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Hallo,
ich habe auch Fragen zur Sedierung.
Bei mir soll eine Zahnbehandlung in Sedierung durchgeführt werden. Die Dauer der Behandlung wird ca. 20 - 30 Minuten sein.
Was geschieht bei einer Sedierung? Welche Körperfunktionen sind ausgeschaltet und welche funktionieren noch?
Wie lange hält die Sedierung an? Ist man dann geistig verwirrt? Wie lange muss man in der Praxis bleiben, bis man abgeholt werden kann? Können auch später noch Atmung und Herzschlag aussetzen?
Ein Anästhesist ist leider bei der Behandlung nicht anwesend.
Danke, wenn mir jemand antwortet.
Margret
Hinweis unter Bezug auf §7(3) der Berufsordnung für Ärzte:
1. Der voranstehende Beitrag ist eine allgemeine Stellungnahme, die, ausgehend von Ihrer Anfrage mit größtmöglicher Sorgfalt verfasst wurde.
2. Bitte wenden Sie Sich unabhängig davon persönlich zur Beratung, Untersuchung und Behandlung an eine Ärztin oder einen Arzt Ihres Vertrauens!
_________________
aus der Gemeinschaftspraxis
E.Mertens/Dr.W.Gahbler/F.Becker
http://www.schmerzkreis.net
vielen Dank für Ihre Antwort. Es bleiben noch folgende Fragen offen:
Während und nach einer Sedierung ist man ja irgendwie noch bei Bewusstsein und die Schutzreflexe funktionieren noch. Trotzdem ist man etwas verwirrt.
Wie lange hält der Verwirrtheitszustand an?
Haben Sie es schon erlebt, dass er länger als einen Tag anhält?
Und ist er in jedem Fall reversibel?
Das kommt ganz drauf an mit was man Sie sediert.......unter Ketamin sehen Sie rosa Elefanten gestreifelt, unter Propofol sehen Sie nix, sind hernach auch gut wach und mit Benzos sind sie länger schläfrig und ganz selten gibt es paradoxe Reaktionen und ganz hernach haben Sie eine relative Chance, dass Sie sich überhaupt nicht an den Eingriff erinnern mögen.
Dann hängt der Abbau der Medikamente auch noch von Ihrem Körper selber ab, Leber, Nieren....ect....
Hallo Margret,
der Anwort von Tricolor ist allenfalls hinzu zu fügen, dass die Erholungszeit - rechtlich müssen wir die Patienten über eine Dauer der Straßenverkehrs- und Geschäftsunfähigkeit von 24 Std. aufklären - immer auch von der Dauer der Sedierung und damit von der Gesamtdosis abhängt.
MfG W.Gahbler
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Hinweis unter Bezug auf §7(3) der Berufsordnung für Ärzte:
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