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Verfasst am: 01.10.04, 18:25 Titel: Wer kontrolliert KP Schulen?
Hallo!
Ein Kollege hat mir ihr Forum empfohlen da sie mir sicher helfen können!
Ich muß dringend wissen welche Institution eigentlich einer Krankenpflegeschule vorsteht. Es geht da rum daß in der KP Schule in der meine Nichte lernte im Schnitt jedes Jahr 3-7 Schüler mindestens eine Prüfung am Ende nicht bestehen, da kann doch was mit dem Lehrplan nicht stimmen und mit der ganzen Organisation, oder? Meine schlimmste Vermutung ist,daß die sich dadurch günstige Arbeitskräfte, die ja eigentlich schon 3 Jahre hinter sich haben und voll Einsatzfähig sind, sichern. Die können doch nicht bei der Schülereinstellung so schief liegen und nur schlechte Lernende einstellen. Ich finde das muß dringend mal untersucht werden, an welches Amt wendet man sich da? Die "Zustände" sind schon seit Jahren so! Vielen Dank im voraus!
Verfasst am: 01.10.04, 18:28 Titel: Re: Wer kontrolliert KP Schulen?
In der Regel wird es das zuständige Regierungspräsidium sein, ggf. auch Schulämter.
Ich hoffe geholfen zu haben. _________________ Erik Eichhorn
Lehrrettungsassistent
Rett-Med
DMF-Moderator im Forum Rettungsdienst und präklinische Notfallmedizin
Verfasst am: 01.10.04, 21:52 Titel: Re: Wer kontrolliert KP Schulen?
Gast hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Ein Kollege hat mir ihr Forum empfohlen da sie mir sicher helfen können!
Hallo lieber Gast;
vielen Dank für die Blumen!
Gast hat folgendes geschrieben::
...jedes Jahr 3-7 Schüler mindestens eine Prüfung am Ende nicht bestehen... !
Das ist bei einer zu prüfenden Bewerberzahl von 20 - 25 Kandidaten nicht sehr ungewöhnlich...
Gast hat folgendes geschrieben::
Meine schlimmste Vermutung ist,daß die sich dadurch günstige Arbeitskräfte, die ja eigentlich schon 3 Jahre hinter sich haben und voll Einsatzfähig sind sichern...
Voll einsatzfähig im Sinne des Gesetzes ( und des pflegerisch-praktischen Lebens) sind ja eigentlich nur die Examinierten; die anderen KollegInnen können und dürfen nicht voll eingesetzt werden!
Wenn sie einschlägige Gesetze (besonders zur Abschlussprüfung) suchen, "ergooglen" sie sich das Krankenpflegegesetz (dort insbesondere § 4, § 10, § 22...) oder die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (dort insbesondere §§ 2 und 4).
Fürchte fast, dass sie mit ihrer Einschätzung der Lage nicht ganz richtig liegen...
Bei weiterem Info-Bedarf: melden sie sich gern wieder!
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