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Verfasst am: 29.10.08, 14:39 Titel: Wunschklinik+Sparzwänge: ein leistungsrechtlicher Gegensatz
Sehr geehrte Forenfachleute,
... ich höre gelegentlich immer wieder von chronisch Kranken die eine Behandlung in eine speziell ausgesuchte Klinik anstreben; sei es als Reha oder aber als Kur. Dies ist
im Zuge der ausgeprägten Kostenkontrolle natürlich insoweit problematisch, weil Krankenkasse diese Wünsche in der Regel verwerfen. Das ist natürlich ein Problem,
weil ein Patient fachlich schwer vermitteln kann weshalb ausgerechnet eine spezielle Klinik einen besseren Heilungserfolg verspricht. Da häufig die fachärztliche besondere Fachkompetenz hier angeführt wird von Patienten wird dies für die Krankenkassen
noch weniger plausibel. - Frage: Was in diesen Fällen tun ?! - ich sehe hier einen klassischen Interessensgegensatz zwischen den Bedürfnissen des Patienten sowie
den Sachzielen des Versicherungsträgers.
Verfasst am: 29.10.08, 17:54 Titel: "In der Regel verwerfen"
kann ich nicht bestätigen
1. in Fällen akuten Untersuchungs- oder Behandlungsbedarfs, in denen nicht
- die Kasse für genau den Fall spezielle Vertragskliniken hat
- die Klinik im Ausland liegt
So alle paar Jahr hab ich mal einen Fall für eine superhochspezialisierte Klinik weit von hier. Ging bisher immer ohne Meuterei durch. Nur die Reise da hin wurde nicht gezahlt.
Allerdings werden die Einzelverträge für h ä u f i g e Spezialuntersuchungen und -ltherapien in Zukunft massiv zunehmen. Dann kann sich das ändern.
kann ich bestätigen
2. bei Kuren und Reha. Da wirds zur Zeit überhaupt extrem restriktiv, bei Jungen und ganz besonders bei Rentnern, ob die da was Spezielles ausgesucht hatten oder nicht. Die gängige Kassentaktik heißt da: hinhalten, prüfen, hinhalten, prüfen, hinhalten, zermürben, Aufgabe...
Ansonsten: der klassische Interessengegensatz zwischen den Bedürfnissen des Patienten und den Sachzielen des sogenannten Kostenträgers besteht grundsätzlich immer und ausnahmslos.
Merke: weder eine sogenannte gesetzliche Krankenkasse noch eine echte Krankenversicherung sind Veranstaltungen, auf denen man sich auch nur i r g e n d was wünschen kann. Im Wortsinn "versicherbar" = versicherungsmathematisch kalkulierbar sind ausschließlich Dinge, die schicksalhaft über jemanden hereingebrochen sind. Dagegen sind Dinge, die dem freien Willen unterliegen, grundsätzlich gar nicht versicherbar.
Davon macht nur die Politik Ausnahmen, dafür aber am laufenden Band, bei den "versicherungsfremden Leistungen". Meistens sind das Leistungen, die streng genommen über andere Sozialversicherungszweige finanziert gehören, oder es sind gleich Staatsaufgaben, die eigentlich steuerfinanziert gehören.
Auch diese Leistungen sind in der Regel sinnvoll und notwendig. Aber eben grundsätzlich nicht versicherbar, weil arbiträr alloziert. Um so unverständlicher, dass sie dennoch aus GKV-Beiträgen finanziert werden.
Der - rein politische - Grund für diese Verschiebebahnhöfe ist leicht einzusehen: es gibt im Land Buhmänner, denen man allfällige Kostensteigerungen (die dann allfällige Beitrags(satz)steigerungen nach sich ziehen können) in die Schuhe schieben kann: die im Gesundheitswesen Schuftenden. Diese Schweinigelei ist bei Politikern beliebt, seitdem ich denken kann.
Was in den von Ihnen umrissenen Fällen tun ?
1. auf gute Konjunktur und Kassenlage hoffen
2. sauber und mit (für SoFAs nachprüfbaren) Fakten argumentieren
3. bis hin zu Preisvergleichen (da wirds ausgesprochen schwierig)
4. zur Not eine Eigenbeteiligung aushandeln
5. mit Kassenwechsel drohen (hilft oft !)
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
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