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Wer kontrolliert KP Schulen?

 
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Gast
Gast





BeitragVerfasst am: 01.10.04, 18:25    Titel: Wer kontrolliert KP Schulen? Antworten mit Zitat

Hallo!
Ein Kollege hat mir ihr Forum empfohlen da sie mir sicher helfen können!
Ich muß dringend wissen welche Institution eigentlich einer Krankenpflegeschule vorsteht. Es geht da rum daß in der KP Schule in der meine Nichte lernte im Schnitt jedes Jahr 3-7 Schüler mindestens eine Prüfung am Ende nicht bestehen, da kann doch was mit dem Lehrplan nicht stimmen und mit der ganzen Organisation, oder? Meine schlimmste Vermutung ist,daß die sich dadurch günstige Arbeitskräfte, die ja eigentlich schon 3 Jahre hinter sich haben und voll Einsatzfähig sind, sichern. Die können doch nicht bei der Schülereinstellung so schief liegen und nur schlechte Lernende einstellen. Ich finde das muß dringend mal untersucht werden, an welches Amt wendet man sich da? Die "Zustände" sind schon seit Jahren so! Vielen Dank im voraus!
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Erik Eichhorn
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1343
Wohnort: Hansestadt Greifswald

BeitragVerfasst am: 01.10.04, 18:28    Titel: Re: Wer kontrolliert KP Schulen? Antworten mit Zitat

In der Regel wird es das zuständige Regierungspräsidium sein, ggf. auch Schulämter.
Ich hoffe geholfen zu haben.
_________________
Erik Eichhorn
Lehrrettungsassistent
Rett-Med
DMF-Moderator im Forum Rettungsdienst und präklinische Notfallmedizin
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Joachim Wagener
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 864

BeitragVerfasst am: 01.10.04, 21:52    Titel: Re: Wer kontrolliert KP Schulen? Antworten mit Zitat

Gast hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Ein Kollege hat mir ihr Forum empfohlen da sie mir sicher helfen können!


Hallo lieber Gast;
Lachen vielen Dank für die Blumen!


Gast hat folgendes geschrieben::
...jedes Jahr 3-7 Schüler mindestens eine Prüfung am Ende nicht bestehen... !


Ausrufezeichen Das ist bei einer zu prüfenden Bewerberzahl von 20 - 25 Kandidaten nicht sehr ungewöhnlich...

Gast hat folgendes geschrieben::
Meine schlimmste Vermutung ist,daß die sich dadurch günstige Arbeitskräfte, die ja eigentlich schon 3 Jahre hinter sich haben und voll Einsatzfähig sind sichern...


Ausrufezeichen Voll einsatzfähig im Sinne des Gesetzes ( und des pflegerisch-praktischen Lebens) sind ja eigentlich nur die Examinierten; die anderen KollegInnen können und dürfen nicht voll eingesetzt werden!

Wenn sie einschlägige Gesetze (besonders zur Abschlussprüfung) suchen, "ergooglen" sie sich das Krankenpflegegesetz (dort insbesondere § 4, § 10, § 22...) oder die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (dort insbesondere §§ 2 und 4).

Weinen Fürchte fast, dass sie mit ihrer Einschätzung der Lage nicht ganz richtig liegen...

Bei weiterem Info-Bedarf: melden sie sich gern wieder!

M. f. G;
_________________
Joachim Wagener
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