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Verfasst am: 18.01.08, 10:29 Titel: private Zusatzversicherung für Chefarztbehandlung
Wer kann mir einen Rat geben?
Ich habe vielleicht einen Krankenhausaufenthalt vor mir, wo ich mit dem Chefarzt gut auskomme, aber dem Oberarzt nicht. Nun habe ich überlegt, ob es mir hilft eine Zusatzversicherung für Chefarztbehandlung abzuschließen. Aber die Beraterin wußte nicht mit Sicherheit, ob der Chefarzt auch über die Versicherung abrechnet, wenn er einen Vertreter schickt. Geht es mir mit der Versicherung besser, daß ich den Chefarzt öfter habe oder schlechter, weil er mir den Oberarzt als Vertreter schickt, den ich umgehen möchte? Ist es sinnvoll den Zuschlag für die Chefarztbehandlung privat zu bezahlen und keine Versicherung abzuschließen und bietet jedes Krankenhaus das an?
Hatte jemand die Situation schon mal und kann mir helfen? Wie bin ich am besten vor dem Oberarzt geschützt?
Vielen Dank
Liane2
Bestehst du denn auf die Behandlung durch den Chefarzt - oder ist es dir eher wichtig, dass du nicht an den Oberarzt gerätst?
"Muss" man sich denn im Krankenhaus von jedem Arzt behandeln lassen? Sorry - Ich hänge mich so einfach an. Aber dieser Beitrag hat mich auf die Frage gebracht, ob man als Krankenhaus-Patient nicht auch so etwas wie eine freie Arztwahl hat.
Natürlich ist mir bewusst, dass man sich als Patient natürlich auch irgendwie einfügen muss und nicht jedem eine Extrawurst gebraten wird (werden kann). Aber wenn in einem (schwerwiegenden) Fall das Vertrauensverhältnis zu einem bestimmen Arzt gestört ist - Hätte man da nicht das Recht diesen einen Arzt abzulehnen?
Oder hätte man da nur die Möglichkeit ein anderes Krankenhaus aufzusuchen?
Selbstverständlich kannst du dich bei der stationären Zusatzversicherung auch auf den Oberarzt festlegen !!!und eine direkte Chefarztbehandlung ablehnen.
Trotzdem wird nach GOÄ abgerechnet, weil du ja als Privatpatient ins KH kommst und dir die freie Arztwahl (egal ob Chefarzt leitender Oberarzt) hier obliegt.
Gruss
Christine _________________ Hoffnung ist nicht die Überzeugung dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht
aber muss der arzt, den ich mir "aussuche" nicht liquidationsberechtigt sein???
unser chefarzt ist es, die oberärzte nicht.
der den chefarzt in abwesenheit stellvertetende oberazt kann die bahndlung übernehmen - allerdings (bei uns) nur wenn der chef nicht anwesend ist. rechnung über den chef
ansonsten geht der chefarzt hin
ist der chefarzt in urlaub oder sonstwie verhindert - geht der oberarzt hin.
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