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KG Rezeptgebühr + wann anfangen nach Rezeptausstellung?

 
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Sandy1
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.12.2006
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 06.02.08, 21:17    Titel: KG Rezeptgebühr + wann anfangen nach Rezeptausstellung? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich hatte schon ein paar mal KG.

In diesem Jahr habe ich die Praxis gewechselt und bin zu einer anderen.

Bei der, wo ich sonst immer war, musste ich immer ca. 20 Euro Rezeptgebühr zahlen.
Da wo ich jetzt bin, musste ich nichts bezahlen.

Bei der, wo ich sonst immer war, musste die Behandlung innerhalb von 10 Tagen nach Rezept-Ausstellung angefangen werden.
Da wo ich jetzt bin, war dem relativ egal, als ich am 11. Tag ankam.

Was soll ich davon halten? Check das irgendwie voll nicht und bin leicht verunsichert.

Kann mir jemand ein wenig Auskunft geben?

Danke,
Sandy
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Johanna Seeländer
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 648

BeitragVerfasst am: 09.02.08, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sandy,
ich verstehe die 20,-Euro Gebühren nicht...Die Rezeptgebür setzt sich zusammen aus 10% vom Wert des Rezeptes plus 10,-Euro. Das sind eigentlich nie genau 20,-Euro, sondern immer eine Summe mit Cent...je nach Verordnung.
Mit den 10 Tagen zwischen Ausstellung und Beginn haben Sie völlig Recht. Aber die Praxis könnte eventuell den Arzt fragen, ob die Gültigkeit sich verlängert. Das machen wir auch schon mal, um dem Patienten den Weg abzunehmen, aber sagen dies auch dem Patienten. Fragen Sie also einfach nach...
Viele Grüße
Johanna Seeländer B.A.
Physiotherapeutin
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Sandy1
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.12.2006
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 09.02.08, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Frau Seeländer,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Das mit 10 Tage ist nun verstanden von mir. Danke Smilie

Wegen den Rezeptgebühren; hab die Quittung (Eigenanteil an Behandlungskosten) von Juli 07 rausgesucht. 18,70 € in KG-Praxis ABC bezahlt. Verordnet war KG.

War dann nun bei einem anderen Orthopäden und der hat mir nicht nur KG, sondern KG mit Schlingentisch verordnet. Hab in einigen KG-Praxen angefragt, aber überall wurde mir gesagt, dass ich diesen Schlingentisch nicht brauche und die einfach KG bzw. MT mit mir machen würden.

Dann hab ich mich für eine KG-Praxis (XYZ) entschieden, wo ich noch nie gewesen war. Und dort musste ich für das Rezept nichts bezahlen.

Wie kann es denn sein, dass ich in KG-Praxis ABC 18,70 € Rezeptgebühr bezahlen musste für KG im Juli 2007 und in Praxis XYZ vor kurzem nichts bezahlen musste?

- Gab es 2008 was Neues, wo man das nicht mehr bezahlen muss?
- Liegt es daran, dass diesmal auch "mit Schlingentisch" auf dem Rezept stand?
- Ist es Praxisabhängig, wo man Rezeptgebühren bezahlen muss und wo nicht?
- Oder muss ich die bezahlen, wenn die Behandlung vorbei ist (obwohl ich Rezept am 1. Termin abgegeben habe)?

Vielen Dank im voraus für Ihre erneute Antwort!

Freundliche Grüße,
Sandy
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Johanna Seeländer
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 648

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
die Rezeptgebühr hat sich 2008 nicht verändert. Sie ist bundesweit zu zahlen, aber differiert leicht bei einzelnen Krankenkassen. Sie ist, außer bei bestehenden Befreiungen vorkasse, d.h. vor Therapiebeginn zu erheben. Es kann aber sein, dass wir auch erst das Rezept eingeben, und so erst zu zweiten Therapiestunde die Gebühr erheben, einfach aus organisatorischen Gründen. Wir sagen dies aber immer den Patienten.
Viele Grüße
Johanna Seeländer B.A.
Physiotherapeutin
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Sandy1
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.12.2006
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 10.02.08, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, na dann werde ich mal abwarten und wenn die Therapie vorbei ist, gebe ich hier nochmal Bescheid, was bei rausgekommen ist. Also ob ich noch bezahlen musste oder nicht.

Bin mal gespannt.

Ich melde mich.

Bis dahin, vielen Dank schonmal!

2 mal war ich bis jetzt schon da. Die erste Stunde hat 1 Stunde gedauert und war ein Vorgespräch. Die 2. Stunde (30 min.) war schon Behandlung. In meiner alten Praxis hat das nur 15-20 min. gedauert im letzten Jahr.
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Christiane
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2004
Beiträge: 902

BeitragVerfasst am: 11.02.08, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

nur kurz als anmerkung: die rezeptgebühr ist nicht vor/nach der ersten behandlungseinheit zu entrichten - hierzu gibt es keinerlei rechtliche grundlage (außer einer empfehlung eines berufsverbandes ...). Nein, dass verlangen die Krankenkassen!

normal ist doch immer eine zahlung nach leistungserbringung wie bei jedem anderen geschäft auch - zudem kann der therapeut ja gar nicht wissen, ob alle einheiten überhaupt benötigt werden!
Hier handelt es sich nicht um eine Geschäft, wie jedes andere, sondern um eine Leistung zu Lasten der Sozialversicherungsträger, zu der jeder Leistungserbringer außerdem verpflichtet ist und für den außerdem die Preise festgelegt werden, nicht frei wählbar, wie in der freien Wirtschaft.

hinsichtlich dauer der einheit hat deine alte physioeinrichtung schon alles richtig gemacht - die regelbehandlungszeit beträgt für kg 15-25 min. Das ist korrekt!

vielleicht hatte man bei deiner neuen physio einfach etwas zeit im plan, so dass man dir einfach was gute zukommen lassen wollte!

jedenfalls kommt die zuzahlungsaufforderung noch garantiert - die ca. 20 euronen also nicht für was anderes ausgeben Winken

Viele Grüße und ich hoffe, meine Korrekturen sind verständlich.
Johanna Seeländer B.A.
Physiotherapeutin
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Sandy1
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.12.2006
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 02.03.08, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Huhu,

also bei dem 4. Termin (vor 2 Tagen; am Freitag) wurde die Rezeptgebühr verlangt und natürlich auch bezahlt Sehr glücklich Jetzt bin ich zufrieden gestellt Winken

Die Behandlungszeiten pro Termin variieren mit jedem Termin; bis jetzt. Naja, ist halt eine kleine Praxis mit weniger Kundschaft im Gegensatz zu der Praxis davor.

Da habt ihr wohl mit allem recht, wenn wir uns gut verstehen, dann macht die länger, aber wenn wir uns auf die Nerven gehen, dann werd ich auch schnell rausgeworfen.

Vielen Dank nochmal an alle für die Unterstützung!

Gruß,
Sandy
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Christiane
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2004
Beiträge: 902

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

hallo frau j-s,

wenn sie schon in anderen beiträgen "rumkritzeln" (wozu gibt es die quote-funktion?), so führen sie doch bitte einen nachweis für ihre aussage an!

wo findest sich die grundlage, dass die zuzahlung bei beginn des rezepts zu entrichten ist?

den krankenkassen ist es aber auch sowas von vollkommen egal, wann die zuzahlung entrichtet wird ....

im übrigen sind verschiedene geschäftsverhältnisse zu unterscheiden:

- jenes zwischen PI sowie kunde
- jenes zwischen PI sowie krankenkassen durch einbindung des PI als vertragseinrichtung per rahmenvertrag

aufgrund des sachleistungsprinzips überlässt der kunde seiner KK die zahlung, was allerdings nicht bedeutet, dass der kunde zuzahlungen für leistungen im voraus zu zahlen hat, die er schlussendlich vielleicht gar nicht wahrnehmen wird.

soll der patient einen kleinkredit an den PI leisten? mit welcher begründung?

fakt ist einfach, dass für die leistung der zuzahlungen nicht der 1. termin verlangt werden kann - und passt dies dem patienten nicht (der dann wohl bei nichtinanspruchnahme von terminen noch seinem geld hinterher laufen darf ...), so sucht er sich einfach eine andere praxis ... gibt ja mehr als ausreichend physios in deutschland ....

aber wie gesagt: geben sie einen nachweis, der ihre behauptung stützt!
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Johanna Seeländer
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 648

BeitragVerfasst am: 03.03.08, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christiane,
ich kritzele hier nicht in irgendwelchen Beiträgen, sondern nur in unsachliche!
Und die Zuzahlung als Vorkasse steht im Rahmenvertrag.
In dem von Ihnen geschilderten Fall hat die Physiotherapeutin den Differenzbetrag selbstverständlich zurückzuzahlen.
Ihre Unterscheidung der Vertragsverhältnisse stimmt so nicht ganz. Es besteht ein Vertragsverhältnis zwischen Patient und seiner KK. Die Therapeutin, die eine Kassenzulassung besitzt, ist für diese KK tätig!
Vielleicht lesen Sie erst mal den Rahmenvertrag und dann können wir gern weiter diskutieren.
MfG
JS
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