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Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Meine Frage betrifft die Notizen/persönliche Eindrücke, die sich der Arzt über Patienten macht im Zusammenhang mit der Schweigepflicht.
Werden diese Notizen mit der Krankenakte weitergeleitet, wenn der Patient den Arzt von der Schweigepflicht entbindet ? (Aufnahme PKV, Verbeamtung)
grundsätzlich haben Sie ein Auskunftsrecht über sämtliche Aufzeichnungen, die Ihr Arzt über Sie angefertigt hat. Laut Hessischer ärztlicher Berufsordnung sind zwar hiervon die subjektiven Eindrücke des Arztes ausgenommen, genau diese Passage wurde jedoch von der Aufsichtsbehörde nicht genehmigt, da der Hessische Datenschutzbeauftragte hiergegen Einwände erhoben hat, die entsprechend geteilt wurden.
Lassen Sie sich sämtliche Aufzeichnungen zeigen, hierauf haben Sie grundsätzlich ein Recht (Ausnahmen gibt es jedoch u.U. im psychiatrischen Bereich).
Da es sich bei den fraglichen Aufzeichnungen um subjektive Eindrücke des Arztes und nicht um objektive Behandlungsergebnisse oder Diagnosen handelt, gehören diese m.E. auch nicht zu den Unterlagen, die der Arzt, Ihre Einwilligung vorausgesetzt, weiterzugeben hat. Da es "Ihre" Unterlagen sind, sollten Sie die Tragweite mit Ihrem Arzt besprechen.
Herzliche Grüße _________________ Jan Alkemade
DMF-Moderator
§ 10 (Dokumentationspflicht) Abs. 2 enthält folgenden Wortlaut:
Zitat:
(2) Der Arzt hat dem Patienten auf dessen Verlangen grundsätzlich in die ihn betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.
Ein klärendes Gespräch mit Ihrem Arzt wird Ihnen sicherlich weiter helfen.
Herzliche Grüße _________________ Jan Alkemade
DMF-Moderator
ich hatte meinen Arzt auch um Einsicht in meine Unterlagen gebeten. das wurde mir mit der Aussage "es seien persönliche Notizen" verweigert. Fremdbefunde ja,aber was der Doktor hadschriftlich notiert - Nein.
Wie verhält man sich in dieser Situation? Würde mich schon interessieren, was da so steht.
Muss dazu sagen, das ich mittlerweile den Arzt gewechselt habe. Ich hatte schwer den Eindruck, dass das Praxisteam genervt war von mir und ich immer schnell abgefertigt wurde. Dabei kommt ein chronicher Schmerzpatient nunmal öfter in die Praxis als mit Husten,Schnupfen, Heiserkeit. Das kann ich selber behandeln. Und den Rehaantrag darf ich auch nicht selbst ausstellen.
Anmeldungsdatum: 11.07.2007 Beiträge: 48 Wohnort: Deutschland - hoher Norden
Verfasst am: 12.07.07, 20:17 Titel:
Hallo, eine kurze Frage: Gilt dieses Recht des Patienten auf Einsicht auch für psychiatrische Befunde? _________________ Andere sehen ins Licht; ich schaue ins Dunkel und da ist immer etwas drin.....
Viele Grüße Arianrhod
das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in seinem Beschluss vom 9. Januar 2006 – 2 BvR 443/02 – festgestellt, einem Patienten, der sich in einem psychiatrischen Krankenhaus befand, das Recht auf Einsicht in sämtliche Krankenunterlagen zu gewähren:
Hierzu gibt es noch zwei sehr interessante Beiträge:
DEUTSCHE KRANKENHAUSGESELLSCHAFT e.V. vom 12.7.2006:
Recht des Patienten auf Einsicht in seine Krankenunterlagen; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Januar 2006 – 2 BvR 443/02
http://www.dkgev.de/dkgev.php/cat/116/aid/1922/
Auszug aus der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen
§ 10 Dokumentationspflicht
(2) Der Arzt hat dem Patienten auf dessen Verlangen grundsätzlich in die ihn betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke und Wahrnehmungen des Arztes enthalten oder1) welche die Schweigepflicht gegenüber Dritten berühren. Auf Verlangen sind dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.
Fußnote in der Berufsordnung:
1) Die kursiv gedruckte Passage wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde nicht genehmigt, da der Hessische Datenschutzbeauftragte gegen diese Formulierung Bedenken erhoben hat, die von der Rechtsaufsichtsbehörde geteilt werden. _________________ Jan Alkemade
DMF-Moderator
Anmeldungsdatum: 11.07.2007 Beiträge: 48 Wohnort: Deutschland - hoher Norden
Verfasst am: 15.07.07, 18:19 Titel:
Danke , Jan Alkemade, für die interessante und ausführliche Antwort. schönen Sonntag abend noch. _________________ Andere sehen ins Licht; ich schaue ins Dunkel und da ist immer etwas drin.....
Viele Grüße Arianrhod
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