, die den Zustand Ihrer Freundin einschätzen können (ich kann das von hier aus nicht Winken ).
Ich habe 1 Infarktpatientin mit Stent + Bypass, die aus der Pflege kam und weiterhin dort arbeitet, sie kommt gut damit klar.
Nach einem Infarkt ist die Behandlung ja auch nicht abgeschlossen, Ihre Freundin muss ggf. zur Anschlussheilbehandlung (eine Art "Reha"), außerdem bin ich sicher, dass sie ab sofort täglich Medikamente einnehmen muss, um weiteren Problemen vorzubeugen. Heute ist es möglich, bei unkomplizierten Verläufen eine vollständige Wiedereingliederung in den Alltag zu erreichen.
Das ist wirklich eine Einzelfallentscheidung.
In Bezug auf Ihre Frage nach der EU- Rente wäre anzumerken, dass Ihre Freundin evtl. je nach Beschwerdebild vielleicht tatsächlich nicht mehr in ihrem Beruf einsetzbar, aber unter Umständen nicht generell erwerbsunfähig ist, sodass der Rententräger den Antrag auch ablehnen kann, mit der Begründung, sie könne ja noch einer anderen Tätigkeit nachgehen, bei der sie sich nicht so verausgaben muss. Ich weiß, das klingt doof, aber wenn es um Geld geht kann unser System mitunter grausam sein.
Ich wünsche Ihrer Freundin und Ihnen auf jeden Fall alles Gute.
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Karin G.
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Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 1353
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Danke nochmal herzlich; nun habe ich folgenden Satz in einem anderen Forum gelesen (man stöbert ja erst einmal herum, um ein bisschen helfen zu können):

Menschen die vor 1961 geboren sind, und aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können, haben Anspruch auf volle EU-Rente. Der Berufsschutz gilt in diesen Fällen noch. (wissen viele nicht!)

Ob das noch gilt, weiß ich leider nicht.

Gruß

Karin
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falco1996
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Anmeldungsdatum: 20.02.2005
Beiträge: 174

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karin,

ja, diese Regelung gilt noch. Vor 1961 geborene haben noch Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente, später geborene müssen sich dahingehend privat absichern.

Ist Ihre Freundin Krankenschwester? Dann wird durch den Rententräger geprüft werden, ob generell das Leistungsbild einer KS noch erbracht werden kann. Dabei ist es meist nicht relevant, ob das in der häusl. Krankenpflege belastender ist als z. B. in einer Klinik.

Diese Fragen könnte Ihre Freundin aber in der Reha ansprechen, denn dort gibt es meist sozialmed. Beratungsstellen!

Alles Gute!
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Karin G.
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Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 1353
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Meine Freundin ist keine Krankenschwester sondern nur Krankenpflegehelferin. Sie hatte sich vor 5 Jahren umschulen lassen, weil sie als gelernte Fotolaborantin keine Stelle mehr bekommen hatte. Die Arbeit hat sie aber leider schon vor dem unerwarteten Herzinfarkt körperlich sehr belastet. Interessant wäre auch für sie, ob sie, falls sie nicht mehr arbeiten könnte, Harz IV-Empfängerin wird oder ob gute Aussichten auf EU-Rente bestehen.

Gruß
Karin
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Barca
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Anmeldungsdatum: 24.05.2008
Beiträge: 508
Wohnort: USA & D

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Karin,
die Erfolgsaussichten hängen u.a. vom Alter Ihrer Freundin, von den Erkrankungen und von der Prognose der Ärzte bzw. Gutachter ab und diese scheint ja nicht sonderlich schlecht zu stehen.
Ob es ausreicht, werden Sie im Endeffekt nur erfahren können, wenn sie den Antrag stellt, mehr als nein sagen kann die DRV nicht Smilie
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