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medizin-forum.de :: Thema anzeigen - 4: Transplantation und Medien: Aufklärung o. Manipulation?
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4: Transplantation und Medien: Aufklärung o. Manipulation?

 
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 4711
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 27.02.05, 14:03    Titel: 4: Transplantation und Medien: Aufklärung o. Manipulation? Antworten mit Zitat

Ein bewegendes Dokument:
Zitat:

Ein Herz für Nicole. Die Geschichte einer Transplantation
Montag, 28. Februar
18:00 – 18:30
ARD-exclusiv
3sat

Das Flugzeug landet mitten in der Nacht, um Nicole abzuholen. Das ersehnte Herz ist da, vielleicht die Rettung für das zwölfjährige Mädchen, das ohne eine Transplantation keine Überlebenschance hat. Ein Wettlauf gegen die Zeit beginnt. HR-Autor Clemens Bollinger erzählt die dramatische Geschichte einer Transplantation in allen Details: Wie Nicole aus dem Thüringer Wald ins Kinderherzzentrum der Gießener Uniklinik kommt, nach einem Flug im Schneegestöber. Wie ein Spezialistenteam in derselben Nacht Richtung Italien startet, um dort das neue Herz abzuholen. Und wie das Ärzteteam in Gießen die kleine Patientin auf die schwere Operation vorbereitet. "Ein Herz für Nicole" ist die anrührende Reportage über einen Kampf um Leben und Tod. Über die Gefühle der Patientin und ihrer Mutter, aber auch über die Gefühle der beteiligten Ärzte und Krankenschwestern. Und nebenbei wird sichtbar, wie das Netzwerk der modernen Transplantationsmedizin funktioniert, in dem Kliniken aus ganz Europa zusammenarbeiten. Nicole ist eine Woche nach der erfolgreichen Transplantation an einer Gehirnblutung verstorben. Vor der Operation hatte sie festgelegt, dass sie im Falle ihres Todes ihre Nieren als Organspende zur Verfügung stellen würde. Durch diese Spende konnten zwei Menschen überleben. Es war Nicoles Anliegen, das Thema Herztransplantation stärker publik zu machen und ihre Geschichte zu erzählen - ganz gleich, wie sie ausgeht. Der Film wurde zu ihrem Vermächtnis.


Link zur ARD

Dieser Fernseh-Beitrag ist/war in vieler Hinsicht beispielhaft. Für diejenigen, die zufällig zugeschaut haben:

Welche wichtigen Fragen wurden in dem Beitrag nicht aufgeworfen?
Wie wurde der Spender von Nicoles Herz in dem Beitrag dargestellt?
Wie sollte Aufklärung erfolgen?
_________________
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.medizin-forum.de
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Annette Koch
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 994
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 28.02.05, 19:44    Titel: Re: 4: Transplantation und Medien: Aufklärung o. Manipulatio Antworten mit Zitat

[quote="jaeckel"] "Ein Herz für Nicole"
Zitat:

Welche wichtigen Fragen wurden in dem Beitrag nicht aufgeworfen?
Wie wurde der Spender von Nicoles Herz in dem Beitrag dargestellt?
Wie sollte Aufklärung erfolgen?


Sehr geehrter Hr. Jaeckel!

Leider habe ich diesen Beitrag nicht gesehen! Aber nach diesen Informationen die ich hier erhalten habe stelle ich fest, dass alles sehr bewegend klingt. Sogar Gefühle der Mutter, der Patientin, dem Pflegepersonal u. den Ärzten wurden festgehalten.
Auch der Aufwand der betrieben wurde wie das Abholen des Organs usw. , alles festgehalten! Klingt fast so wie in einem "Roman"!

> Wessen Herkunft war der Spender in erster Linie
>wie ist er verstorben
>Frau oder Mann
>Alter

Fragen über die Patientin blieben offen:

>welche Vorerkrankung hatte sie?
>Welche Chance zum Überleben hatte sie nach der OP?
>Sie verstarb an einer Hirnblutung = warum??ist hier nicht dargestellt!

>Frage über die Kosten dieser Aktion?
>Vor allem wo liegt die Grenze?
>Stand die Patientin auf irgendeiner Warteliste?

Zum Schluß wurde noch erwähnt sie hätte Ihre Organe nach ihrem Tod freigegeben!
>Kann ein Kind in diesem Alter überhaupt entscheiden was mit ihr "danach" passiert,
schließlich haben die Eltern die Entscheidungsgewalt!
>Haben sich die Eltern an den Kosten beteiligt?

Für mich stellt sich dieser Fall eher manipulierend dar, jetzt mal außer Acht gelassen dass der Fall hier so bewegend dargestellt wurde!


Liebe Grüße

corectly
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T. Fojt
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 36
Wohnort: Lkr. Rgbg.

BeitragVerfasst am: 05.03.05, 18:08    Titel: Re: 4: Transplantation und Medien: Aufklärung o. Manipulatio Antworten mit Zitat

Zitat:
Original von jaeckel
"Ein Herz für Nicole"

Welche wichtigen Fragen wurden in dem Beitrag nicht aufgeworfen?
Wie wurde der Spender von Nicoles Herz in dem Beitrag dargestellt?
Wie sollte Aufklärung erfolgen?


Zitat:
Original von corectly
Sehr geehrter Hr. Jaeckel!

Leider habe ich diesen Beitrag nicht gesehen! ........

> Wessen Herkunft war der Spender in erster Linie
......
......
......
>Sie verstarb an einer Hirnblutung = warum??ist hier nicht dargestellt!


Wie im Zitat schon geschrieben -> Hr. Jaeckel scheint eher auf den Kreis zu zielen, welcher auch den Beitrag gesehen hat!

MfG
Toby
_________________
carpe diem !!
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Annette Koch
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 994
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 08:06    Titel: Re: 4: Transplantation und Medien: Aufklärung o. Manipulatio Antworten mit Zitat

Lieber Hr. Jaeckel!


[quote="jaeckel"]Ein bewegendes Dokument:
Zitat:
Dieser Fernseh-Beitrag ist/war in vieler Hinsicht beispielhaft. Für diejenigen, die zufällig zugeschaut haben:



Hatten sie nicht die wichtigsten Aussagen in diesem Zitat "Ein Herz für Nicole" zusammengefaßt?Oder fehlen mir wichtige Informationen die mich ihrer Fragen nicht bemächtigen sie zu beantworten?


Liebe Grüße


corectly
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 4711
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 17.03.05, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte zunächst an die Zuschauer gedacht, die die Sendung auch gesehen hatten. Aber die Analyse von corectly ist nach meiner Einschätzung trotzdem korrekt. Es gab ja auf der verlinkten Seite jede Menge Infos.

Hier etwas aus der aktuellen Politik: Eine Pressemitteilung von heute:

Zitat:
KAUCH: Bericht der Ethik-Enquete-Kommission vergibt Chancen bei
Organlebendspenden

Zur heutigen Übergabe des Zwischenberichts "Organlebendspende" der
Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" an den Präsidenten
des Deutschen Bundestages, Wolfgang Thierse, erklärt der Obmann der
FDP-Bundestagsfraktion in der Kommission, MICHAEL KAUCH:

Der Zwischenbericht "Organlebendspende" gibt den 12.000 Menschen, die
schwerkrank und vom Tode bedroht auf den Wartelisten für ein Organ stehen,
keine Antwort. Aus Sicht der FDP-Vertreter in der Enquete-Kommission muss
jede Chance genutzt werden, diesen Menschen zu helfen, sofern sie nicht mit
einer Kommerzialisierung des Körpers verbunden ist. Diese Chancen schöpft
der Bericht nicht aus.

Insbesondere die Weigerung der Kommissionsmehrheit, den strafrechtlich
begrenzten Spenderkreis zu erweitern, trifft auf das Unverständnis der
FDP-Vertreter in der Enquete-Kommission. Die Liberalen plädieren für die
Zulassung der Überkreuz-Spende und für anonyme Lebendspenden in den
Organpool, wie sie in den USA und Teilen Europas zugelassen sind.

Auch die so genannte Subsidiarität der Lebendspende sollte aus dem Gesetz
gestrichen werden. Die heutige Rechtslage führt dazu, dass selbst dann
Organe von Toten transplantiert werden müssen, wenn ein über die Gefahren
aufgeklärter Ehegatte oder Verwandter ein Organ lebend spenden will - obwohl
beim derzeitigen Stand der Medizin die Überlebensraten der Empfänger bei
lebend gespendeten Organen besser sind als bei postmortalen Organen.

Ich bedaure die gestrige Aussage des Präsidenten der Bundesärztekammer
(BÄK), Wolfgang Hoppe, der den gesetzlich zulässigen Spenderkreis entgegen
der Forderung der Ständigen Kommission Organtransplantation der BÄK nicht
ausweiten will. Hoppe begründet seine Position mit den Risiken für den
Spender. Diese sind in der Tat nicht zu vernachlässigen. Aber es ist Aufgabe
der Ärzte, einen potenziellen Spender über Gesundheitsgefahren aufzuklären.
Diese Aufgabe kann ihnen das Strafrecht nicht abnehmen. Aus Sicht der
Liberalen muss immer der einzelne Mensch die Letztentscheidung über seinen
Körper haben. Das betrifft auch die Organtransplantation nach erfolgter
Aufklärung über Chancen und Risiken.

Die Überkreuzspende, die wir fordern, ermöglicht zwei Paaren die
wechselseitige Transplantation, wenn sie aufgrund von
Blutgruppen-Unverträglichkeit jeweils nicht dem eigenen Partner, wohl aber
dem Partner eines anderen eine Leber oder eine Niere spenden können. Dies
kann heute nur in rechtlichen Grauzonen stattfinden. Aus liberaler Sicht
sollte das Transplantationsgesetz explizit Menschen diese Möglichkeit geben,
ihren Partnern zu helfen.

Zudem sollten als Ausnahme und nach genauer Prüfung des Einzelfalls durch
die Lebendspendekommissionen auch gezielte Lebendspenden ohne Näheverhältnis
in Notstandsfällen explizit im Transplantationsgesetz zugelassen werden. Ein
Notstandsfall, der eine solche gezielte Lebendspende unter Fremden
rechtfertigen kann, ist dann gegeben, wenn die Transplantation zur Erhaltung
des Lebens des Empfängers erforderlich ist, kein postmortales Organ bzw.
kein Organ aus einer Lebendspende von einer Person mit Näheverhältnis
verfügbar ist und die Umstände es nahe legen, dass es sich um eine
nicht-vergütete Organspende handelt. Eine solche Regelung würde
Rechtssicherheit zur Lebensrettung schaffen und zugleich berechtigten Sorgen
im Blick auf einen Organhandel begegnen.

Sollte der Gesetzgeber die Vorschläge des FDP-Sondervotums nicht aufgreifen,
so schlagen wir vor, zumindest die Strafandrohung gegen den
transplantierenden Arzt bei Verstößen in diesen Fällen durch ein Bußgeld zu
ersetzen.

___________________

Michael Kauch, MdB
Deutscher Bundestag
11011 Berlin
Tel. 030/227-70535
Fax 030/227-76535



Was halten Sie davon?
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Ihr Achim Jäckel
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Annette Koch
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 994
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 20.03.05, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Dr. Jaeckel, hier einige Gedanken der hier übermittelten Pressemitteilung!

Zitat:

Insbesondere die Weigerung der Kommissionsmehrheit, den strafrechtlich
begrenzten Spenderkreis zu erweitern....

Natürlich würde es den Topf der Organspenden erheblich füllen, nur stünden jetzt zur Wahl ein "normales Organ" + "ein Organ eines Straftäters", hätten die Empfänger die Wahl???? Hier wird auf Anonymität gepocht!!! Würde hier der Arzt entscheiden, würde sich nicht dadurch eine 2-Klassenmedizin entwickeln?? Für die besser Gestellten das Organ eines Bürgers, für die Anderen die II. Wahl??? Vergleichbar mit Bio-Obst und gezüchtetem Obst??? Wie würde sich ein Organempfänger fühlen? wollte hier rein mal eine These aufstellen wie es laufen könnte???


Auch die so genannte Subsidiarität der Lebendspende sollte aus dem Gesetz
gestrichen werden. Die heutige Rechtslage führt dazu, dass selbst dann
Organe von Toten transplantiert werden müssen, wenn ein über die Gefahren
aufgeklärter Ehegatte oder Verwandter ein Organ lebend spenden will - obwohl
beim derzeitigen Stand der Medizin die Überlebensraten der Empfänger bei
lebend gespendeten Organen besser sind als bei postmortalen Organen.

Nach eingehender Einführung und Aufkärung wäre dies durchaus vorstellbar!
Vielleicht unter Einführung einer bestimmten Altersgrenze? Könnten nicht Eltern unter dem Standpunkt ein Kind zeugen, dass es später z.b für ein krankes Geschwisterkind ein Organ spenden könnte??


Diese Aufgabe kann ihnen das Strafrecht nicht abnehmen. Aus Sicht der
Liberalen muss immer der einzelne Mensch die Letztentscheidung über seinen
Körper haben. Das betrifft auch die Organtransplantation nach erfolgter
Aufklärung über Chancen und Risiken.

Die Überkreuzspende, die wir fordern, ermöglicht zwei Paaren die
wechselseitige Transplantation, wenn sie aufgrund von
Blutgruppen-Unverträglichkeit jeweils nicht dem eigenen Partner, wohl aber
dem Partner eines anderen eine Leber oder eine Niere spenden können. Dies
kann heute nur in rechtlichen Grauzonen stattfinden. Aus liberaler Sicht
sollte das Transplantationsgesetz explizit Menschen diese Möglichkeit geben,
ihren Partnern zu helfen.


Letztendlich entscheidet sich ein Spender auf derselben "Gesundheitsebene" zu wandeln in der sich ein Empfänger danach befindet?!


Zudem sollten als Ausnahme und nach genauer Prüfung des Einzelfalls durch
die Lebendspendekommissionen auch gezielte Lebendspenden ohne Näheverhältnis
in Notstandsfällen explizit im Transplantationsgesetz zugelassen werden. Ein
Notstandsfall, der eine solche gezielte Lebendspende unter Fremden
rechtfertigen kann, ist dann gegeben, wenn die Transplantation zur Erhaltung
des Lebens des Empfängers erforderlich ist, kein postmortales Organ bzw.
kein Organ aus einer Lebendspende von einer Person mit Näheverhältnis
verfügbar ist und die Umstände es nahe legen, dass es sich um eine
nicht-vergütete Organspende handelt. Eine solche Regelung würde
Rechtssicherheit zur Lebensrettung schaffen und zugleich berechtigten Sorgen
im Blick auf einen Organhandel begegnen.

Wie es uns auch schon in der 3. Welt begegnet, in der Menschen die sich innerhalb der Armutsgrenze befinden keinen anderen Ausweg mehr sehen als "ein Organ zu spenden" und deshalb die Aufklärung über die Risiken einer solchen "solchen Unternehmung" in Kauf nehmen bzw. als lästigen "Beipackzettel" ansehen!


Sollte der Gesetzgeber die Vorschläge des FDP-Sondervotums nicht aufgreifen,
so schlagen wir vor, zumindest die Strafandrohung gegen den
transplantierenden Arzt bei Verstößen in diesen Fällen durch ein Bußgeld zu
ersetzen.[/color]
___________________


In diesem Falle müßte sich ein Arzt entgegen seiner Verpflichtung entscheiden einem Empfänger "die entsprechende Hilfe nicht zukommen zu lassen" und folgt er schließlich seinem Eid so begibt er sich dafür an Stelle des Gesetzgebers als wandelnder Paragraph !?



Michael Kauch, MdB
Deutscher Bundestag
11011 Berlin
Tel. 030/227-70535
Fax 030/227-76535



Was halten Sie davon?[/quote]

Nun, hier meine Gedanken dazu!


liebe Grüße


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Anmeldungsdatum: 02.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 13:08    Titel: Geschenk oder faules Geschäft? Gedanken eines Lebendspenders Antworten mit Zitat

Ich kann mich der Argumentation von Herrn Kauch genau anscließen.
Desweiteren bin ich aus unzähligen Gesprächen davon überzeugt, daß die Spendebereitschaft in unserem Land folgendermaßen erhöht werden könnte:

1. Aufklärungspflicht in der Schule durch hierfür speziell ausgebildetes Personal.

Zwar hörte ich gestern in den Nachrichten, daß zukünftig jeder Führerscheinneuling über das Thema Hirntod und Organspende aufgeklärt werden soll, jedoch finde ich es eine Pflicht des Staates die Spendebereitschaft der Bevölkerung voll abzuschöpfen. Damit die Bereitschaft zur Organspende auf der Grundlage von gründlichster Aufklärung ggf. ermittelt werden kann, muß diese Aufklärung der Staat auch leisten.

2. Aufklärungspflicht btr. der Hinterbliebenen, Prüf- und Einmeldepflicht für Krankenhäuser nach Vorliegen der Explantationskriterien bei Eurotransplant bzw. derDSO.

Sollten die Kriterien für eine Organexplantation nach vorliegen einer Hirntoddiagnose vorliegen, sollte das Krankenhaus verpflichtet sein, den Fall unverzüglich an die DSO bzw. Eurotransplant zu melden, um so eine Transplantation zu ermöglichen. Die Prüfung des Vorliegens der Kriterien zur Explantation, sowie ggf. die Ermittlung des potentiellen Spendewillens durch Befragung der Hinterbliebenen muß den Krankenhäusern vorgeschrieben sein. Nichtmeldung muß sanktioniert sein für den Fall, wenn die medizinischen Kriterien für eine Explantation vorgelegen haben, auch der Spendewillen des Hirntoten Menschen bestand und dennoch keine Meldung bei der DSO/ Eurotransplant stattfand.

Hier nämlich stellen die nichtmeldenden Ärzte bzw. Häuser eigene Interessen oder Anschauungen über diejenigen der Spendewilligen und derjenigen, die auf eine Spende angewiesen sind. Ferner muß jeder Fall von "Hirntod" dem Staat gemeldet werden, um so zu ermitteln, ob eine Explantation "versäumt" wurde. Käme man zu dem Schluß daß eine Explantation in diesem Sinne "versäumt" wurde, müßten die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden.

Daß in diesem Land regional sehr unterschiedliche Anzahlen erfolgter Explantationen vorliegen, liegt zum einen an sehr unterschiedlich gut aufgeklärter Bevölkerung, zum anderen an sehr unterschiedlichem Willen der behandelnden Ärzte und Häuser. Auch liegt dies vermutlich an der vormals bestandenen sog. "Widerspruchslösung" in der ehemaligen DDR, die die Aufklärung der Bevölkerung offenbar forcierter vornahm als die jetzige Bundesrepublik.

3. Versicherungsschutz für Lebendorganspender

ich fordere - als Lebendorganspender - eine obligate umfassende Pflichtvericherung für Lebendorganspender, die weit über den Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus geht. Es ist skandalös, wenn Lebendorganspender keine Möglichkeit haben, die bestehenden Risiken für sich und seine Angehörige zu versichern. In meinem eigenen Fall war dies so, daß es mir nicht möglich war, eine Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, vor dem Hintergrund der bevorstehenden Organspende abzuschließen. Nun weiß ich, daß sich da in der Gesetzgebung "etwas tut". Jedoch bin ich der unbedingten Meinung, daß der Staat mit seinem "Transplantationsgesetz" nur die negativen Auswirkungen, wie z.B. Organhandel usw. sanktioniert.

Der Staat hat aber vielmehr auch die persönliche Lebenssituation des Lebendspenders zu sichern, indem dem Organspender keine Nachteile durch unzureichenden Versicherungsschutz und Risiken für seine persönliche Lebenssituation für sich und seine Angehörigen entstehen!

Dies spielt in der sehr emotional geführten öffentlichen Dabatte so gut wie keine Rolle.

Was für ein guter Mensch muß der Arbeitgeber sein, der seinen Arbeitnehmer ein Organ "spenden läßt". Der Arbeitgeber spendet nämlich indirekt gleich mit!

Ich finde, daß die Gesellschaft dem Organspender zu aktivem Dank verpflichtet ist, und erst einmal überhaupt einen Rahmen herzustellen hat, in dem sich der Spendewilligige wirklich nach seinen innersten Überzeugungen entscheiden kann. Mit jedem Organ das transplantiert wird, erhält die Gesellschaft ein Geschenk durch den Spender, da sich die Therapiekosten für den Empfänger direkt und indirekt aller Voraussicht nach verringern. Ein Dialysepatient kann nach der Transplantation aller Voraassicht nach wieder arbeiten! Dialyse ist Palliativmedizin und verschlingt Milliarden! Dialyse darf nur dann die Therapie der Wahl sein, wenn eine Organtransplantation nicht möglich ist!

Insofern verhält sich die Gesellschaft extrem unsolidarisch, wenn sie sich mit jeder Spende zig hunderttausende Euro vom Spender "schenken" läßt, und selbigem bei Weitem nicht dessen Risiko "bis an die Zähne" versichert.

Man sollte in der so extrem hitzig geführten Debatt um sog. Organhandel einmal ganz sachlich fragen:

"Wieviele Dialysepatienten sind in Deutschland in einem Jahr der Dialyse ferngeblieben, ohne in Folge ihres Fernbleibens zu versterben?"

Diese Patienten dürften transplantiert sein. Würde die Transplantation nicht auf bestehender Gesetzeslage dokumentiert sein, so könnte man "Organhandel" vermuten, zumal keine spontanen Remissionen oder alternative Therapieformen für solche Patienten möglich sind.

Umgekehrt müßte man genauso sachlich fragen, ob es nicht einigermaßen pharisäisch ist, wenn der gesamte Gesundheitsapparat und die Gesellschaft seine Kostenersparnis vom Organspender "geschenkt" bekommt, wo dieser doch vermutlich nur demjenigen Menschen, der auf sein Organ angewiesen ist ein Geschenk machen wollte.

Würde man also bei einer Befragung des Spendewilligen die Antwort erhalten, daß er nur den Empfänger, nicht aber die Gesellschaft und die an seiner "Spende" verdienenen Seiten "beschenken" möchte, -so wie die dies bei einer Lebendspende unbedingte Voraussetzung ist,- so kann man vermutlich annehmen, daß der Lebendspender die Gesellschaft und die verdienenden Seiten nur deshalb "mitbeschenkt", um sein höheres Ziel, nämlich dem Emfänger das Leben zu retten zu verfolgen.

Deshalb - ich bin kein Jurist - weil sich die Gesellschaft regelmäßig zum durch den Spender nicht erlaubten Nutznießer dieses "Geschenkes" macht, macht sie sich, so
denke ich, zumindest moralisch des "Organhandels" schuldig. Nicht aber tun dies Spender und Empfänger, da dies weder die Absicht des Spenders noch des Empfängers war! Das wird aber überhaupt nicht in der öffentlichen Debatte berücksichtigt!

Da also die Gesellschaft, und damit jeder einzelne im Land, kein "Zaungast" der Transplantationsmedizin ist, ist sie zunächst einmal sorgfälitigst aufzuklären, und hat sich, wenn sie Organtransplation will, den Spendern gegenüber sehr dankbar und solidarisch zu zeigen, und einen aktiven Beitrag zu leisten, der die Risiken für Spender solidarisch absichert.

Mit freundlichen Grüßen,

Ulrich Coppel

ulrichcoppel@web.de
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Anmeldungsdatum: 02.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 13:56    Titel: Hier noch ein Link Antworten mit Zitat

Hallo,

hab gerade noch vergessen zu sagen, daß unser Fall auch zum Bestandteil eines Fimes wurde.

Mehr Informationen gibt´s hier.

http://www.kantara.de/bluenote/flow.php?id=311

Da sich alle Beteiligten der schon sehr kontroversen gesellschaftlich/ ethischen Debatte bewußt waren und sind, wurde sich in diesem Beitrag allerdings auf eine sachliche Darstellung der medizinisch/ wissenschaftlichen Möglichkeit der Organtransplantation und einer besonderen technischen Verbesserung für die Lebendorganspende beschränkt. Meiner Meinung ein wichtiger Beitrag zur Aufklärung durch die Medien ohne ideologische Brille!
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