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Akten einsehen bzw. Kopien abholen
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Jacki9
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Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: 13.04.07, 17:22    Titel: Akten einsehen bzw. Kopien abholen Antworten mit Zitat

Hallo ihr,

bin seit paar Jahren von Zuhause weggezogen, und nun wollte ich von meinem Sportarzt meine alte Akte haben?

Darf ich mir die einfach holen?
Darf der Arzt bzw. Arzthelferin mir einfach eine Kopie der vollständigen Akte geben?

Würde mich über viele Antworten freuen.
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SimoneH
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Anmeldungsdatum: 11.04.2007
Beiträge: 38
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 13.04.07, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jackie,

sofern die Praxis noch exisiterit, kannst Du die Aushändigung Deiner Krankenakte verlagen (dies steht Dir gesetzlich zu). Es kann sein, daß Du für die Erstellung der Kopien Kopien und ggf. auch die Praxisgebühr zahlen musst (ist von Praxis zu Praxis unterschiedlich ob hierfür eine Zahlung verlangt wird. Wenn ja, ist dies aber Rechtens nach Auskunft meiner Krankenkasse)

Liebe Grüße

Simone
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PR
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 13.04.07, 23:33    Titel: "Aushändigung der Krankenakte" ist falsch Antworten mit Zitat

Der Arzt ist und bleibt für die Originalakte archivierungspflichtig. Auch bleibt er deren Eigentümer.

Recht auf Einsicht und auf Aushändigung von Kopien - allgemein gesagt: Recht auf die in der Akte enthaltenen Informationen - ist richtig. Die Kosten für die Kopien trägt deren Empfänger.

Das Ganze ist k e i n Vorgang, in den irgend eine Versicherung oder Kasse involviert ist. Deshalb fällt dafür keine Kassengebühr an, es sei denn, es sei damit zB eine Beratung oder eine sonstige ärztliche Leistung verbunden.

N i c h t ausgehändigt werden müssen Kopien von Unterlagen, die "persönliche Wertungen" enthalten. Dies können zB psychiatrische Befunde und Berichte sein.

PR
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siggi
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Anmeldungsdatum: 17.04.2005
Beiträge: 3092

BeitragVerfasst am: 14.04.07, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt eine Leistungsziffer die bei Kassenpatienten budgetunabhängig bei Aushändigung von Kopien über Kasse abgerechnet werden kann (13 cent pro Kopie).
Weiter hat man nur Anrecht auf Untersuchungsergebnisse. Man hat keinen Anspruch auf die weiteren Notizen die der Arzt gemacht hat.
_________________
Schöne Grüße
Siggi
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PR
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 14.04.07, 21:49    Titel: Die Abrechnungnummer gibts, und die gilt Antworten mit Zitat

für Kopien, die an den mit- oder weiterbehandelnden Arzt gehen. Ausschließlich.
Für Kopien zur Aushändigung auf Wunsch von Patienten gilt die nicht.

D a n n fällt übrigens die Kassengebühr an oder ist eine Überweisung nötig.
Und das kommt den Patienten zumeist erheblich teurer.

PR
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29091969
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Anmeldungsdatum: 01.11.2006
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 15.04.07, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Darf der Arzt bzw. Arzthelferin mir einfach eine Kopie der vollständigen Akte geben?


Er darf nicht nur, er muss sogar, laut § 810 BGB Winken
_________________
@Rechtschreibfehler:
Ich bin durchaus in der Lage korrekt zu schreiben, leide auch nicht an Sehstörungen - die Schrift auf meinem Bildschirm ist nur viiiieeeel zu klein und da kommen dann halt Rechtschreibfehler vor, die bitte ich zu entschuldigen Winken
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T1NA
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Anmeldungsdatum: 30.04.2005
Beiträge: 197

BeitragVerfasst am: 15.04.07, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

§ 810 Einsicht in Urkunden
Wer ein rechtliches Interesse daran hat, eine in fremdem Besitz befindliche Urkunde einzusehen, kann von dem Besitzer die Gestattung der Einsicht verlangen, wenn die Urkunde in seinem Interesse errichtet oder in der Urkunde ein zwischen ihm und einem anderen bestehendes Rechtsverhältnis beurkundet ,...blablabla....

Einsicht ist (leider) nicht gleich Kopie oder Aushändigung. "ein Hoch auf die deutsche Amtssprache" Winken

Schönen Gruß
T1NA
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Susanne.Reuter
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Anmeldungsdatum: 21.05.2005
Beiträge: 3513

BeitragVerfasst am: 15.04.07, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Musste da wirklich schon mal jemand mit dem BGB drohen Winken

Ich denke, wenn man sachlich nachfragt und eben auch die anfallenden Kopiekosten übernimmt, dürfte das doch normalerweise kein Problem sein, oder?

Ich würde eben einfach kurz vorher anrufen, damit die in der Praxis nicht so "überfallen" werden und die Unterlagen hervorkramen (und kopieren) können.

Susanne
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PR
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 15.04.07, 22:05    Titel: Es i s t kein Problem. Antworten mit Zitat

Keins, garkeins.

Wenn mir wer sagt, er zieht weg, und hat sich die Jahre davor kooperativ angestellt, gibts die wichtigsten Kopien gratis mit. Sofort. Mein Papierarchiv ist so, daß ich die richtige Akte jederzeit in 10 Sekunden hab. Schneller gehts, wenn der Aktenauszug aus dem Rechner reicht. Dann reichen zwei Klicks und der Drucker fährt los. Länger dauerts bloß bei Stinktieren...

PR
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29091969
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Anmeldungsdatum: 01.11.2006
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Musste da wirklich schon mal jemand mit dem BGB drohen


Ja, trotzdem habe ich meine Patientendokumentation noch immer nicht erhalten..
Die Praxis ist mittlerweile auch geschlossen, ich werde aber einen Anwalt beauftragen, dass ich die Dokumentation bekomme.

I.d.R. ist es kein Problem, möglicherweise haben diese Ärzte Dreck am Stecken und verwehren mir daher Einsicht in die Akte..

Grüße, 29091969
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@Rechtschreibfehler:
Ich bin durchaus in der Lage korrekt zu schreiben, leide auch nicht an Sehstörungen - die Schrift auf meinem Bildschirm ist nur viiiieeeel zu klein und da kommen dann halt Rechtschreibfehler vor, die bitte ich zu entschuldigen Winken
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PR
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 18:20    Titel: Sind Sie so reich ? Antworten mit Zitat

... Anwalt beauftragen...

Ärztekammer und / oder Kassenärztliche Vereinigung anschreiben, die für den Praxissitz zuständig ist. Einer von beiden h a t die Akten in Verwahrung oder weiß, w e r sie hat.
Zumindest 10 Jahre lang.

PR
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T1NA
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Anmeldungsdatum: 30.04.2005
Beiträge: 197

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 20:00    Titel: Re: Es i s t kein Problem. Antworten mit Zitat

PR hat folgendes geschrieben::
...
Wenn mir wer sagt, er zieht weg, und hat sich die Jahre davor kooperativ angestellt, gibts die wichtigsten Kopien gratis mit. Sofort. ....

BRAVO! Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich
Und dafür würde ich einen Blumenstrauß oder eine Familienpackung Eiskrem spendieren.


Schönen Gruß
T1NA
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Soviel Röntgen wie nötig und sowenig wie möglich!
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PR
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 23:05    Titel: ...also mir... Antworten mit Zitat

wär Eiskrem lieber. Die Helferinnen müßt ich fragen.

PR
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Sabricia
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.09.2007
Beiträge: 10
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 20.09.07, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wollte eine Kopie meiner Akte von meinem Kinderarzt haben. Da wurde mir gesagt die bekomme ich nur wenn man Hausarzt diese haben möchte. Ansonten nicht. Kann ich da irgendwas machen das ich die trotzdem bekomme?
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Susanne.Reuter
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Anmeldungsdatum: 21.05.2005
Beiträge: 3513

BeitragVerfasst am: 20.09.07, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Man "muss" dir Einsicht in deine Unterlagen geben bzw. dir - gegen Kostenübernahme- Kopien zur Verfügung stellen.

Vielleicht musst du in der Praxis nochmals darauf hinweisen, dass du so etwas wie ein "Anrecht" darauf hast und natürlich anfallende Kosten übernimmst. Ich gehe selber zwar lieber Streit aus dem Weg, aber wenn die sich immer noch stur stellen sollten, würde ich anfragen, ob ich die Ablehnung (mit Begründung) schriftlich haben könnte - Damit ich mich dann an die Ärztekammer wenden buw. den Rechtsweg gehen kann. ; -) [size=9]Ob ich das dann auch machen würde ist eine andere Geschichte. [/size]

Ansonsten wäre es auch eine Möglichkeit den Hausarzt um "Amtshilfe" zu bitten.

Susanne
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