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Guten Abend!!
Ich habe vor, mir die Brust verkleinern zu lassen (von 85E auf B).
Habe bereits Gutachten vom Orthopäden und Gynäkologen eingereicht, dann zum Med. Dienst und danach eine Absage der KK erhalten. Nun möchte ich Widerspruch einlegen und ein Psychologisches Gutachten nachreichen.
Ich habe trotzdem nicht sehr viel Hoffnung, da ich 1,70 groß bin und 79kg wiege.
Bestimmt bin ich zu schwer. Deshalb überlege ich, die OP selbst zu bezahlen.
Das Problem besteht nur darin, daß ich nicht so viel Urlaub nehmen kann. Würde mich ein Hausarzt, oder der Chirurg, mich krankschreiben, nach der OP? Auch, wenn es mehrere Wochen sind, z. B. bei Komplikationen? Es könnte ja sein, daß ich bis zu 5 Wochen ausfalle, oder muß ich auch trotz Schmerzen arbeiten gehen?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
viele Grüße
Binemaja
Hallo,
Sie sollten nicht versuchen, die Kostenzusage für eine Brustreduktion über eine psychische Belastung zu erreichen. Die Kassen zahlen Ihnen dann Psychotherapie.
Sie sollten sich von einem Plastischen Chirurgen untersuchen und beraten lassen, dieser wird Ihnen, wenn indiziert, bei einen Widerspruch helfen.
Sollten Sie die Operation selber zahlen wollen, kann Sie kein Arzt deswegen krankschreiben, da Sie eine nicht leistungspflichtige Behandlung haben durchführen lassen, d.h. Sie müßten Urlaub nehmen. Sollte eine Komplikation auftreten, die in die Leistungspflicht der Kassen fällt, gehört eine AU dazu.
Beste Grüße
Dr. Sixtus Allert _________________ Arzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, Handchirurgie
Chefarzt der Klinik für Plastische und Ästhetische Chirurgie am Sana Klinikum Hameln - www.dr-allert.de
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