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Zwangsbehandlung
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Lisa Cortez
lernt Mediquette


Anmeldungsdatum: 11.12.2006
Beiträge: 158

BeitragVerfasst am: 25.05.07, 18:31    Titel: Re: Zwangsbehandlung Antworten mit Zitat

Info el schalom hat folgendes geschrieben::
Zitat: Ausnahme sind lediglich psychische Problemsituationen, bei denen es zur Gefahr für Körper und Leben kommt. Ansonsten entscheidet jeder Mensch für sich selbst.
Wenn ich eine vom Arzt als zwingend notwendige erachtete Untersuchung oder Operation ablehne, ohne der es zur Gefahr für meinen Körper und mein Leben kommen kann, muss ich wohl nicht mehr im „Vollbesitz meiner geistigen Kräfte“ sein, sonst würde ich das ja nicht tun! Folglich muss ich in die Psychatrie eingelieferte werden. Hier treten dann Ihre „Ausnahmen“ in Kraft!


Nein, stimmt so auch nicht. Ein konkretes Beispiel: Die Zeugen Jehova lehnen auch bei Gefahr für Leib und Leben die Bluttransfusion ab. Auch für ihre Kinder. Deswegen kommen sie aber noch lange nicht in die Psychiatrie. Wenn der Patient sich weigert, kann der Arzt die Behandlung nur ablehnen. Wenn der Patient bewußtlos ist und der Arzt macht ihm eine Bluttransfusion, kann ihn der Patient hinterher verklagen.
Liebe Grüße Lisa
_________________
de omnibus dubitandum est
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Liane2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 31.01.08, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe auch Angst vor einer Zwangsbehandlung, weil ich auch schon erlebt habe, daß der Arzt mich unter Druck gesetzt hat.
Ich habe mir die Fragen gestellt, wenn ich Krebs habe und eine Therapie ablehne, kann der Arzt mich entmündigen lassen und dann doch die Therapie geben? Oder kann er sagen, wenn sie die Therapie nicht nehmen, dann bekommen sie keine angemessene Schmerzbekämpfung, während er sich darauf beruft, anders kann er es nicht verantworten? Kommt es dann wieder sehr auf den Menschen an? Sind meine Rechte als Patient schriftlich irgendwie verankert?
Vielen Dank
Liane2
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