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Patientenverfügung vom Arzt teils ignorierbar?

 
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Info el schalom
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.10.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 25.10.06, 13:28    Titel: Patientenverfügung vom Arzt teils ignorierbar? Antworten mit Zitat

Kann ein behandelnder Arzt sich über meine Vorgaben zur Behandlung in einer von mir ausgestellten Patientenverfügung hinwegsetzen? (Verfügung ist mit benanntem Betreuer, und von einem Notar gegengezeichnet)
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Solo
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 22.10.2006
Beiträge: 148

BeitragVerfasst am: 25.10.06, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Info el schalom,
vieleicht hilft dir das weiter,ansonsten würde ich sagen,das die Frage sehr speziell ist und wohl eher in ein Rechtsforum gehört.


http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/soziales-familie/soziales/rechtliche-betreuung/veroeffentlichungen/ich-sorge-vor.html



Grüße
Solo
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biena
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2006
Beiträge: 133
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 27.10.06, 07:04    Titel: Pat. Verfügung Antworten mit Zitat

Ich bin selber Krankenschwester und habe es mehrfach erlebt, dass Ärzte sich über Pat.-Verfügungen und auch Patientenwillen hinweggesetzt haben.
Bei einer Patientin,(bei geistiger Gesundheit!) wurde eine Entmündigung-von Seiten der Klinik- in Betracht gezogen, weil sie sich weigerte, sich ihren Darmkrebs operieren zu lassen.Die Dame war 85 und ich hatte Verständnis dafür.
Ich denke, man muss den Willen des Pat. respektieren, auch, wenn er Untersuchungen oder Behandlungen verweigert.
Nur, wir sind ja schon so weit, dass Krebspat. ihre Behandlungskosten z.T. selber übernehmen sollen, wenn sie nicht bei Vorsorgeuntersuchungen waren.
Was paradox ist, denn es erkranken ja auch solche, die VU´s lückenlos in Anspruch genommen haben.
_________________
Ich bin nicht auf der Welt,um so zu sein,wie andere mich haben wollen
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SUEDBALKON
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 407

BeitragVerfasst am: 30.11.06, 15:14    Titel: Re: Pat. Verfügung Antworten mit Zitat

gelöscht
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Simone-M.
Gast





BeitragVerfasst am: 06.12.06, 08:25    Titel: Re: Pat. Verfügung Antworten mit Zitat

...

Zuletzt bearbeitet von Simone-M. am 09.03.07, 08:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Katja K.
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 17.12.06, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ist zwar etwas abschweifend, aber die Situation das man für seine Krankheit (primäre und sekundäre Sterilität, lt. Definition der WHO als Krankheit anerkannt) und ihre Behandlung sich an den Kosten der Behandlung ( seit Januar 2004) beteiligen darf und diese Beträge sind ganz schön happig und man wird hierfür auch noch bestraft.
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