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taubheit im Bein

 
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Tekator
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Anmeldungsdatum: 21.06.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.06.08, 13:54    Titel: taubheit im Bein Antworten mit Zitat

Seit einer intrathekalen Injektion vor 2 Jahren L4/L5 ( hatte Schmerzen im rechten Bein) habe ich kein richtiges Gefühl mehr und sehr starke Schmerzen im linken Bein. Da ich nicht über den Eingriff Aufgeklärt wurde und auch nichts unterschrieben habe konnte ich dieses Risiko nicht kennen. Nach dem Eingriff habe ich meine Arbeit verloren und bin Erwerbsunfähigkeits Rentner. Jetzt redet man (Schlichtungsstelle) sich raus und sagt das liegt nicht am Eingriff sondern am Vorfall L5/S1 (der aber schon lange vorher Operiert wurde und absolut Schmerzfrei war). Man spritzte Off-label-use, Triamhexal 40 und 0,5%iges Cabostisin. Was könnte hinter solchen Beschwerden stecken?
Ich weiß nicht wie ich die Ursache beweisen soll.
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Annette Koch
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 994
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 24.06.08, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

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Tekator
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Anmeldungsdatum: 21.06.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.06.08, 15:20    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Hallo und Danke für den Hinweis leider finde ich den EDIT Button nicht. Könnten Sie das rausnehmen?
MfG
Holger
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Dr. A. Flaccus
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 06.03.2005
Beiträge: 3181
Wohnort: Hildesheim

BeitragVerfasst am: 24.06.08, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend!

Zitat:
Ich weiß nicht wie ich die Ursache beweisen soll.


Müssen Sie gar nicht.
Wenn der Eingriff aufklärungspflichtig war - wovon ich ausgehe - gilt in diesem Fall (keine dokumentierte Aufklärung) die Beweislastumkehr! D.h.: Der Arzt muß beweisen, das seine Aktion nicht an Ihren Beschwerden schuld ist.

Im Zweifel würde ich mich bei einem in Medizinrecht versiertem Rechtsbeistand über das weitere Vorgehen informieren.
Hat die Schlichtungsstelle bereits ein endgültiges Urteil gefällt ?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. A. Flaccus
_________________
Dr. A. Flaccus
Facharzt für Anästhesie
- Notfallmedizin -
DMF-Moderator
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Tekator
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Anmeldungsdatum: 21.06.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Auf das Unterbleiben einer Aufklärung über das hier in Rede stehende Risiko könnte es allenfalls ankommen, wenn die Kausalität zwischen dem äztlichen Eingriff und dem patientenseits geltend gemachten Schaden erwiesen wäre. Die Darlegungs und Beweislast dafür, dass die Schadensfolge auch wirklich durch den eigenmächtigen Eingriff des Arztes verursacht worden ist und nicht auf andere Ursachen zurückgeht, liegt auf Patientenseite
(Beweiserleichterungen kommen in diesem Zusammenhang nicht zum Tragen).
Die Schlichtungsstelle hat deshalb abgelehnt.
Wie gesagt man schiebt jetzt alles auf den schon lange vorher Operierten Vorfall L5 /S1.
Im Entlassungsbericht nach der OP L5 /S1. steht motorik sensibilität und Durchblutung in beiden Beinen intakt. Und das war auch so.
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