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D1 Verordnung- was wird gemacht etc.?

 
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Marie_89
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.07.2006
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 15:55    Titel: D1 Verordnung- was wird gemacht etc.? Antworten mit Zitat

Hallo.
Habe mal ein paar Fragen: Wo liegt der Unterschied zu einer normalen Kg Behandlungseinheit und einer Behandlungseinheit mit einem D1 Rezept? Wie lange dauert eine Behandlung etwa? Gehe wegen meinem Knie zur Physio.

DAnke schonmal und Lg Marie
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Andreas-Ulrich
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 279
Wohnort: Elbmarsch

BeitragVerfasst am: 24.09.07, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Marie_89,

Eine D1 Verordnung ist bei Schädigungsbildern angezeigt, die eine intensivere Heilmittelbehandlung erforderlich machen (z. B. Krankengymnastik, Massage, Fango oder Elektrotherapie). Es werden 3 Heilmittel bei einem Zeitumfang von insgesamt einer Stunde abgegeben.

Die Anwendungen sind innerhalb eines Regelfalls auf 10 Anwendungen beschränkt. Sie sollten 2 – 3 x wöchentlich stattfinden. Über die Regelmenge hinausgehende Behandlungen bedürfen je nach Krankenkasse einer Genehmigung.

Die 2001 eingeführte D1 Verordnung ersetzt in Art und Umfang nicht die bis dato bekannte erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP).
Die D1 Maßnahme ist eine Heilmittelkombination und darf lediglich als kurative Maßnahme und nicht als Ersatz für eine notwendige ambulante oder stationäre Rehabilitation gesehen werden.

Liebe Grüsse & alles Gute

Andreas-Ulrich
_________________
"Der Mensch hat neben dem Trieb der Fortpflanzung und dem, zu essen und zu trinken, zwei Leidenschaften: Krach zu machen und nicht zuzuhören." - Kurt Tucholsky -
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pericardinchen
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 18:07    Titel: D1 - Rezept Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

ich habe ein D1- Rezept von meinem Unfallchirurgen erhalten - ausgestellt am 24. Sept.
Nun habe ich bei einem Physiotherapie/Rehazentrum auch 6 Termine erhalten. Heute hatte ich meinen ersten Termin und die Physiotherapeuten hörte doch glatt nach knapp 30 min. Krankengymnastik auf und sagte doch glatt zu mir: " So das war`s für heute." Woraufhin ich nachfragte, ob dies wirklich so sei. Ich sagte ebenfalls, dass es sich schließlich um ein D1- Rezept handelt und dort mind. 3 Maßnahmen beinhaltet sein sollten und es 60 min. auf jedenfall dauern müsste. Sie war ganz verwirrt und ging ohne ein Ton raus. Ich war mittlerweile fertig angezogen und wunderte mich- ich ging nach vorne an die Rezeption und dort hatte ich dann noch eine kleine Diskussion darum.
Sie teilten mir alle geschlossen mit, dass sie Recht hätten und mein Arzt, die stationäre Rehaeinrichtung (wo ich bis zum 24. 09. vier Wochen lang war), meine Krankenkasse mir das Alles nur schön geredet hätten und mir mein Arzt, wenn ich mehr wolle eine amb. Rehamaßnahme verschreiben sollte (großes Fragezeichen und für mich unverständlich).
Das D1 würde nur max. 30 min. dauern und der Therapeut entscheidet, ob er 1 oder 2 Maßnahmen tätigt.

Ich blieb die ganze Zeit sachlich und freundlich. Dennoch teilte ich mit, dass ich mir (wenn das tatsächlich so wäre) ja auch ein normales KG- Rezept ausstellen lassen könnte.
Später am Telefon wurde mir dann erzählt, dass es doch 60 min. handelt.
Mir wurde die Schuld zugeschoben, weil ich ja nachgefragt und aufgrund der Diskussion sie ja kein Gerätetraining oder Ähnliches hätten mehr durchführen können. Die Physiotherapeutin hatte aber die Therapie aus Ihrer Sicht schon beendet.

Wie soll ich nun weiter verfahren? Ich brauche die Termine und in der Stadt wo ich lebe gibt es keine Kapazitäten für die nächsten 2 Wochen. Bei mir geht es jedoch um Alles.
Ich bin nun schon 5 Monate krank geschrieben und möchte doch nicht noch die ganze Situation unnötig hinauszögern.

Herzlichen Dank für die Hilfe.
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Christiane
DMF-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.10.2004
Beiträge: 902

BeitragVerfasst am: 29.09.07, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

also natürlich sollten die fehlenden behandlungen nachgeholt werden! ich würde dir auch empfehlen, innerhalb der einrichtung den therapeuten zu wechseln, es sei denn, du hast noch vertrauen .... das rezept kannst du nicht zu einer anderen einrichtung bringen, da das rezept da, wo es begonnen wurde, auch beendet werden muss - ist also quasi kein gutschein, den man in vers. einrichtungen einlösen kann.

hier noch mal der link zum rahmenvertrag mit leistungsbeschreibung von D1:

http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-a1-2001.htm

http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-a1-2001-a1.htm

gut, dass du dich vorher informiert hast - man wird ja heutzutage so gut wie überall übervorteilt!

gruß, christiane
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bamos
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Anmeldungsdatum: 08.01.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo miteinander,

ich habe eine kurze Frage zu dem Thema "D1-Rezept" und wollte deshalb nicht extra einen neuen Thread erstellen:
Welchen Betrag stellt die Physiotherapie-Praxis der Krankenkasse für ein solches (6x) D1-Rezeptn in Rechnung?

Danke schon mal für die Antwort.

MfG
Bamos
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Christiane
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2004
Beiträge: 902

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

bei welcher kasse bist du denn?
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bamos
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Anmeldungsdatum: 08.01.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.01.08, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Christiane hat folgendes geschrieben::
bei welcher kasse bist du denn?

BKK
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Johanna Seeländer
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 648

BeitragVerfasst am: 10.01.08, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
die Preise für die Ortskrankenkassen und auch für die BKK´s sind regional etwas unterschiedlich. Aber Sie können unter den Seiten von www.physio.de Einzelpreise abrufen. Aber mit dem Stundenlohn von etwa 30,-Euro sind keine großen Sprünge zu machen. Davon müssen alle Praxiskosten einschließlich Lohnkosten und Lohnnebenkosten, Fortbildungskosten und vieles mehr beglichen werden. Da würde kein Handwerker kommen! Die Fortbildung ist übrigens verpflichtend. Ist für fast alle PhysiotherapeutInnen selbstverständlich, kostet aber nun mal...und alles von diese 30,-Euro.
Viele Grüße
Johanna Seeländer B.A.
Physiotherapeutin
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Christiane
DMF-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.10.2004
Beiträge: 902

BeitragVerfasst am: 10.01.08, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

also wenn du z.b. aus baden-württemberg kommst --> € 30,45 je einheit (*6 = rezeptwert), die zuzahlung beträgt 10% je einheit (*6) plus 10,- rezeptgebühr.

gruß, christiane
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