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KG/Verordnungsmenge?

 
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blöckchen
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 06.06.08, 14:12    Titel: KG/Verordnungsmenge? Antworten mit Zitat

Hallo,

generell ist es ja üblich maximal 3 mal 6 KG oder PT oder Lymphdrainage zu verordnen.

Verhält sich das nach großen Operationen genau so oder kann hier mehr verordnet werden?
Denn 18 Einheiten können je nach OP Aufwand/ Heilungsphase sehr eng werden.

Darf in einem solchen Fall mehr verordnet werden?

Danke für die Auskunft

Lieben Gruß Blöckchen
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tutti.1986
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 125

BeitragVerfasst am: 07.06.08, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Halli hallo! Smilie

Natürlich kann der Arzt mehr verordnen, wenn es nötig ist. Es muss allerdings von der Krankenkasse genemigt werden.
Der Arzt muss dann auf den Verordnungsschein ankreuzen: "Außerhalb des Regelfalls"
Schau dir doch mal den Heilmittelkatalog im Internet an:
www.heilmittelkatalog.de

LG tutti
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blöckchen
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 07.06.08, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Danke der Link ist mal super. doch als Patient werde ich nicht ganz schlau daraus. Habe ich als Patient "Anspruch" auf Hilfe oder darf sich der Arzt immer hinter dem Budget verstecken?
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tutti.1986
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 125

BeitragVerfasst am: 07.06.08, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Soviel ich weiß, hat man keinen Anspruch KG verschrieben zu bekommen. Das entscheidet der Arzt ob er was verschreibt, oder eben nicht.
Man kann aber natürlich jederzeit den Arzt wechseln!

LG tutti
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Johanna Seeländer
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 648

BeitragVerfasst am: 09.06.08, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
es ist so, der Arzt entscheidet, ob er/sie verordnet oder nicht. Aber nach Operationen kann mehr als sonst verordnet werden, ohne, dass dies sein/ ihr Budget belastet wird.
Und außerhalb des Regelfalles haben viele Krankenkassen auf die Genehmigung pauschal verzichtet. Die Verordnungen gelten dann automatisch als genehmigt. Fragen Sie Ihre Krankenkasse.
Viele Grüße
Johanna Seeländer M.Sc.
Physiotherapeutin
Gesundheitswissenschaftlerin
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