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Perioperativer Myocardinfarkt

 
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Bailo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 14:00    Titel: Perioperativer Myocardinfarkt Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

in Vorbereitung auf eine mündliche Prüfung stellt sich mir folgende Frage:

Was kann man machen, wenn der Patient während einer Narkose einen ST-Hebungsinfarkt erleidert?

OP schnellstmöglich beenden und PCI?
Kreislaufunterstützenden Massnahmen?
Antiokoagulation scheidet ja vmtl aus?!

Vielen Dank vorab!

Bailo
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Anästhesieschwester
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.05.2007
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe gelernt, dass in Rücksprache mit dem Operateur Acetylsalicylsäure gegeben wird. Außerdem Nitro wenn RR >100-120 systolisch (patientenabhängig).


Gruß

Die Anästhesieschwester
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Winfried Gahbler
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1640

BeitragVerfasst am: 06.11.08, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bailo,

wenn man den Verdacht auf einen Myocardinfarkt hat, wird man ihn behandeln. Zunächst symtomatisch, d.h. wenn ein cardiogener Schock eintritt, dann diesen mit Katecholaminen, Nitro etc. ..., was eben zur Verfügung steht.
Die Op sollte zumindest so wie möglich abgekürzt und rasch beendet werden, da z.B. alle Blutverluste, Volumenverschiebungen etc. einen Schock verstärken können. Diese Entscheidung muss man individuell und in Absprache mit dem Operatuer klären. Man kann eben auch nicht jede Op zu jedem Zeitpunkt "beenden".
Alle Maßnahmen zur Fibrinolyse sind bei und unmittelbar nach einem Eingriff natürlich sehr problematisch. Auch das hängt von der Op bzw. den Möglichkeiten der Blutstillung bei einer Blutung ab. Auch da gibt es sicher kein allgemein gültiges Vorgehen.
Man muss versuchen ein Risiko: Myocardinfarkt, ggf. cardiogener Schock, gegen das andere Risiko: Op-Abbruch, Op-Ergebniss durch Blutung in Frage stellen, Gefährdung durch eine postop. Blutung ab zu wägen. Das ist sicher immer eine sehr schwieirge Entscheidung.

MfG W.Gahbler
----------------------

Hinweis unter Bezug auf §7(3) der Berufsordnung für Ärzte:
1. Der voranstehende Beitrag ist eine allgemeine Stellungnahme, die, ausgehend von Ihrer Anfrage mit größtmöglicher Sorgfalt verfasst wurde.
2. Bitte wenden Sie Sich unabhängig davon persönlich zur Beratung, Untersuchung und Behandlung an eine Ärztin oder einen Arzt Ihres Vertrauens!
_________________
aus der Gemeinschaftspraxis
Dr.W.Gahbler/F.Becker/Dr.K.Sieben
http://www.schmerzkreis.net
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Bailo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.11.08, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

vielen Dank für Ihre Antworten!

Viele Grüße

Bailo
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