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Verfasst am: 22.10.08, 15:17 Titel: Härtefallregelung Kronen Qualität von Metallstifen?
Ich benötige 2 Kronen.
Die Krankenkasse bewiligt nur einen Teil der Behandlung, es bleibt ein Eigenanteil den ich mir nicht leisten kann. Die Kasse verweist auf die Materialien und die Verwendung von Glasfaserstiften, das ginge auch mit Metallstiften, so die Kasse.
Der Zahnarzt nun verweigert die Verwendung von Metallstiften bei den Kronen
und ich bin gezwungen mir einen anderen Zahnarzt zu suchen.
Ist das berechtigt, sind Metallstifte bei Kronen aus med. Sicht abzuraten?
Ich benötige 2 Kronen.
Die Krankenkasse bewiligt nur einen Teil der Behandlung, es bleibt ein Eigenanteil den ich mir nicht leisten kann. Die Kasse verweist auf die Materialien und die Verwendung von Glasfaserstiften, das ginge auch mit Metallstiften, so die Kasse.
--- stimmt
Der Zahnarzt nun verweigert die Verwendung von Metallstiften bei den Kronen
--- kann er machen
und ich bin gezwungen mir einen anderen Zahnarzt zu suchen.
Ist das berechtigt, sind Metallstifte bei Kronen aus med. Sicht abzuraten?
--- nö. Metallstifte sind unter dem Strich nicht wirklich schlecht, oder Glasfaser tatsächlich so toll.
Viele Grüße _________________ Joachim Wagner
Zahnarzt
www.zahnfilm.de
Hm, dann fragt sich nur welches Motiv der Zahnarzt hat auf die Glasfaserstifte zu bestehen. Med. Gründe können es ja wohl kaum sein......
Kommen da auch so Sachen wie ich verkauf für Labor xy Glasfaserstife etc.,
wirtsch. Vereinbarungen oder solche Dinge in Betracht?
Weil ob er die Stifte oder die verwendet, das rührt nicht an seinem Lohn
und warum sollte er sich die Arbeit entgehen lassen.
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