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vielleicht weiß jemand eine Antwort auf folgende Frage:
Meine Kollegin ist Heilpraktikerin und möchte selbst Naturmedizin herstellen und an Patienten weitergeben. Das ist so nicht erlaubt - ist klar.
In der Ausbildungszeit hat aber mal jemand erzählt, dass es eine Ausbildung gibt, die das dann (nach erfolgreichem Abschluss) erlaubt. Es handelt sich wohl um den so genannten Giftschein.
Weiß jemand dazu Rechtliches oder hat Erfahrungen damit?
es gibt Gesetze an die man sich halten sollte. Um die Patienten zu schützen gibt es einige Gesetze, die den Heilpraktiker in seiner Berufsausübung einschränken und dazu zählt das Apothekergesetz. Bitte mal nachlesen. Mir ist klar, daß ich damit die Frage nicht beantwortet habe. Mir ist allerdings auch nichts bekannt, was diese Einschränkung aufhebt. Und wie ich finde zu Recht. _________________ Liebe Grüße
Anmeldungsdatum: 18.04.2008 Beiträge: 79 Wohnort: Kreis Darmstadt-Dieburg
Verfasst am: 16.07.08, 15:06 Titel:
Hallo Hummeline,
ganz gewagte Sache. Um wirklich "Medizin" also Medikamente herzustellen bedarf es:
1. Solider Fachkenntnis
2. Eines Zulassungsverfahrens der hergestellten Mittel, ansonsten ist es nämlich Nahrungsergänzung und selbst die sollte ein Heilpraktiker nicht herstellen oder abgeben.
Die einzige Möglichkeit die ich sehe das gesetzeskonform zu machen, ist zusätzlich Apothekerin zu werden.
Mein Tipp: Finger weg! Lieber an die bestehenden Hersteller oder an den Apotheker des Vertrauens wenden.
Dankeschön Euch Beiden.
Nee, nee Ungesetzlichkeiten kommen gar nicht in Frage. Das ist klar.
Es geht ihr wohl auch "nur" um das Mischen homöopatischer Mittel oder Bachblüten und um das Herstellen von Urtinkturen (z.B. Arnika-Tinktur zum Einreiben u.ä.).
Das ist in meinen Augen ungefährlich, aber wenn es verboten ist, sollte man sich daran halten.
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