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Bei psychosomatischer Schmerzstörung zum Schmerztherapeuten?

 
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Bernhart
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 16:18    Titel: Bei psychosomatischer Schmerzstörung zum Schmerztherapeuten? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

angenommen, man leidet unter einer psychosomatischen Schmerzstörung, die sich in
Form von fast täglichen unerträglichen Kopfschmerzen äußert. Zur Zeit bin ich deshalb
voll berentet.

Wäre es dann Eurer Meinung und Euren Erfahrungen nach indiziert, damit zu einem
Schmerztherapeuten zu gehen?

Ich habe deshalb oben geschrieben "angenommen, ...", weil sich bei mir die Fachärzte
"streiten", das heißt, die Meinungen gehen auseinander. Die einen sagen, das sei bei
mir doch alles "nur" psychosomatisch, die anderen sind der Meinung, es würde eine
hirnorganische Ursache vorliegen.

Ich selbst bin auch nicht der Meinung, dass es psychosomatisch ist. Aus mehreren
Gründen: Zum einen hatte ich schon als Kind und Jugendlicher schwerste Kopf-
schmerzepisoden, und damals war ich definitiv noch nicht psychisch krank. Zum
anderen haben jahrelange (!) Therapieversuche, die bei psychosomatischen Stö-
rungen angewendet werden, nicht die geringste Besserung meiner Beschwerden
gebracht. Zu diesen Therapieversuchen zählen eine jahrelange ambulante Psycho-
therapie, aber auch wochenlange stationäre Psychotherapie, Einzel- und Gruppen-
gesprächstherapien, Verhaltenstherapie, verschiedenste Entspannungstechniken,
usw. Dass dies alles gar keine Besserung gebracht hat, ist für mich der Beweis,
dass die Kopfschmerzstörung nicht psychosomatisch ist.

Deshalb wollte ich zum Schmerztherapeuten gehen. Aber mein behandelnder Neuro-
loge verweigert mir eine entsprechende Überweisung mit der Begründung, es sei
(trotzdem) aus seiner Sicht psychosomatisch und deshalb sei ein Schmerztherapeut
kontraindiziert - und ohne Überweisung von einem Facharzt (Hausarzt reicht nicht aus)
wird man bei unseren Schmerztherapeuten nicht behandelt.

Viele Grüße, Bernhart
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Renate02
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2008
Beiträge: 1094

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 17:31    Titel: Re: Bei psychosomatischer Schmerzstörung zum Schmerztherapeu Antworten mit Zitat

Bernhart hat folgendes geschrieben::
ohne Überweisung von einem Facharzt (Hausarzt reicht nicht aus)
wird man bei unseren Schmerztherapeuten nicht behandelt.


Ääääh, echt? Geschockt

Also, ich bin schon der Meinung, dass erst einmal organische Ursachen ausgeschlossen werden sollten, bevor man ein Problem als psychosomatisch bezeichnet. Aber was weiß ich schon...?

Vor allem, wenn psychotherapeutische Maßnahmen so gar keinen Erfolg gezeitigt haben.

Gibt es einen anderen Facharzt (Neurologe, Psychiater), gegebenenfalls etwas weiter weg, der Dir die Überweisung schreiben (bestätigen?) kann? Natürlich gibt es sicherlich auch Leute, die schon zum Schmerztherapeuten wollen, wenn sie nur einen blauen Fleck haben (überspitzt formuliert), aber das scheint ja bei Dir nicht der Fall zu sein.
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Winfried Gahbler
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1640

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bernhart,

zur Ausbildung eines Schmerztherapeuten gehört die "psychosomatische Grundversorgung" d.h. ein vorgeschriebener Kurs in psychosomatischer Medizin und eine vorgeschriebene Anzahl von Balint-Gruppen-Stunden. Daher müsste ein Schmerztherapeut sehr wohl in der Lage sein, auch die psychosomatischen Anteile eienr Schmerzerkrankung zu erkennen, ggf. auch zu behandeln, sie aber auch von den somatischen Anteilen abgrenzen können. Daher ist eine Mitbehandlung durch einen Schmerztherapeuten zunächst nicht als kontraindierzt zu betrachten.
Sehr wohl weiß ich auch; dass es eine Reihe von Neurologen gibt, die sich gerade mit Kopfschmerzerkrankungen sehr gut auskennen. Hier wäre eine Doppelbehandlung u.U. wenig sinnvoll.
Aber Ihre Schilderung klingt eher nach einem Kompetenzgerangel - weniger nach einem Bemühen um einen guten Arzt für Sie Frage
Gute Besserung und alles Gute wünsche ich Ihnen
MfG W.Gahbler
----------------------

Hinweis unter Bezug auf §7(3) der Berufsordnung für Ärzte:
1. Der voranstehende Beitrag ist eine allgemeine Stellungnahme, die, ausgehend von Ihrer Anfrage mit größtmöglicher Sorgfalt verfasst wurde.
2. Bitte wenden Sie Sich unabhängig davon persönlich zur Beratung, Untersuchung und Behandlung an eine Ärztin oder einen Arzt Ihres Vertrauens!
_________________
aus der Gemeinschaftspraxis
Dr.W.Gahbler/F.Becker/Dr.K.Sieben
http://www.schmerzkreis.net
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