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Ärtzeverordnung wer weiß einen Rat

 
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sacrifice
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Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 149

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 21:59    Titel: Ärtzeverordnung wer weiß einen Rat Antworten mit Zitat

in der verordnung für psychotherapeuten gibt es ein satz
Code:
Insbesondere sexuelle Kontakte zwischen Psychologischen Psychotherapeuten und Patienten sind unzulässig. Diese Abstinenzverpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Therapie, in jedem Fall solange noch eine Behandlungsnotwendigkeit oder eine Abhängigkeitsbeziehung des Patienten zum Psychologischen Psychotherapeuten von dritter, sachverständiger Seite festgestellt werden kann. Diese Abstinenz muß auch gegenüber Personen, die dem Patienten nahestehen, eingehalten werden


ich wüsste nun gerne inwieweit das für neurologen gilt, die weder psychotherapeutisch noch psychiatrisch tätig sind.
ich war bei ihm vor vielen jahren in behandlung und bin heute in psychiatrischer behandlung.
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no way out
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PR
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 23:44    Titel: In Ihrem Beitrag gibt es ein missing link. Antworten mit Zitat

Heißt es "...und würde mit ihm gern sexuelle Kontakte aufnehmen" ?

PR
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sacrifice
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Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 149

BeitragVerfasst am: 26.02.07, 07:03    Titel: Re: In Ihrem Beitrag gibt es ein missing link. Antworten mit Zitat

PR hat folgendes geschrieben::
Heißt es "...und würde mit ihm gern sexuelle Kontakte aufnehmen" ?

PR


ich würde nicht gerne, es ist so. ich habe nicht die ganze wahrheit bis jetzt über mich erzahlt, wer fällt schon mit der tür ins haus.
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no way out
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2794
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 26.02.07, 18:11    Titel: Thema ist irgendwo im Forum schon mal abgehandelt worden Antworten mit Zitat

aber nach meinem Geschmack viel zu arg ins Fahrwasser "Mißbrauch" abgedriftet.

Ob / daß das n i c h t der Fall ist, wissen Sie alleine am besten.

Auch da gilt: wo klein Kläger, da kein Richter.

PR
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