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Hallo,
gehen Sie zu einem Plastischen Chirurgen und lassen sich vernünftig untersuchen, beraten und aufklären. Wenn es sich um eine echte Gynäkomastie handelt, besteht eigentlich kaum ein Grund, auf die "Psych-Schiene" auszuweichen, hier werden Sie von der Kasse dann eine entsprechende Therapie genehmigt bekommen.
Legen Sie zeitgleich gegen den jetzigen Bescheid Widerspruch ein.
Beste Grüße
Dr. Sixtus Allert _________________ Arzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, Handchirurgie
Chefarzt der Klinik für Plastische und Ästhetische Chirurgie am Sana Klinikum Hameln - www.dr-allert.de
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