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... ab welchem Zeitpunkt tritt konkret eine Versicherungspflicht für ausgesteuerte GKV-Mitglieder in Kraft. Meines Erachtens ist dies mit den Regelungen des Gesundheitsfonds geregelt, so dass ab Januar 2009 hier eine Pflichtmitgliedschaft auf alle gesetzelichen Krankenkassen und ausgesteuerte Kassenpatienten zukommt. Ist diese Annahme richtig ?!
Verfasst am: 11.08.08, 22:40 Titel: Ausgesteuerte oder sonstwie "Ehemalige" ...
die zuletzt gesetzlich versichert waren, sind seit dem 1. April 2007 wieder versicherungspflichtig in der Kasse, in der sie zuletzt Mitglied waren.
Zu dem anderen Termin - 1.1.2009 - tritt eine Versicherungspflicht für Nichtversicherte ein, die zuletzt privat vollversichert waren. Und auch das ist kein Aprilscherz.
Gruß von
Gerhard _________________ Besuche bereiten immer Freude - wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen!
WHAT?
Hallo GS,
01.04.07 ist klar, aber 01.01.2009 - wie kommen Sie darauf?
Kann sein, dass mir da was entgangen ist.
Bitte nennen Sie mir die Quelle Ihres Wissens.
Verfasst am: 12.08.08, 19:39 Titel: Doch ein Aprilscherz?
Miie hat folgendes geschrieben::
WHAT?
Hallo GS,
01.04.07 ist klar, aber 01.01.2009 - wie kommen Sie darauf?
Kann sein, dass mir da was entgangen ist.
Bitte nennen Sie mir die Quelle Ihres Wissens.
Danke und Grüße
Miie
Also - weder im neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) noch im Sozialgesetzbuch V konnte ich irgendetwas von der Versicherungspflicht für ehemals privat Vollversicherte nachschlagen. Weiß der Teufel ...
Bevor ich mir nun aber einen Wolf suche, um diese eingangs vom Foristen Schuhl gar nicht gestellte Frage zu beantworten, trete ich lieber den Rückzug an und reduziere meine Antwort auf
"Ausgesteuerte oder sonstwie "Ehemalige", die zuletzt gesetzlich versichert waren, sind seit dem 1. April 2007 wieder versicherungspflichtig in der Kasse, in der sie zuletzt Mitglied waren."
Das zumindest ist kein Aprilscherz, sondern ergibt sich aus dem § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Gruß von
gerhard _________________ Besuche bereiten immer Freude - wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen!
Verfasst am: 18.08.08, 20:42 Titel: Also - weder im neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ...
von wegen
Eine nette Kollegin, die sich im VVG entschieden besser auskennt, hat mich mit der Nase darauf gestoßen.
Die Versicherungsungspflicht in der PKV ab dem 1.1.2009 ist mit dem Art. 43 GKV-WSG unter- und im neuen VVG, § 193 Abs. 3, wieder aufgetaucht. (Meine VVG-Version endete bei Absatz 2, die liegt jetzt natürlich in der virtuellen Rundablage.)
Den Wortlaut stelle ich auch noch ein, aber nicht vor morgen.
Gruß von
Gerhard _________________ Besuche bereiten immer Freude - wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen!
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