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also wenn sie die akupunktur bei einem arzt machen und über die gesetzliche krankenversicherung abrechnen wollen, werden behandlungen bei rücken, knie und kopfschmerzen anerkannt. die privaten krankenkassen zahlen gewöhnlich alle erkrankungen. kosten für heilpraktiker werden von den privaten/beihilfe/zusatzversicherungen komplett oder teilweise erstattet, dabei ist man nicht nur auf oben genannte schmerzdiagnosen beschränkt.
und ansonsten den sachbearbeiter fragen, ob es ausnahmen gibt, bei erstattungen. _________________ Mit freundlichem Gruß
Julia Busching
Master of Science in Oriental Medicine (USA), Heilpraktiker Koblenz
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