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Hirnschaden nach Reanimation auf der Intensivstation
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Anno_58
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.06.2005
Beiträge: 27
Wohnort: nrw

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 13:13    Titel: Hirnschaden nach Reanimation auf der Intensivstation Antworten mit Zitat

Hi zusammen,

Man stelle sich folgende Situation vor:

Eine Patientin (P) begibt sich in ein Krankenhaus (KH) um einen eigentlich als "Routine-OP" zu bezeichnenden Eingriff an sich vornehmen zu lassen. Sagen wir mal "Entfernung der Schilddrüse".
Ca. 12 Stunden nach erfolgreicher OP (gegen 20:00 Uhr) klagt P über ein zunehmdendes Druck- und Engegefühl im Hals. Der von der diensthabenden Stationsschwester herbei gerufene Arzt kann nach Entfernung des Verbandes zwar keine Anzeichen für eine Nachblutung feststellen, ordnet aber um sicher zu gehen, eine Ultraschall-Untersuchung des OP Gebietes an.
Nehmen wir nun weiter an, dass diese Untersuchung dann gegen 23:00 Uhr durchgeführt wird und keine Anzeichen einer Nachblutung oder ähnliches zeigt. Da P angibt, dass sich das Druck- und Engegefühl verstärkt, wird eine Verlegung von P auf die Intensivstation (IS) des KH angeordnet. Ebenfalls um "sicher zu gehen"!
Auf der IS kommt es gegen 02:00 Uhr des Folgetages (also 18 Std. nach der OP) zu einem Atemstillstand mit Zyanose und Herzstillstand, so das eine cardiopulmonale Reanimation durchgeführt werden muss. Anstatt einen nur wenige Augenblicke dauernden Luftröhrenschnitt durchzuführen, wird Zeit mit dem Versuch zu Intubieren verbraucht und diese Intubation geling erst nach Hinzuziehung eines Oberarztes. P wird in ein künstliches Koma gelegt aus dem sie auch nach Absetzung der Medikamente nicht mehr erwacht.
Würde nun in der Reha Klinik festgestellt, dass die Hirnschädigungen von P Folge einer mindestens 30 minütigen Sauerstoffunterversorgung sind, könnte man dann hier einen "groben Behandlungsfehler" vermuten?
Ist es Stand der medizinischen Intensivtechnik des Jahres 2005, dass bei P eine mindestens 30 Minuten dauernde Sauerstoffunterversorgung möglich ist?

Ich bin auf eure Meinungen gespannt.

Gruß
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Joachim Wagener
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 864

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Anno_58,
liebe NutzerInnen,

es ist auch interessant, den gleichlautenden Beitrag und die darauf erstellten Antworten im Forum für Arzt- und Medizinrecht zu verfolgen.

Herzliche Grüße!
_________________
Joachim Wagener
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Anno_58
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.06.2005
Beiträge: 27
Wohnort: nrw

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr geehrter Herr Wagener,

ich danke für Ihren Querverweis.
Es ist schon interessant für mich, dass ich in einem Rechtsforum mehr Antworten auf medizinische Fragen bekomme als hier. Überrascht
Vielleicht bekomme ich hier dann jetzt ein paar Hinweise zu den rechtlichen Aspekten. Z. Bsp. gibt es in meinen Ausführungen Hinweise auf einen (groben?) Behandlungsfehler?

Gruß

Anno
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Joachim Wagener
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 864

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Anno_58,
Zitat:
(...)Es ist schon interessant für mich, dass ich in einem Rechtsforum mehr Antworten auf medizinische Fragen bekomme als hier. (...)

Allerdings sind aus meiner Sicht nicht alle der dort gegebenen Antworten auf medizinische Fragen auch ausgereift; dort hat der Arzt Herr Kniese sicher am seriösesten geantwortet.
Zitat:
(...)Z. Bsp. gibt es in meinen Ausführungen Hinweise auf einen (groben?) Behandlungsfehler?(...)

Sie müssen bedenken, dass hier in einem medizinischen Forum die meisten Nutzer (zu Recht) eher davor zurückschrecken, einem anderen Nutzer Argumentationshilfen in einem möglichen zukünftigen Rechtsstreit zu liefern.

Alle guten Wünsche für die direkt und indirekt Betroffenen!
_________________
Joachim Wagener
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Dr. Ch. Erbschwendtner
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 970

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Anno_58!

Ich habe den Beitrag im Rechtsforum aufmerksam gelesn und finde, daß die meisten Fragen beantwortet sind. Ich möchte nur noch bezüglich der Intubation und des Luftröhenschnittes Stellung nehmen, da dieses etwas zu kurz gekommen ist.

Prinzipiell wird man auch im Notfall versuchen Nutzen gegen Risiken abzuwägen.

Der Zugang Nummer 1 bei akutem Atemversagen ist und wird in naher Zukunft die orotracheale Intubation sein, dabei wird eben der Beatmungsschlauch entlang der natürlichen Luftwege eingeführt.

Sollte der seltene aber gefährliche Fall eintreten, daß eine Intubation aber auch eine normale Beatmung nicht möglich sind, wird man (klinisch oder in der Notfallmedizin) einen direkten Zugang zur Luftröhre suchen müssen.

Der Rettungsweg Nummer 1 ist dann die sogenannte Koniotomie, wobei ein Band unterhalb des Kehlkopfes durchtrennt wird und ein Tubus eingeführt wird.
In diesem besonderen Fall (Schilddrüsen OP) muß man von einer Schwellung oder Nachblutung ausgehen und eine lokale Kompression der Luftröhre unterhalb des Koniotomiezuganges annehmen.

Hier kann man nur noch über eine Tracheotomie (=Luftröhrenschnitt) versuchen einen Zugang zu bekommen. Die Notfalltracheotomie ist jedoch ein risikoreicher und mit vielen Komplikationen behafteter Eingriff, der nicht so rasch durchführbar ist wie die Koniotomie.

Aus der Ferne ist es naturgemäß nicht möglich alle Details zu 100 % zu erfassen. Aus Ihren Schilderungen entnehmend würde ic doch einen schicksalshaften Verlauf annehmen, wobei ic verstehe, daß im Zuge der Aufarbeitung / Verarebitung der Betroffenen Ursachen und damit Schuldige gesucht werden. Das ist ein psycholigisch - menschliches Verhaltensmuster.

Der/die Betroffene und deren Angehörige haben mein vollstes Mitgefühl.

Hochachtungsvoll

Erbschwendtner
_________________
Dr.Ch. Erbschwendtner
Internist, LNA
Rett-Med
DMF-Moderator im Forum Rettungsdienst und präklinische Notfallmedizin
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Anno_58
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.06.2005
Beiträge: 27
Wohnort: nrw

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr geehrter Herr Doktor Erbschwendtner,

ich Danke Ihnen für Ihren erklärenden und einfühlsamen Beitrag. Ich habe das große Problem, dass ich den Operateur aus eigener Erfahrung kenne und schätze. Er hat mich schon 2 Mal operiert, einmal dabei mein Leben gerettet. Ich bin der festen Überzeugung, dass der geschilderte Fall nicht eingetreten wäre, wenn er Dienst gehabt hätte. Deshalb verfolge ich die Sache weiter. Meine Vermutung ist ein Fehler auf der ITS. Bei der Patientin handelt es sich um meine Frau, Mutter unserer 3 Kinder. Sie wird nunmehr seit 10 Wochen stationär behandelt, die meiste Zeit davon auf IT Stationen. Ich bekomme es jeden Tag hautnah mit, wie das Personal auf Alarme von Überwachungsgeräten reagiert. Selbstverständlich gibt es im Beruf der Intensivpfleger den gleichen Anteil an "Routine" wie in jedem anderen Beruf. Nur ist hier so, dass es ggf. um Menschenleben geht. Das dieser Personenkreis absolut unterbezahlt und überfordert ist bedarf keiner Diskussion. Wer die Augen auf macht sieht das. Leider war die betroffene hier meine Frau. Es ist klar, dass ich nicht objektiv bin. Durch meine Fragen und die Antworten die ich erhalten habe ist aber auch klar, dass mehr als 30 Minuten Sauerstoffunterversorgung auf einer ITS nicht passieren dürfen. Mit Medienrummel und der Mandatsvergabe an einen arbeitlosen und pressegeilen Anwalt (bitte entschuldigen Sie die Wortwahl, aber Sie stammt von einem Ihrer Kollegen) ist weder meiner Frau noch mir gedient, im besten Falll meinem Geldbeutel. Der steht hier jedoch nicht zur Debatte, wenn ich auch eingestehen muss, dass ich nicht weiss wie ich die angezeigte Pflege in einem entsprechenden Haus finanzieren soll. Daher habe ich mich entschlossen die mir vom Gericht übertragene Vermögensfürsorge für meine Frau an eine Anwältin zu übergeben, welche eine vom Landgericht ** bestellte Betreuerin ist. Die gesamte Angelegenheit wurde von mir an die Schiedsstelle der Ärztekammer weiter gegeben. Erst wenn von hier der Hinweis auf mögliche Behandlungsfehler gegeben wird werde ich weiter rechtliche Schritte einleiten.
Bitte beantworten Sie mir noch eine Frage aus Ihrer Sicht als Notfallmediziener:

Wie beurteilen Sie die Dauer von 30 Minuten bis zu einer adequaten Sauerstoffversorgung auf einer ITS?


zum Beitrag des Herrn Wagener:

Sehr geehrter Herr Wagener,

bestätigen Sie durch Ihren Beitrag nicht das alte Vorurteil das eine Krähe der anderen ... usw? Nach meiner Ansicht würden Sie damit auch bestätigen das Handwerker ihre Fehler reparieren und Mediziener Erde drauf schmeißen. Sollte ich Ihnen hiermit auf die Füße getreten haben, so lag dies voll in meiner Absicht. Ich glaube und hoffe das wir in einer Zeit leben, in der Standesdünkel nicht mehr die Bedeutung wie zur Jahrhundertwende des vorletzten Jahrhunderts haben. In einer Zeit, in der jeder weiss das Menschen Fehler machen und zumindest der materielle Schaden der daraus entsteht durch täglich reicher werdende Versicherungen abgedeckt ist, sollte man in der Lage sein einen erkannten Fehler anzusprechen.


Mit freundlichen Grüßen an beide Verfasser


Anno_58
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Dr. Ch. Erbschwendtner
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 970

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Anno_58!

Ich schicke Ihnen eine Nachricht über das Forum (PN).

Gruß

Erbschwendtner
_________________
Dr.Ch. Erbschwendtner
Internist, LNA
Rett-Med
DMF-Moderator im Forum Rettungsdienst und präklinische Notfallmedizin
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downcase
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 239

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

meiner ansicht nach läßt sich aus dem geschilderten nicht zwingend ein fehlverhalten nachweisen. insbesondere bis zum eintritt des atemstillstand wurde mit der gebotenen vorsicht reagiert: die beschwerden des pat. wurden mit erneuter diagnostik beantwortet und trotz negativer befunde wurde er einer intensiv-überwachung zugeführt.
zum vorgehen bei der reanimation sind punkte zu erwägen, die sie nicht schildern und die wahrscheinlich auch nicht bekannt sind:
1. ist, wie schon geschrieben der primäre atemwegssicherungsvorgang eine intubation.
2. ist eine koniotomie unter umständen deutlich gefährlicher, wenn aufgrund einer komplikation nach op die anatomie verändert ist. möglicherweise werden dabei lebenswichtige blutgefäße verletzt.
3. halte ich es für ausgeschlossen, daß der patient 30 min ohne jede sauerstoffversorgung war, denn dann hätte sein herz nicht wieder zu schlagen angefangen. möglicherweise war eine beatmung über eine maske möglich. so lange eine solche möglich ist, würde auch ich auf einen sog. blutigen atemweg verzichten und intubationsversuche fortsetzen (mit adäquat langen phasen der maskenbeatmung dazwischen).
4. ist es auch möglich, daß beim sofortigen einsatz einer koniotomie es zu einer bleibenden schädigung gekommen wäre, selbst wenn diese komplikationslos verlaufen wäre.
5. halte ich die vermutung, daß ein anderer behandler xyz hier einen unproblematischen verlauf hätte herausholen können, für wirklich sehr gewagt.
herzstillstände, die durch primär respiratorisches versagen auftreten, gehen auch bei zügiger und erfolgreicher (und fachlich richtiger) reanimation häufig mit einer hirnschädigung einher. daher sagte schon safar: "the key in the therapy of cardiac arrest secondary to respiratory failure is to prevent it from happening at all."

insgesamt lassen die von ihnen gegebenen informationen nicht sicher auf einen fehler schließen. damit kann ein solcher natürlich auch nicht ausgeschlossen werden; nicht daß ich da mißverstanden werde. aber einen eindeutigen hinweis auf einen definitiv gemachten fehler kann ich in dem geschilderten verlauf nicht erkennen.
i

grüße

downcase
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Anno_58
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.06.2005
Beiträge: 27
Wohnort: nrw

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 02:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich Danke Ihnen für Ihren Beitrag.

Sie haben vollkommen Recht, wenn Sie bei mir von mangelnder medizinischer Sachkenntnis ausgehen. Zu den von Ihnen genannten Punkten 1 + 2 kann ich nichts sagen.
Zu Punkt 3.
Ich habe ausdrücklich von einer Unterversorgung gesprochen, nicht von
Zitat:
ohne jede sauerstoffversorgung


Die Unterbrechung der Intubationsversuche soll es gebeben haben, das Ergebnis läßt allerding aus meiner Sicht Zweifel an einer adequaten Beatmung zu.

Zu 4.

Nur durch Voranstellen der Worte "Unter Umständen, möglicherweise, vielleicht" ist dieser Satz noch vager zu formulieren. Es wäre ebenso möglich gewesen, dass sie im Bett von einem Blitz erschlagen worden wäre.

Zu 5.
Hier gebe ich Ihnen wiederum Recht. Es ist nur so, dass dieser Arzt mein volles Vertrauen hat und ich mich jederzeit wieder von ihm behandeln lassen würde. Ich will es einfach nicht glauben, dass er hier einen entscheidenden Fehler gemacht hätte.

Ich kannte das von Ihnen angeführte Zitat nicht, ich kann Ihnen jedoch sagen das im hier vorgetragenen Fall keines von Beidem gelungen ist.

Zitat:
insgesamt lassen die von ihnen gegebenen informationen nicht sicher auf einen fehler schließen. damit kann ein solcher natürlich auch nicht ausgeschlossen werden


Diesem Satz von Ihnen stimme ich zu 100 % zu. Ich gebe auch zu, dass ich nicht alle mir vorliegenden Informationen hier weiter gegeben habe, da es m. E. den Rahmen gesprengt hätte, wenn ich hier u. a. zwischenzeitlich 6 Berichte mit jeweils mehreren Seiten poste. Ich möchte jedoch die Gelengeheit nutzen um dem Forum eine Information weiter zu geben, welche ggf. von Bedeutung für den Vorfall ist. Die entfernte SD war sehr groß, hat die Luftröhre umfasst und möglicherweise seit Jahren eine "Korsettfunktion" auf die Ringknorpel der Luftröhre gehabt.

Gruß

Anno_58
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downcase
DMF-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 239

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

vielleicht nur noch 2 ergänzungen:

beim herzstillstand ist das gehirn nicht allein durch die fehlende atmung (oder beatmung) mit sauerstoff unterversorgt, sondern auch dadurch, daß der sauerstoff durch den fehlenden kreislauf nicht ins gehirn kommen kann. der künstliche kreislauf, der durch die herzmassage erzielt wird, ist oft nicht ausreichend, um eine genügende blutversorgung u.a. des gehirns zu gewährleisten.
daher ist die schlussfolgerung, daß das ergebnis ein beleg für die schlechte beatmung sei so nicht uneingeschränkt richtig.

das oben gesagte ist auch in ergänzung zu punkt 4 anzuführen. die wahrscheinlichkeit ist schon höher, als vo einem blitz erschlagen zu werden.

ich bitte sie, meine ausführungen nicht als parteiergreifend mißzuverstehen: so waren sie nicht gemeint. wenn sie aber z.b. rechtliche schritte einzuleiten gedenken, werden fragen wie z.b. ob mit einer anderen vorgehensweise der gesundheitliche schaden nicht entstanden wäre, und ob das erwiesen ist, wahrscheinlich gestellt werden.

grüße

downcase
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Anno_58
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.06.2005
Beiträge: 27
Wohnort: nrw

BeitragVerfasst am: 23.07.05, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Downcase,

zunächst danke ich für Ihre Stellungnahme.
Zu Ihren Ausführungen:

Ich möchte noch mal den Punkt 4 Ihres Posting vom 11.07.05 aufgreifen, da Ihr Post vom 20.07.05 bei mir die Vorstellung weckt, dass Sie mich nicht verstanden haben. Ich habe mal ein paar Worte Fett markiert, ich glaube Sie verstehen nun warum ich diese Ausage als extrem vage bezeichne.
Zitat:
ist es auch möglich, daß beim sofortigen einsatz einer koniotomie es zu einer bleibenden schädigung gekommen wäre, selbst wenn diese komplikationslos verlaufen wäre.


Ihre Ergänzung vom 20.07.

Zitat:
die wahrscheinlichkeit ist schon höher, als vo einem blitz erschlagen zu werden.


Wahrscheinlichkeit wofür? Das dieser Schadensumfang bei einer sofortigen (rechtzeitigen) Koniotomie verhindert worden wäre? Es bleibt dabei, Sie drücken sich so vage aus, dass man (ich) teilweise nicht einmal erkennen kann was Sie eigentlich sagen, bzw. nicht sagen.

Ihre Aussage, dass der durch eine Herzmassage künstliche Kreislauf nicht ausreichend für eine genügende Blutversorgung des Gehirns ist, lasse ich mal so stehen. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass man von jedem s. g. Erst-Helfer an einem Unfallort erwartet, dass er genau dies kann. Namentlich durch Atemspende und Herzmassage einen künstlichen Kreislauf bis zum Eintreffen des Notarztes herzustellen. Meine Anforderungen an das Personal einer Intensivstation sind zugegeben etwas höher.

Ihr Hinweis auf die Fragestellung bei der Einschaltung des MDK, der Schiedsstelle, der Staatsanwaltschaft usw. ist richtig. Es ist dann jedoch so, dass diese Fragen dann nicht von einem medizinischen Laien wie mir gestellt, bzw. von medizinischen Laien beantwortetet werden. Dann passiert etwas, was ich vom Prinzip her selbst nicht richtig finde: Eine in Sekundenbruchteile getroffene Entscheidung wird über Stunden, Tage, Wochen oder länger geprüft und dann aus sicherer Distanz und in aller Ruhe als richtig oder falsch beurteilt.
Was soll ich mir denn wünschen? Das der Gutachter sagt "Pech gehabt! Bei einem anderen Arzt hätte Ihre Frau keinen Schaden davon getragen!" Der finanzielle Schaden würde dann zwar vermutlich geregelt, aber glauben SIe bitte nicht, dass ich mit dem Wissen, dass der Zustand meiner Frau auf einer zufälligen Diensteinteilung beruht, besser schlafen kann.

Gruß

Anno_58
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Joachim Wagener
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 864

BeitragVerfasst am: 23.07.05, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anno_58,
wir Alle hier verstehen die Tragik und die katastrophalen Folgen des Geschehens.
Dennoch ist dieses Forum nicht geeignet, Argumentationen für einen Rechtsstreit zu liefern; in dieser Richtung hatte ich mich auch schon am 12. Juni geäußert.
Sie schrieben:
Zitat:
(...)Ich gebe jedoch zu bedenken, dass man von jedem s. g. Erst-Helfer an einem Unfallort erwartet, dass er genau dies kann. Namentlich durch Atemspende und Herzmassage einen künstlichen Kreislauf bis zum Eintreffen des Notarztes herzustellen. Meine Anforderungen an das Personal einer Intensivstation sind zugegeben etwas höher.(...)

Die Herstellung eines künstlichen Kreislaufs, auch unter den Bedingungen einer Intensivstation, ist nicht gleichbedeutend mit einer für die Hirnversorgung ausreichenden Qualität dieses Notfall-Kreislaufs. Insofern ist ihr Beitrag an dieser Stelle ungerechtfertigt vergröbernd und unkritisch.
Sie schrieben weiterhin:
Zitat:
(...)Sie drücken sich so vage aus, dass man (ich) teilweise nicht einmal erkennen kann was Sie eigentlich sagen, bzw. nicht sagen.(...)
Was erwarten sie denn in einem Internet-Forum, in dem niemand der Nutzer mit den genauen Details des Falles vertraut ist? Gerade das Offenlassen von Behandlungs- und Risikoalternativen ist hier m.M.n. ein Zeichen einer seriösen Antwort. Sie sollten nicht solange fragen, bis die Antwort in ihrem Sinne ist...
Am 12. Juni schrieben sie:
Zitat:
(...)Vielleicht bekomme ich hier dann jetzt ein paar Hinweise zu den rechtlichen Aspekten. Z. Bsp. gibt es in meinen Ausführungen Hinweise auf einen (groben?) Behandlungsfehler?(...)

Ich bitte sie nochmals herzlich: Erwarten sie hier nichts, was in diesem Falle unseriös wäre.

Mit den besten Wünschen:
_________________
Joachim Wagener
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Anno_58
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.06.2005
Beiträge: 27
Wohnort: nrw

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr Wagener,

Zitat:
Dennoch ist dieses Forum nicht geeignet, Argumentationen für einen Rechtsstreit zu liefern;


Dies erwarte ich hier nicht. Ich habe die s. g. Vermögenssorge einschließlich der gerichtlichen Vertretung meiner Frau an eine vom Amtsgericht bestellte Betreuerin übergeben. Wenn Sie schon eine ca. 6 Wochen alte Anfrage von mir zitieren, so sollten Sie auch die Aussage vom Folgetag beachten:
Zitat:
Erst wenn von hier der Hinweis auf mögliche Behandlungsfehler gegeben wird werde ich weiter rechtliche Schritte einleiten.

Jedoch ist wie schon erwähnt auch dies nicht mehr aktuell, da meine Frau für diese Sache nun eine Betreuerin hat.
Zusätzlich reissen Sie meine Anfrage vom 12.06. aus dem Zusammenhang. Ich hatte mich darüber gewundert, dass ich in einem Rechtsforum mehr Antworten auf die medizinische Seite des Vorfalls bekommen habe, als im Medizinforum. Nun war meine (nicht ganz ernst gemeinte - man beachte den Smilie) Anfrage, ob ich denn im Gegenzug im Medizinforum eine Rechtsauskunft bekomme.
Auch auf die Gefahr mich zu wiederholen: Was hier gesagt wird dient nur meiner persönlichen Information. Ich will wissen was passiert ist. Die rechtlichen Aspekte müssen andere klären. Da mir klar ist, dass dieses eine "Schlammschlacht" werden kann, habe ich diesen Bereich der Betreuung abgegeben.
Zu Ihrer Frage was ich von den Nutzern eines Internetforums erwarte stelle ich eine Gegenfrage: Haben Sie verstanden was Downcase mit der von mir zitierten Aussage sagen will?
Downcase hat mehr als 4 Wochen nach dem letzten Post in diesem Thread noch was geschrieben. Grundsätzlich bin ich für jede Information dankbar. Hier wurden jedoch u. a. Aussagen von mir falsch wieder gegeben (z Bsp. wurde aus "unzureichender Sauerstoffversorgung" im Beitrag von Downcase "ohne jede..."). Ob dies der Sache dienlich war bezweifele ich.
Nochmal zu Ihrem Post vom 23.07. Inwiefern ist meine Aussage, dass ich an das Personal einer Intensivstation höhere Anforderungen stelle als an einen Erst Helfer am Unfallort
Zitat:
ungerechtfertigt vergröbernd und unkritisch.
?
Wenn man nicht mal auf einer Intensivstation in der Lage ist einen ausreichenden Notfall-Kreislauf herzustellen, wo dann?
Ich werde mich hier nur noch melden, wenn ich neue Informationen bzw. aus neuen Information resultierende Fragen habe. Ich verstehe das man mir hier bei derzeitigem Informationsstand keine weiteren Auskünfte geben kann und ich werde nicht weiter fragen bis ich die Antworten bekomme die "in meinem Sinne" sind. Auch wenn ich zwischenzeitlich der Ansicht bin, dass unsere Meinungen dazu, was "in meinem Sinne" ist, ziemlich deckungsgleich sind.
Zitat:
(...)glauben SIe bitte nicht, dass ich mit dem Wissen, dass der Zustand meiner Frau auf einer zufälligen Diensteinteilung beruht, besser schlafen kann.

_________________
Gruß

Anno_58
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Joachim Wagener
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 864

BeitragVerfasst am: 24.07.05, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anno_58,
Anno_58 hat folgendes geschrieben::
(...) Inwiefern ist meine Aussage, dass ich an das Personal einer Intensivstation höhere Anforderungen stelle als an einen Erst Helfer am Unfallort
Zitat:
ungerechtfertigt vergröbernd und unkritisch.
?
Wenn man nicht mal auf einer Intensivstation in der Lage ist einen ausreichenden Notfall-Kreislauf herzustellen, wo dann?(...)

Wenn wir ihre Einstellung zuende denken würden, würde das bedeuten, dass es auf einer Intensivstation keinen erfolglosen Reanimationsversuch geben dürfte. Sie sehen, dass dieses Ergebnis unhaltbar ist; insofern ist auch das zu Grunde liegende Argument unhaltbar.

Auch wenn ich glaube, dass sich unsere Auffassungen noch nicht wesentlich genähert haben, bitte ich sie, uns auf dem Laufenden zu halten.

Beste Wünsche an Sie alle!
_________________
Joachim Wagener
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NaturalBornPfleger
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 17
Wohnort: Zürich

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend...

Ich habe mit großem Interesse Ihre Diskussion verfolgt, möchte mich aber auf der medizinischen Seite nicht dazu äußern.
Ich möchte Ihnen nur mitteilen, dass ich Sie sehr gut verstehen kann.Bei so einen Problem braucht man unbedigt professionelle Hilfe, Ärzte die unparteiisch sind und auch mal den Kollegen widersprechen.In diesen Berufsgruppen herrscht oft ein starker Zusammenhalt, kaum ein Arzt mag dem Anderen Fehlverhalten vorwerfen und deshalb ist es auch so schwer Klarheit zu bekommen.
Mein Gott, was müssen Sie enttäuscht und sauer sein!?Ich mag es mir nicht vorstellen, aber ich würde auch keine Ruhe geben, bis es für mich geklärt ist.
Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Ausdauer!

Viele Grüße....
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