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Verfasst am: 25.02.07, 21:59 Titel: Ärtzeverordnung wer weiß einen Rat
in der verordnung für psychotherapeuten gibt es ein satz
Code:
Insbesondere sexuelle Kontakte zwischen Psychologischen Psychotherapeuten und Patienten sind unzulässig. Diese Abstinenzverpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Therapie, in jedem Fall solange noch eine Behandlungsnotwendigkeit oder eine Abhängigkeitsbeziehung des Patienten zum Psychologischen Psychotherapeuten von dritter, sachverständiger Seite festgestellt werden kann. Diese Abstinenz muß auch gegenüber Personen, die dem Patienten nahestehen, eingehalten werden
ich wüsste nun gerne inwieweit das für neurologen gilt, die weder psychotherapeutisch noch psychiatrisch tätig sind.
ich war bei ihm vor vielen jahren in behandlung und bin heute in psychiatrischer behandlung. _________________ no way out
Verfasst am: 26.02.07, 07:03 Titel: Re: In Ihrem Beitrag gibt es ein missing link.
PR hat folgendes geschrieben::
Heißt es "...und würde mit ihm gern sexuelle Kontakte aufnehmen" ?
PR
ich würde nicht gerne, es ist so. ich habe nicht die ganze wahrheit bis jetzt über mich erzahlt, wer fällt schon mit der tür ins haus. _________________ no way out
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