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Nun mal eine Frage.
Wenn ich aus einem Medikament ein Teil heraus nehme und dieses dann aus Spaß an jemanden verschenke, wobei ich weiß das diese eine Dosis keinerlei Wirkung erzielt, mache ich mich dann in irgendeiner Weise Strafbar?
Das ist eine Interessante Frage, die mich zur Zeit auch beschäftigt.
Für einen Tierschutzverein in Spanien werden immer Medikamenten spenden gesucht.
Ich bin kein Jurist, aber straffrei geht die Sache sicher nicht aus. Erstens verschenkt man aus SPASS keine Medikamente und Sie als Laie können auch nicht beurteilen was Schaden anrichtet. Vorerkrankungen, Unverträglichkeiten usw. lassen den Spaß dann nämlich zur tödlichen Gefahr werden. Spätestens jetzt reden wir über Körperverletzung mit Todesfolge.
Gruß, _________________ Erik Eichhorn
Lehrrettungsassistent
Rett-Med
DMF-Moderator im Forum Rettungsdienst und präklinische Notfallmedizin
Hallo. Ich bin auch kein Jurist, aber ich glaube, dass in dem von Marcus beschriebenen Fall keine Körperverletzung mit Todesfolge vorliegen würde, weil dafür die Körperverletzung vorsätzlich sein muss. Unerlaubte Abgabe von Arzneimitteln ist m.E. strafbar nach § 95 (1) Nr. 4 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 oder ordnungswidrig nach § 97 (2) Nr. 10 des Arzneimittelgesetzes (AMG). _________________ Im Schlechten Gutes finden
Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 2556 Wohnort: USA
Verfasst am: 24.01.07, 14:46 Titel:
Hallo Erik,
bei dem Medikament handelt es sich um eins dessen Nebenwirkungen und ähnliches ich als Laie sehr gut einschätzen kann und der Empfänger bekommt das selbe auch. Da ich aber auf ein anderes umgestellt habe und die Restpackung nicht wegwerfen möchte, geht es eben darum ob ich das Medikament verschenken darf.
Und aus Spass deswegen weil ich dafür nichts möchte.
Übrigens gibt es auch Laien die mehr über Erkrankungen wissen als einige Ärzte.
Anmeldungsdatum: 26.08.2006 Beiträge: 1947 Wohnort: Keighley, West Yorkshire
Verfasst am: 24.01.07, 19:19 Titel:
Marcus hat folgendes geschrieben::
Übrigens gibt es auch Laien die mehr über Erkrankungen wissen als einige Ärzte.
Aber Aerzte und Apotheker haben die Lizenz zum "Vergiften".
Die Anwendung und Abgabe von Medikamenten ist in Deutschland gesetzliche geregelt. Daher duerfen Laien nicht, was die Studierten duerfen: Medikamente an Dritte abgeben oder verabreichen, auch wenn mancher Laie meint, er koenne das problemlos.
Die Anwendung und Abgabe von Medikamenten ist in Deutschland gesetzliche geregelt.
Finde ich zum Schutz aller Bürger richtig, auch dass die unzulässige Abgabe mit Strafe bewehrt ist. Nicht gerade erfreulich ist für mündige Bürger jedoch die restriktive Bestimmung, dass medizinische und pharmakologische Informationen über verschreibungspflichtige Medikamente nur Ärzten, Apothekern und allenfalls einigen Heilberuflern zugänglich gemacht werden dürfen. Ich nehme an, dass hieraus auch die Forumsregel abgeleitet ist, dass Diskussionen über solche Medikamente hier unerwünscht oder verboten sind. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans Reuter
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