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Verfasst am: 08.11.08, 20:40 Titel: Nachwirkungen einer Vollnarkose
Liebe LeserInnen,
wie lange können welche Nachwirkungen nach einer Vollnarkose auftreten?
Vor knapp 3 Wochen hatte ich eine HWS-OP mit ca.2 h Vollnarkose;ich fühle mich als ob mir der IQ halbiert wurde, kann mich schlecht konzentrieren, bin vergesslicher als davor.
Ich bin gut ausdauertrainiert, habe aber seit der OP einen Ruhepuls der ca. um 20 erhöht ist, bei leichter körperlicher Anstrengung schwitze ich sehr schnell sehr stark.
Die OP und die Narkose sind planmäßig und ohne irgendwelche Komplikationen abgelaufen, danach war es mir nur für einige Stunden etwas übel.
in ähnlicher Weise fragen immer wieder TeilnehmerInnen hier im Medizin-Forum an. [Vielleicht suchen Sie mal im Archiv.]
Was mich als Anästhesist zunächst immer wundert: Wenn derartige NW auftreten werden diese zuerst der Narkose zugerechnet. Ist solch eine Op kein Eingriff in die normalen Körperfunktionen? Braucht der Heilungsprozess nach einer Op nicht viel länger als eine Narkose dauert? Aber offenbar vermögen es die Kollegen auf der anderen Seite des grünen Tuches bei solchen Problemen weitaus geschickter das Augenmerk auf die Narkose zu lenken.
Pharmakologisch kann man ganz klar sagen, nach 3 Wochen nicht vielleicht noch einzelne Moleküle der Narkosemittel im Körper. Alles ander wurde abgebaut und ausgeschieden. Eine unmittelbare Nachwirkung der Medikamente ist daher nicht mehr gegeben.
Was während des Eingriffs sowohl von chirurgischer Seite wie auch von Seiten der Anästhesie konkret geschah, wissen wir nicht. Sie selbst schreiben:
Zitat:
Die OP und die Narkose sind planmäßig und ohne irgendwelche Komplikationen abgelaufen.
Also werde ich auch keine Spekulationen darüber beginnen. Aus den Informationen, die Sie mitteilen, kann ich Ihnen leider keine plausible Erklärung liefern.
Allefalls so wenig: Es gibt weitaus mehr Regulationsmechanismen und Funktionen im Körper und speziell im zentralen Nervensystem, die wir nicht kennen, als die der Medizin bekannten Fakten.
Dennoch wünsche ich Ihnen gute Besserung und alles Gute
MfG W.Gahbler
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Hinweis unter Bezug auf §7(3) der Berufsordnung für Ärzte:
1. Der voranstehende Beitrag ist eine allgemeine Stellungnahme, die, ausgehend von Ihrer Anfrage mit größtmöglicher Sorgfalt verfasst wurde.
2. Bitte wenden Sie Sich unabhängig davon persönlich zur Beratung, Untersuchung und Behandlung an eine Ärztin oder einen Arzt Ihres Vertrauens!
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aus der Gemeinschaftspraxis
Dr.W.Gahbler/F.Becker/Dr.K.Sieben
http://www.schmerzkreis.net
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