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Verfasst am: 27.09.08, 11:33 Titel: Krankenhausaufenthalt von 2004 jetzt erst berechnet
Hallo zusammen. Im Jahre 2004 musste ich wegen einer Salmonellenvergiftung für mehrere Tage in die Klinik. Nun erhielt ich neulich ( Sept. 2008) eine Rechnung in Höhe von 80 € für diesen Aufenthalt aus dem jahre 2004 von meiner Krankenkasse. Da ich nicht mehr nachvollziehen kann, ob und wann ich diese Rechnung schon bezahlt hätte, weiss ich nun nicht, ob ich diese Rechnung noch begleichen soll. Oder tritt bereits eine Verjährung ein ?. Wer weiss Rat.
Sie fragen hier um einen Rechtsrat, der nach dem Rechtsberatungsgesetz nur berechtigten Personen erlaubt ist.
Allgemein gesagt tritt die Verjährung einer Forderung mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr ein, in dem die Forderung enstand, solange keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen wurden.
Also: eine Forderung, die 2004 entsteht, verjährt am 31.12.2007, 24.00 Uhr, wenn nicht vorher bereits ein gerichtliches Mahnverfahren oder Vergleichbares (keine "einfachen" Mahnungen durch den Gläubiger) eingeleitet wurde.
Und noch ein allgemeiner Rat an jeden: Rechnungen und Kontoauszüge auch im privaten Bereich sollten 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
Verfasst am: 28.09.08, 10:00 Titel: Mich würd da schon noch interessieren,
welche Gegenleistung Ihre Kasse Ihnen da nach 4 Jahren in Rechnung stellt.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
Vielleicht auch mal im Rechtsforum nachfragen, ob sowas wie im allgemeinen Rechtsgebrauch auch verjährt. Link von Jäckel im Parallelthread.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
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