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Wo fängt Gesundheit an? Bei einem selbst. Wo hört Gesundheit auf? Da, wo diese begonnen hatte.
Wozu wird ärztliche Unterstützung benötigt? Eben genau dafür. Nicht zur Schaffung von Gesundheit. Denn, wo ist diese wirklich nur existent für jede Existenz?
Warum wird also ein Wert wofür gesucht? Für etwas, was der jeweils einzelne Mensch nur für sich selbst schaffen kann?
Könnte eine These in Richtung Angstverhalten nicht doch sehr großen Raum einnehmen, einen deutlich größeren Rahmen, als sich so manch ein Suchender vorstellen könnte?
Fragen über Fragen und so wird es bleiben. Damit ist klarzukommen, denn es ist so wie es ist.
Ein Quängeln und Drängeln nach menschlicher Zuneigung, hier verlangt vom Arzt in Person ebenso Mensch, führt ab und dann aus dieser Triebfeder Angst des Sendenen zu einer erstickenden Kompression beim Empfänger. Der reagiert dann auch nur verschiedentlich von Angst, Panik, Flucht bis zur Abwehr.
Da aber ist dann wenigstens der einzig messbare Wert, daß oh Wunder der Arzt ja so reagiert, wie der Patient selbst. Vielleicht ja jetzt identifiziert als so zerbrechlich, so verletzlich, so einfach, natürlich in dieser Rolle auch mal wehrhaft arrogant. Und hier können nun ordentlich Machtverhältnisse gedreht werden, obwohl der Patient sich dazu ergänzt immer noch in der Opferrolle anbiedern wird.
Dies ist mal eine andere Sichtweise, die beide Seiten von ihren gleichwertigen Gewichten her betrachtet.
Dies ist aber auch eine Sichtweise, die entstanden ist, weil es nicht immer so war.
Verfasst am: 05.03.07, 08:45 Titel: Die Geschichte mit der Beweislastverteilung
ist Unfug.
Ärzte sind primär k e i n e r anderen Rechtslage als jeder andere. Nur ist es d e f a c t o schwierig, eine fehlerhafte nachzuweisen. "Keinen Erfolg" oder "nicht den gewünschten Erfolg" gehabt ist eben k e i n Nachweis einer fehlerhaften Behandlung. Das ist der Unterschied zum Staubsauer, der nach der Reparatur doch nicht tut.
Weshalb die findigen Rechtsanwälte sich die Mühe ja gar nicht mehr machen zu untersuchen, ob da vielleicht fehlerhaft behandelt wurde. Sondern sich ganz überwiegend damit begnügen zu fragen: hat der den Patienten v o r h e r rechtssicher darüber a<ufgeklärt, auch über die Alternativen, und über die Risiken bis herunter zum halben Prozent Wahrscheinlichkeit.
So, und weil man dafür eine halbe Stunde braucht, auch wenns nur um Medikament XYZ geht, läßt sich dieser Quatsch im Nachhinein meistens nicht belegen. Und dann ist jeder Arzt jedem Anderen gegenüber in der absolut schlechteren Rechtslage.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
Die hier so hoch verehrte Lage des Rechts für wem auch immer ist nicht so eindeutig pro Patient oder Arzt. In der Praxis sind es dann doch immer Fallentscheidungen.
Diese sind nun tatsächlich sehr beeinflusst durch Versicherungen des Arztes, durch Standesvertretungen. Natürlich aus der Sicht des Patienten pro Arzt. Genau hingesehen aber dann nur sekundär als Wirkung durch die harte Abwehrfront gegen den Patienten gerichtet.
Doch hat der Patient nicht auch ein paar Möglichkeiten? Kann sich die Beweislast nicht umdrehen bei Dokumentationsfehlern beispielhaft bei Diagnose- und OP-Berichten? Bekommt eigentlich jeder Mensch genau mit, was wie verhandelt wird und warum überhaupt?
Sicherlich ist es ein kompliziertes Terrain. Und durch wenige tatsächlich harte Fälle, nur die bergen das Sensationspotential, werden viele kleinere Banalitäten im Behandlungsalltag zu heiß gekocht. Feindbilder werden aufgebaut und was sollte sich ein Patient dann noch wundern, daß ein Arzt viel Geld für seine Versicherungen bezahlen muss, von denen er dann die Gegenleistung einer stabilen Abwehr eben erwartet.
Wie so oft in ähnlicher Form und vergleichbarer Thematik des Zusammenlebens ist auch dieser Bereich keine Sache der Einseitigkeit.
Nun ja, und es ist ja so einfach sich da so hinzustellen als Pseudovertreter von angeblich himmelschreiend ungerecht behandelten Menschen.
Bedanken könnten wir uns dagegen oft und an anderem Ort hier, wenn uns in unverzierter Menschlichkeit mit dem notwendigen Humor der Ernsthaftigkeit Einblick in einen durch ungelöste Gesellschaftsfragen beeinflußten Berufsalltag geboten wird.
Verfasst am: 06.03.07, 01:20 Titel: In Gerichtsverhandungen,
liebe Simone-M.,
wird, wie Sie ja wissen, nicht die allgemeine Rechtslage verhandelt, sondern die besondere. Die Verhandlungen besonderer Rechtslagen sind nach aller Erfahrung dadurch gekennzeichnet, daß in den allermeisten von Ärzten verlorenen Verfahren die Beweislastumkehr eingetreten ist.
Daß Ärzte ihre Dokupflicht nicht ausschließlich zu forensischen Zwecken haben, braucht Ärzten nicht erzählt zu werden.
Der Spruch von den geschönten Behandlungsunterlagen bedarf des Beweises, denn er ist eine Beschuldigung. Auch dann, wenn nur ins Blaue hinein von schwarzen Schafen die Rede war.
Ja, ich weiß, Mediziner und Juristen, olle Geschichte...
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
Der Unterschied zwischen der ungefragten Fehleroffenbarung und dem Schuldeingeständnis liegt in der Absicht zur / der Hinnahme einer fehlerhafter Behandlung, nicht wahr ?
Ein Schuldeingeständnis eines Arztes in diesem Sinne – die absichtlich arglistige Schädigung des Patienten oder die Hinnahme einer solchen – kann es gar nicht geben, denn, wer sich dies zu Schulden kommen läßt, ist qua Berufsordnung augenblicklich nicht mehr Arzt.
Dem Arzt bleibt überhaupt nur die ungefragte Fehleroffenbarung. Die ist natürlich nicht verboten, denn verbieten kann nur der Gesetzgeber.
Im Rechtsverhältnis zu seiner Hafpflichtversicherung ist die rechtliche Alternative – das Schuldeingeständnis - de facto gar nicht vorhanden, verbietet sich also von selbst.
Hiervon sind wiederum de facto - alle anderen Rechtsverhältnisse abhängig.
So, und nu formulieren Sie mal den Vorschlag zu Änderungen in Gesetz und Berufsrordnung, die genau dies ändert.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
Sie haben recht - In vielen Fällen geben Schadensverursacher (aus anderen Berufen) nicht freiwillig zu, einen Fehler gemacht zu haben, obwohl sie dazu verpflichtet wären - hier ist wieder der Unterschied zwischen Theorie (Rechtslage) und Praxis.
D.h. rechtlich wären sie dazu verpflichtet, in der Praxis werden dann, trotz dieser Rechtslage aber viele Fehler dennoch verschwiegen - letzteres ändert jedoch nichts an der Rechtslage - und nur um die ging es hier.
Simone-M., ich habe Sie nach genau dieser Rechtslage, auf die Sie sich berufen gefragt.
Statt mir jedoch eine Quelle zu nennen, wiederholden Sie Ihre Behauptung - wie in vielen anderen Ihrer Posts - einfach unbewiesen.
Kann Ihr beharrliches Schweigen bezueglich einer Quelle damit zusammenhaengen, dass es diese "Rechtslage" gar nicht gibt? Dass es kein Gesetz gibt, dass einem Handwerker vorschreibt, einen Fehler zu melden, den er gemacht, den der Kunde aber nicht bemaengelt hat?
Es ist zwar in manchem Kreisen beliebt darauf hinzuweisen, dass wir Aerzte angeblich so gut geschuetzt seien und dass fuer uns andere Regeln gelten als fuer den Rest der Welt, den Beweis dafuer sind Sie aber bislang schuldig geblieben.
Verfasst am: 06.03.07, 12:35 Titel: Die Unschuld der Anklage
Die Forderung nach Recht durch Gesetz, respektive der jeweils gegenseitigen Unterstützung dazu, führt genau zu solchen dann später nicht so wirklichkeitsnahen Annahmen und Sicherungsansprüchen.
Wo bleibt dabei die mutige und direkte Auseinandersetzung, selbstverständlich die körperlich und geistig persönliche Möglichkeit dahingehend als vorausgesetzt zu erwähnen.
Ist dies nicht auch eine Frage der Angst? Warum erwähne ich dieses Thema so oft? Mache sich doch mal ein Jeder Gedanken darüber, welche Bereiche im Leben nicht irgendwie damit zu tun haben.
Worum sollte es also gehen? Um die persönliche, sachliche und meinetwegen damit auch emotionale Auseinandersetzung. Emotional und sachlich schließen sich keineswegs gegenseitig aus.
Wir kennen es doch. Da ist ein Ärger. Diesen mit Wut, Verzweiflung, Angst in dieser Abstufung erlebt, in Wirklichkeit anders herum entstanden.
Was hilft? Die Auseinandersetzung, die Verarbeitung vom Gespräch bis dahin, mal darüber geschlafen zu haben.
Vieles ist mit einem der wirklich gültigen Gesetze, dem Naturgesetz der Zeit viel besser zu verstehen und einzuordnen. Das Zeitkonstrukt Schlaf mit Traum ist beispielhaft so eine Einrichtung der Naturgesetzgebung.
Wie wichtig, wie schadhaft war das Ereignis wirklich für mich? Ist die Ehrverletzung vielleicht schon schmerzhafter als der körperliche oder mentale Auslöser?
Welche und wieviele Fehler akzeptiere ich bei anderen Menschen und bei mir selbst?
Kaum ein reifer Mensch wird erlebt haben, daß Fehler fortlaufend zu sanktionieren und Lernergebnisse zu beweisen wären, eben ein Erziehungsziel früher Kindheitstage bis zur Pubertät.
Danach haben Fehler oft einfach nicht mehr diese Qualität des Unwissens.
Es sind vielmehr oft negativ verlaufene Ergebnisse von vielen Vorgängen in einem komplexen System.
Hierbei entsteht höchstens die Näherung von unbekannt werdendem komplexen Verfahrensabläufen zu einer aus mit wenigen Lebenstagen unbekannten und damit ebenso relativ komplexen Welt.
Gelernt werden kann aus solchen Fehlern dann nur soviel, daß ein Verlauf nachvollzogen, simuliert wird, um anderen erwachsenen Menschen die gleiche Falle zu ersparen. Das finden wir in allen Hochrisikobereichen, ob nun Flugsicherung, Kraftwerksbetrieb, Medizinalltag etc.
Welchen Wert hat dann bei so einer wirklich nützlichen Betrachtung und Lösungsgeneration dann noch der moralische Anspruch des kindlichen Zugebens eines Fehlers?
Genau das ist dann auch nur fallbezogen und nicht immer hat dies Sanktionen zur Folge. Für den einen gerecht, für den anderen ungerecht. So war es immer und so wird es bleiben.
Bleibt zum Schluß also dann doch nur wieder eine Frage?
Welchen Sinn macht also die lange Beschäftigung mit den Fehlern anderer Menschen, wenn dabei die eigene Existenz sich über lange Zeit mit Wut und Enttäuschungen substantiell schwächt?
Die Zeit des Lebens läuft trotzdem weiter. Und welche schönen Dinge hätten in der Zeit erlebt werden oder für wem hätte sich eine persönliche Hingabe oder Hilfe entwickeln können?
Alles Zeit, die wahrgenommen wird und nicht als leere und schreckliche Lücke auf dem damit verkürzten Zeitstrahl des Lebens verbleibt...
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