Navigationspfad: Home
medizin-forum.de :: Thema anzeigen - Notizen/persönliche Eindrücke über Patienten
Deutsches Medizin Forum
Foren-Archiv von www.medizin-forum.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Notizen/persönliche Eindrücke über Patienten

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    medizin-forum.de Foren-Übersicht -> Speakers Corner, Ecke für Unsachlichkeiten
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Schneerose
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 22:50    Titel: Notizen/persönliche Eindrücke über Patienten Antworten mit Zitat

Guten Abend !

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Meine Frage betrifft die Notizen/persönliche Eindrücke, die sich der Arzt über Patienten macht im Zusammenhang mit der Schweigepflicht.

Werden diese Notizen mit der Krankenakte weitergeleitet, wenn der Patient den Arzt von der Schweigepflicht entbindet ? (Aufnahme PKV, Verbeamtung)

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

MfG Schneerose
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jan Alkemade
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 577
Wohnort: Ober-Mörlen

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Schneerose,

grundsätzlich haben Sie ein Auskunftsrecht über sämtliche Aufzeichnungen, die Ihr Arzt über Sie angefertigt hat. Laut Hessischer ärztlicher Berufsordnung sind zwar hiervon die subjektiven Eindrücke des Arztes ausgenommen, genau diese Passage wurde jedoch von der Aufsichtsbehörde nicht genehmigt, da der Hessische Datenschutzbeauftragte hiergegen Einwände erhoben hat, die entsprechend geteilt wurden.

Lassen Sie sich sämtliche Aufzeichnungen zeigen, hierauf haben Sie grundsätzlich ein Recht (Ausnahmen gibt es jedoch u.U. im psychiatrischen Bereich).

Da es sich bei den fraglichen Aufzeichnungen um subjektive Eindrücke des Arztes und nicht um objektive Behandlungsergebnisse oder Diagnosen handelt, gehören diese m.E. auch nicht zu den Unterlagen, die der Arzt, Ihre Einwilligung vorausgesetzt, weiterzugeben hat. Da es "Ihre" Unterlagen sind, sollten Sie die Tragweite mit Ihrem Arzt besprechen.

Herzliche Grüße
_________________
Jan Alkemade
DMF-Moderator
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Schneerose
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr Alkemade,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gelten die Angaben auch in Niedersachsen ?

Viele Grüße
Schneerose
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jan Alkemade
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 577
Wohnort: Ober-Mörlen

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Schneerose,

unter folgendem Link gelangen Sie zur ärztlichen Berufsordnung der Landesärztekammer in Niedersachsen: http://www.aekn.de/web_aekn/bibliothek.nsf/WebDocumentView/F7A777DFE0F5E51DC1257272002FC62B/$FILE/Berufsordnung_281106.pdf

§ 10 (Dokumentationspflicht) Abs. 2 enthält folgenden Wortlaut:
Zitat:
(2) Der Arzt hat dem Patienten auf dessen Verlangen grundsätzlich in die ihn betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.

Ein klärendes Gespräch mit Ihrem Arzt wird Ihnen sicherlich weiter helfen.

Herzliche Grüße
_________________
Jan Alkemade
DMF-Moderator
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
nate
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 04.06.07, 06:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hatte meinen Arzt auch um Einsicht in meine Unterlagen gebeten. das wurde mir mit der Aussage "es seien persönliche Notizen" verweigert. Fremdbefunde ja,aber was der Doktor hadschriftlich notiert - Nein.

Wie verhält man sich in dieser Situation? Würde mich schon interessieren, was da so steht.

Muss dazu sagen, das ich mittlerweile den Arzt gewechselt habe. Ich hatte schwer den Eindruck, dass das Praxisteam genervt war von mir und ich immer schnell abgefertigt wurde. Dabei kommt ein chronicher Schmerzpatient nunmal öfter in die Praxis als mit Husten,Schnupfen, Heiserkeit. Das kann ich selber behandeln. Und den Rehaantrag darf ich auch nicht selbst ausstellen.

LG Renate
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Arianrhod
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 48
Wohnort: Deutschland - hoher Norden

BeitragVerfasst am: 12.07.07, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, eine kurze Frage: Gilt dieses Recht des Patienten auf Einsicht auch für psychiatrische Befunde?
_________________
Andere sehen ins Licht; ich schaue ins Dunkel und da ist immer etwas drin.....
Viele Grüße Arianrhod
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jan Alkemade
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 577
Wohnort: Ober-Mörlen

BeitragVerfasst am: 13.07.07, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Arianrhod,

das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in seinem Beschluss vom 9. Januar 2006 – 2 BvR 443/02 – festgestellt, einem Patienten, der sich in einem psychiatrischen Krankenhaus befand, das Recht auf Einsicht in sämtliche Krankenunterlagen zu gewähren:

Pressemitteilung des BVerfG Nr. 3/2006 vom 24. Januar 2006: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg06-003.html

Urteil: BVerfG, 2 BvR 443/02 vom 9.1.2006, Absatz-Nr. (1 - 57), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20060109_2bvr044302.html

Hierzu gibt es noch zwei sehr interessante Beiträge:

DEUTSCHE KRANKENHAUSGESELLSCHAFT e.V. vom 12.7.2006:
Recht des Patienten auf Einsicht in seine Krankenunterlagen; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Januar 2006 – 2 BvR 443/02
http://www.dkgev.de/dkgev.php/cat/116/aid/1922/

Achtung, Patient liest mit
Beitrag von Prof. Dr. G. Hajak in: DNP – Der Neurologe & Psychiater Ausgabe 6/07
http://www.medizin-online.de/cda/DisplayContent.do?cid=224601&fid=217776&identkey=YNgR4lEdlG37qBN/lKSasQ==

Auszug aus der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen
§ 10 Dokumentationspflicht
(2) Der Arzt hat dem Patienten auf dessen Verlangen grundsätzlich in die ihn betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke und Wahrnehmungen des Arztes enthalten oder1) welche die Schweigepflicht gegenüber Dritten berühren. Auf Verlangen sind dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.

Fußnote in der Berufsordnung:
1) Die kursiv gedruckte Passage wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde nicht genehmigt, da der Hessische Datenschutzbeauftragte gegen diese Formulierung Bedenken erhoben hat, die von der Rechtsaufsichtsbehörde geteilt werden.
_________________
Jan Alkemade
DMF-Moderator
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Arianrhod
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 48
Wohnort: Deutschland - hoher Norden

BeitragVerfasst am: 15.07.07, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Danke , Jan Alkemade, für die interessante und ausführliche Antwort. schönen Sonntag abend noch.
_________________
Andere sehen ins Licht; ich schaue ins Dunkel und da ist immer etwas drin.....
Viele Grüße Arianrhod
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    medizin-forum.de Foren-Übersicht -> Speakers Corner, Ecke für Unsachlichkeiten Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
© Deutsches Medizin Forum 1995-2019. Ein Dienst der Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim ,HRB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail jaeckel@medizin-forum.de.