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Pat. ist beatmungspflichtig ab Einlieferung ins KH. CT-s bei Aufnahme und nach vier Tagen sind unauffällig. Nach 14 Tagen wird ein Tracheostomawechsel durchgeführt. Der ist vermutlich nicht korrekt durchgeführt worden, weil sich hernach Emphyseme (Hautemp., Mediastinalemp.) bilden und erheblich freie Luft im Bauchwand /Becken (Pleuranhebung) ist. Das CT ist nun ein paar Tage danach auch auffällig: schwere cerebrale Schäden.
Was ist eigentlich bei einem Tracheostomawechsel normalerweise zu machen? Wenn ich das richtig erklärt bekommen bzw. verstanden habe, wird zunächst aufgesättigt und dann das Tracheostoma gewechselt. Schleim abgesaugt und der neue Tubus unter Abhören der Atemgeräusche wieder eingeführt.
Wie kann dabei ein so massiver Lufteinschluss auftreten - ist da vielleicht zu starker Druck oder Beatmung an falscher Stelle die (wahrscheinlichste) Ursache? Oder ist das ein "normaler" Zwischenfall, der sich nicht vermeiden lässt?
Und: welche Rückschlüsse lassen sich aus den beiden ersten "unauffälligen" CTs ziehen? Kann man aus dem Umstand, dass man nix auffälliges sieht einen Umkehrschluss ziehen - dann ist das Gehirn nicht geschädigt - oder bleibt allein der auffällige Befund ein Hinweis auf eine Schädigung und umgekehrt waren zumindest mit den 1998 verwendeten Geräten keine Aussagen darüber möglich, dass das Gehirn bei unauffälligem CT intakt war?
Für jeden Hinweis wäre ich dankbar. _________________ Beste Grüße
Hinner Schütze
http://www.xn--rechtsanwalt-schtze-lbc.de
Ich frage mal so ganz und gar nicht argwöhnisch: "Ist die Frage reines Interesse oder geht es um einen Klienten ?"
Wann wurde das Tracheostoma gesetzt ?
Ist bei dem Tracheostomawechsel oderkurz danach eine kritische Situation (Hypoxie oder ähnliches) dokumentiert ?
Warum ist der Patient bei angeblich blandem CT so lange beatmungspflichtig ?
Sollten Sie aus reinem fachlichen Interesse fragen, kann ich nach Beantwortung obiger Fragen vielleicht einige allgemeine Erklärungen geben. Amsonsten würde ich die Krankenakte mit einem Sachverständigem direkt besprechen.
Gruß
Erbschwendtner _________________ Dr.Ch. Erbschwendtner
Internist, LNA
Rett-Med
DMF-Moderator im Forum Rettungsdienst und präklinische Notfallmedizin
Also ich bin glücklicherweise nicht der Betroffene - er ist allerdings auch nicht mein Mandant. Ich habe die Sache quasi mittelbar mitgekriegt, weil ich dazu um Rat gefragt wurde. Da ich die medizinischen Details aber auch nicht weiss, versuche ich einfach mehr Infos zu sammeln. Die Dokumentation ist wohl irgendwie vorhanden, allerdings wurde sie bislang dem Pat nur unvollständig herausgegeben. Ich weiss deshalb nur, dass der Pat sofort beatmungspflichtig war, ohne dass diese Ursache ganz sicher feststünde. Die Tracheotomie wurde aber möglicherweise erst kurz vor dem fraglichen Vorfall gesetzt.
Mich würde aber jetzt einfach interessieren, wie die Tracheostomawechsel "normalerweise" ablaufen, um besser zu verstehen, woher die Probleme resultieren und evt. auch noch einen Tipp geben zu können. Wenn die Frage in dieser Form zu komplex am falschen Ort oder generell nicht geeignet für das Forum sein sollte, dann ziehe ich sie quasi zurück. _________________ Beste Grüße
Hinner Schütze
http://www.xn--rechtsanwalt-schtze-lbc.de
Die Frage nach der Liegedauer des Tracheostomas ?
Die Frage nach der Anlage des Tracheostomas (Chirurgisch oder Perkutane Dilatation) ?
Die Frage nach dem Grund des Wechsels ?
Warum Frage 1 und 2: Es geht dabei, darum wie weit die Wande verheilt und der Zugang zur Trachea "sicher" ist. Ein operativ angelegtes Tracheostoma hat ein "Fenster" in der Luftröhre mit entsprechender Versorgung und Fixierung nach außen. Bei der perkutanen Dilatation wird mit einer Nadel punktiert, ein Führungsdraht eingebracht, dann aufgedehnt und die Kanüle eingebracht. Speziell beim ersten Wechsel einer solchen Kanüle mache ich das gerne in Intubationsbereitschaft.
Die Liegedauer (Zeitpunkt der Anlage) ist natürlich hinsichtlich des Heilungsprozesses der lokalen Wunde interessant.
Warum Frage 3: akuter Wechsel wegen Kanülenverlegung oder geplanter Wechsel mit entsprechender Vorbereitungszeit ?
Das Thema ist sicher interessant, wobei über das Medium Internet sicher nur allgemeine Betrachtungen der Probleme möglich sind. Detailierte Auskünfte und Fragestellungen, die über ein allgemeines Interesse hinausgehen, können sicher nur mit einem "Experten" persönlich geklärt werden.
Ich hoffe mit den allgemeinen Äußerungen geholfen zu haben, wenn Sie mehr Informationen haben, können wir vielleicht weitere Aspekte besprechen.
Gruß
Erbschwendtner
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Hinweis unter Bezug auf §7(3) der Berufsordnung für Ärzte:
1. Der voran stehende Beitrag ist eine allgemeine Stellungnahme, die, ausgehend von Ihrer Anfrage mit größtmöglicher Sorgfalt verfasst wurde.
2. Bitte wenden Sie Sich unabhängig davon persönlich zur Beratung, Untersuchung und Behandlung an eine Ärztin oder einen Arzt Ihres Vertrauens! _________________ Dr.Ch. Erbschwendtner
Internist, LNA
Rett-Med
DMF-Moderator im Forum Rettungsdienst und präklinische Notfallmedizin
Hallo Herr Erbschwendtner,
herzlichen Dank für die Antworten bzw. die Hinweise auf offene Fragen. Mir ist jedenfalls jetzt klar, dass noch weiterer Aufklärungsbedarf besteht. Sicherlich wird da noch ein Sachverständiger eingeschaltet, allerdings ist es oft so, dass man als Patientenvertreter gut informiert sein muss, um möglichst sinnvolle Fragen stellen zu können.
Mir ist z.B. nicht klar, ob es sinnvoll sein kann, zusätzlich noch eine Atemmaske anzulegen, während man den Wechsel vornimmt.
Die genauen Details kann ich natürlich erst dann berichten, wenn die vollständigen Unterlagen vom Gericht angefordert werden und ich davon auch noch etwas erfahre, da ich selbst ja wie schon geschrieben nicht im Verfahren involviert sein werde. _________________ Beste Grüße
Hinner Schütze
http://www.xn--rechtsanwalt-schtze-lbc.de
(...)Mir ist z.B. nicht klar, ob es sinnvoll sein kann, zusätzlich noch eine Atemmaske anzulegen, während man den Wechsel vornimmt.(...)
Hallo Herr Schütze,
hierzu kann man nur dann etwas sagen, wenn man die vorhergehende Situation kennt; detaillierte Erkenntnisse hierzu sind aus der Sachverhaltsschilderung nicht zu gewinnen.
Varianten:
(1) Der Patient atmet weitgehend selbstständig und hat seine Kanüle, um die Atemwege frei zu halten: dann kann die Sauerstoff-Vorlage via Maske sinnvoll sein, um z.B. Phasen der schwierigen Passage der Ersatzkanüle in den Kanülenschacht zu "glätten"; das geht natürlich nur dann, wenn z.B. die Passage der Atemluft nicht dauerhaft operativ umgelenkt wurde.
(2) Der Patient wird kontrolliert über das Tracheostoma beatmet: dann hat wegen der vorbestehenden Störung die Vorlage von Sauerstoff über eine Maske nur begrenzt Sinn.
Tracheostomawechsel???? Wurde aus einem Bougierungstracheostoma ein chirurgisches Tracheostoma gemacht???
Oder ist hier der Trachealkanülenwechsel bei vorhandenem Tracheostoma gemeint?
Bin etwas verwirrt.
Tracheostomawechsel???? Wurde aus einem Bougierungstracheostoma ein chirurgisches Tracheostoma gemacht???
Oder ist hier der Trachealkanülenwechsel bei vorhandenem Tracheostoma gemeint?
Bin etwas verwirrt.
Elisabeth
Die Fachbegriffe kenne ich jetzt nicht, aber es war ein beatmungspflichtiger Pat. Ich habe das so verstanden, dass auch eine Beatmung über das Tracheostoma erfolgte. Der Wechsel war wegen wohl einer Cuff-Undichtigkeit notwendig. Ich verstehe das dann so, als ob ein vorhandenes Tracheostoma ausgetauscht wurde, weil die Atemwege verlegt waren. Die Verwendung einer Maske würde mir dabei auch nur als Notfalllösung einleuchten, weil dazu ja die Öffnung abgedichtet werden müsste.
Man vermutet, es wird beim Wechsel ein Fehler unterlaufen sein, weil sonst kein Emphysem aufgetreten wäre und auch keine Luft in den Bauchraum dringt. Ein gerichtlicher Sachverständiger hat das auch als höchstwahrscheinlich bezeichnet, allerdings wird dessen Gutachten wohl angegriffen. _________________ Beste Grüße
Hinner Schütze
http://www.xn--rechtsanwalt-schtze-lbc.de
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