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Ausbildungsberuf: Gesundheits- und Krankenpfleger/in

 
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Gunnar Piltz
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.09.2004
Beiträge: 1766
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 28.11.04, 22:41    Titel: Ausbildungsberuf: Gesundheits- und Krankenpfleger/in Antworten mit Zitat

Liebe KollgeInnen, Nutzer und Gäste !

Eines der goßen Themen im Jahr 2004 ist das neue Krankenpflegegesetz, welches am 1.Januar 2004 in Kraft getreten ist und eine neue Berufsbezeichnung für zukünftig examinierte Krankenpflegekräfte mit sich bringt. Die neue Bezeichnung wird somit die alten Namen Krankenschwester und Krankenpfleger ablösen. Nach altem Gesetz examinierte Pflegekräfte dürfen zwischen alter und neuer Bezeichnung wählen. Der neue Name soll in Zukunft ein erweitertes Aufgabenspektrum in Richtung Gesundheitsvorsorge und Beratung zum Ausdruck bringen.

Die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gliedert die Ausbildung zukünftig in 2100 Theorie- und mindestens 2500 Praxisstunden. Sie wird weiterhin an den Krankenhäusern angeschlossen Krankenpflegeschulen durchgeführt, deren Leitung zukünftig über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen muß. Die Rolle der Praxisanleiter wird gestärkt, sie müssen über mindestens ein Jahr Berufserfahrung und über eine berufspädagogische Zusatzausbildung verfügen. Integrierte Ausbildungen werden möglich, in denen die Schüler sich nach einer Orientierungsphase für eine Spezialisierung in Richtung Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege entscheiden können - ein erster Schritt in die Richtung einer generalisierten Pflegeausbildung. Das Mindestalter für Auszubildende ist weggefallen. Der Unterricht wird sich vermehrt an fächerübergreifenden Lernfeldern orientieren. Der Lehrstoff wird auch in Lernbereichen wie Anatomie, Chirurgie, Innere Medizin etc. vermehrt durch Lehrer für Pflegeberufe durchgeführt, externe ärztliche Dozenten verlieren hier an Bedeutung.

Ausbildungsvoraussetzungen sind hiernach:
Pfeil Der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung oder
Pfeil der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, sofern der Bewerber
Pfeil Pfeil eine mindestens zweijährige Pflegevorschule erfolgreich besucht hat oder
Pfeil Pfeil eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat oder
Pfeil die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer.

Ausgebildet wird an sog. Krankenpflegeschulen, die Krankenhäusern direkt angeschlossen sind. Die Ausbildung dauert 3 Jahre, sie besteht aus praktischen (mind. 3000 Stunden) und theroretischen Anteilen. Sie ist nach §4, KrPflG gerichtet auf
1. die sach- und fachkundige, umfassende, geplante Pflege des Patienten,
2. die gewissenhafte Vorbereitung, Assistenz und Nachbereitung bei Maßnahmen der Diagnostik, Therapie und Rehabilitation
3. die Anregung und Anleitung zu gesundheitsförderndem Verhalten,
Beratungsgespräche und konkrete Hilfen im Hinblick auf gesunde Lebensführung
4. die Beobachtung des körperlichen und seelischen Zustandes des Patienten und der Umstände, die seine Gesundheit beeinflussen, sowie die Weitergabe dieser Beobachtungen an die an der Diagnostik, Therapie und Pflege Beteiligten,
Krankenbeobachtung
5. die Einleitung lebensnotwendiger Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes,
6. die Erledigung von Verwaltungsaufgaben, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit den Pflegemaßnahmen stehen.
7. Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen

Der praktische Unterricht findet auf den Stationen in den Krankenhäusern statt. Die theoretische Ausbildung (nach dem neuem Gesetz 2100 Stunden) umfasst folgende Fächer:
Pfeil Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde
Pfeil Hygiene und medizinische Mikrobiologie
Pfeil Biologie, Anatomie und Physiologie
Pfeil Fachbezogene Physik und Chemie
Pfeil Arzneimittellehre
Pfeil Allgemeine und spezielle Krankheitslehre
Pfeil Grundlagen der Psychologie, Soziologie und Pädagogik
Pfeil Krankenpflege
Pfeil Grundlagen der Rehabilitation
Pfeil Organisation und Dokumentation im Krankenhaus
Pfeil Sprache und Schrifttum
Pfeil Erste Hilfe

Die Ausbildungsvergütung beträgt monatlich:
Pfeil im ersten Ausbildungsjahr 697,74 Euro
Pfeil im zweiten Ausbildungsjahr 754,91 Euro
Pfeil im dritten Ausbildungsjahr 846,69 Euro

typische Arbeitsbereiche
Pfeil Krankenhaus
Pfeil Einrichtungen der stationären Altenhilfe
Pfeil ambulante Pflegedienste
Pfeil Arztpraxen
Pfeil Dialysezentren
Pfeil Gesundheitsämter, Beratungsstellen

Verdienst/Einkommen
In staatlichen und kommunalen Einrichtungen, wie zum Beispiel Landeskrankenhäusern, erfolgt die Bezahlung nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). Das Grundgehalt wird durch teilweise abgabenfreie Zuschläge wie Ortszulage, Schichtzulage, Tarifzulage oder bei Nachtarbeit Nachtzuschlag ergänzt. Kirchliche Arbeitgeber bezahlen meist einen an den BAT angelehnten Tarif. Bei privaten Arbeitgebern, wie Krankenhauskonzernen (z.B. Asklepios-, Helios- oder Sana-Kliniken), gibt es oft Haustarifverträge, die vom BAT abweichen können. Oft sind hier auch leistungsabhängige Gehaltskomponenten üblich. Die meisten Krankenhäuser zahlen noch Beiträge für eine tariflich vereinbarte ergänzende Altersversorgung, z.B. in die Kirchliche Zusatzversorgungskasse.

Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten
Pfeil Fachkrankenschwester/-pfleger (z.B. für Intensivmedizin, OP, Psychiatrie, Anästhesie)
Pfeil Weiterbildung zur Stations-, Bereichs- oder Pflegedienstleitung
Pfeil Praxisanleiter
Pfeil Studium: u.a. Pflegemanagement, Pflegewissenschaften, Pflegepädagogik

Links
Pfeilhttp://www.mh-hannover.de/gleichst/downloads/krankenpflegegesetzfassung2004.pdf
Bundesgesetzblatt: Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege vom 16.Juli 2003

Pfeil http://217.27.2.43/0x0ac80f2b_0x00adb250
Reform des Krankenpflegegesetzes und neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ver.di)

Pfeil http://www.herzzentrum.de/MEDIA/PDF/Krankenpflegegesetz_Springmann.pdf
Das neue Krankenpflegegesetz - Was hat sich verändert!

Falls Sie noch Fragen zur Ausbildung oder zu den Ausbildungsinhalten haben, stehen wir Ihnen gerne Rede und Antwort!

Wichtige Anteile dieser Information stammen aus der Feder von Markus Würfel: pflegewiki.de

Herzliche Grüße
_________________
Gunnar Piltz
DMF-Moderator
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Würfel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.04.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 02.04.05, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Deine Informationen sind hier sicher nützlich. Wenn Du jedoch wie in diesem Beitrag die Informationen aus einem Wiki wie Wikipedia oder Pflegewiki übernimmst, solltest Du unbedingt die Quelle angeben. Insbesondere problematisch, weil hier unten immer das Copyright des Deutschen Medizinforums steht. Der von Dir zitierte Text ist unter der GFDL frei verfügbar. Zu den Bedingungen der GFDL gehört aber u.a., das die Quelle genannt wird.

Bitte sei mir nicht böse Winken

Viele Grüße
Markus
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Joachim Wagener
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 864

BeitragVerfasst am: 02.04.05, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Würfel hat folgendes geschrieben::
(...). Wenn Du jedoch wie in diesem Beitrag die Informationen aus (...)Pflegewiki übernimmst, solltest Du unbedingt die Quelle angeben. Insbesondere problematisch, weil hier unten immer das Copyright des Deutschen Medizinforums steht. Der von Dir zitierte Text ist unter der GFDL frei verfügbar. Zu den Bedingungen der GFDL gehört aber u.a., das die Quelle genannt wird.(...)

Hallo Würfel;

ich antworte hier kurz für den Kollegen Gunnar Piltz, der im Moment am Posten verhindert ist:
    (1) In der Tat stammen wesentliche Anteile dieses Postings aus pflegewiki, verfasst von Markus Würfel.
    (2) Versehentlich hatte der Kollege Piltz den lizenzrechtlich erforderlichen Hinweis nicht eingefügt; habe den Originalbeitrag entsprechend geändert.
    (3) Wir bitten um Entschuldigung für das versehentliche Nicht-Einfügen dieses Hinweises. Insofern kann sich das Copyright des DMF natürlich nicht auf den Text des Postings beziehen.
    (4) Inwieweit ein Forumsbeitrag in öffentlichen Foren überhaupt von Urheberrechten geschützt ist, ist zweifelhaft, jedoch trotzdem noch mal PARDON, lieber Kollege!


Hoffe, sie bleiben uns trotzdem gewogen?!

Herzliche Frühjahrsgrüße!
_________________
Joachim Wagener
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Würfel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.04.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 02.04.05, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mit dieser Lösung bin ich sehr einverstanden. Vielen Dank für die schnelle Reaktion!

Herzliche Grüße
Markus Würfel
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srausac
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 13.04.05, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Bin eine von denen, die sich als Neuling hier bezeichnet.
Bitte daher schonmal im voraus alle Fehler und so zu entschuldigen. Verlegen

Aber nun zum wesentlichen:

Aufgrund des neuen Krankenpflegegesetz werden in unserem K-Haus seit letztem Jahr Praxisanleiter geschult. Unter anderem auch ich.

So langsam geht die Weiterbildung dem Ende zu.
Unsere Prüfung ist es, eine Facharbeit zu erstellen und im Rahmen eines Collocnium vor zu tragen.
Mein Thema sollte eigentlich die "Entwicklung der beruflichen Handlungskompetenzen" sein. Da dies ja nun Schwerpunkt der neuen Ausbildung ist.
Aber anscheinend ist dieses Konzept doch zu neu. Denn ich habe Schwierigkeiten ausreichend Informationen zu finden.
Könnt ihr mir da einen Tipp geben?

LG
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Würfel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.04.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hmmm, vielleicht kann da noch jemand was anderes zu schreiben und ich könnte mich irren, aber ist damit nicht gemeint, dass nicht mehr nur starr Faktenwissen vermittelt werden soll, das zum Teil sowieso nach kurzer Zeit wieder veraltet ist - sondern die Schüler sollen lernen, selbst Inhalte zu erarbeiten. D.h. ihnen soll know how an die Hand gegeben werden, wie man sich Wissen selbst aneignet und sie sollen dazu befähigt werden, das eigene Berufsbild in den Gesundheitsberufen zu positionieren. Fähigkeit zur Diskussion, Gesprächsführung, Vertreten von Positionen, Gruppenarbeit etc. Ich werd mich noch mal umhören und wenn ich näheres herausfinde, dann melde ich mich nochmal, bzw. vielleicht kann ein anderer Teilnehmer ja schon bessere Auskünfte geben.

Grüße
Würfel
http://www.wuerfelig.de
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srausac
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Würfel!

Mit deiner Vermutung liegst du richtig.
Doch was ich brauche sind sinnvolle Informationen über die einzelnen Kompetenzen (fachlich, methodisch, sozial-kommunikativ, personelle). Jedoch Schwerpunkt Krankenpflege. Denn Pädagogisch/Psychologisch bin ich reichlich bedient. Mit den Augen rollen

Nehme alle Informationen dankend entgegen, die ich bekomme.

Gruß

srausac
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Würfel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.04.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Evt. schon zu spät für Deine Arbeit, hier wenigstens noch die Definition von Kremer/Sloane (1999). Zitat: Handlungskompetenz=Die Summe aller Fertigkeiten, Wissensbestände und Erfahrungen des Menschen, die ihm zur Bewältigung seiner beruflichen Aufgaben u. gleichz. zur eigenst. Regulation seines Handelns, einschl. der damit verbundenen Folgenabschätzung, befähigen. HK entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Personalk. und Sozialk. Aber wahrscheinlich hast Du diese Info auch schon, vieleicht wenigstens für andere, die danach suchen, interessant.
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