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Verfasst am: 31.10.07, 17:28 Titel: frage rechnung "wurzelglättung und gingivalkürettage&am
hallo,
ich habe eine frage zu meiner zahnarztrechnung!!
ich gehe seit mehreren jahren zum gleichen zahnarzt und mache dort u. a. jedes halbe jahr eine prof. zahnreinigung. mein zahnfleisch ist etwasd empfindlich und wird auch immer gecheckt.
die behandlung dauert meistens so 45 min. und ich zahle dafür immer höchstens 100€. nun bekomme ich wieder eine rechnung und die ist um einiges höher!!
dabei wird auch folgendes abgerechnet:
"wurzelglättung und gingivalkürettage" für 190€!!!
was bedeutet dieser posten?
hätte ich diese behandlung extra genannt und merken müssen?
mir kam die behandlung so vor wie immer und nun wundere ich mich, wofür genau diese 190€ anfallen, wenn ich die zugehörige behandlung nicht mal gemerkt habe...
betäubt wurde ich übrigens auch nicht.
die reinigung fand bei einer helferin statt. danach war ich nur kurz beim arzt selbst, weil mir eine aufbissschiene angepasst wurde. dieser hat jedoch nichts an meinen zähnen gemacht.....
vielleicht weiß ja hier jemand rat
die praxis kann ich erst wieder am freitag erreichen, aber bis dahin wird mich das reichlich wurmen
Meines Wissens darf 407 nur vom Zahnarzt gemacht werden oder eine ausgebildete Dentalhygienekerin....eine Prophylaxeassistentin dürfte keine 407 durchführen...was sagt denn die Praxis dazu???
ich habe am freitag nur die assistentin erreicht, die die behandlung durchgeführt hat...
sie meinte, mit diesem posten,a lso 407, sei das kratzen gemeint, mit dem sie immer die beläge entfernt...
auf meine frage, warum dieser posten noch nie abgerechnet wurde, obwohl sie bisher immer beläge abgekratzt hatte, und ob dies nicht nur vom zahnarzt selbst durchgeführt werden dürfe, erwiederte sie irgendwie nichts...
es kann ja sein, dass sie eine speziell ausgebildete prophylaxe-helferin ist und diese untersuchung auch durchführen darf, aber ich hätte doch merken müssen, dass diese im gegensatz zu allen and. behandlungen der letzten jahre, durchgeführt worden ist, oder?
ich soll morgen anrufen, wenn die für rechnungen zuständige dame da ist...
Die 407 ist eine parodontal-chirurgische Maßnahme und sollte als diese auch ausgeführt worden sein...d.h. es wurde subgingival (unter dem Zahnfleischrand gesäubert....wenn Du also also keine parodontalen Probleme hast, hättest Du es ganz sicher gemerkt!!!! Analogberechnung für PZR ist eigentlich die 405, zusätzlich die 407 möglich, aber sie sollte dann auch gemacht worden sein Art und Umfang entsprechend....
Eine Prophylaxe-Helferin darf keine 407 durchführen wie gesagt, nur eine Dentalhygienikerin...das ist ein Unterschied...oder eben der Zahnarzt....
Bin mal gespannt, was Deine Praxis morgen sagt...
ich habe gestern endlich mit der praxis gesprochen und man hat mir sehr freundlich folgendes erklärt:
die für rechnungen zuständige dame war auf einer fortbildung und da hat man ihr gesagt, dass die üblichen geringen posten für die prophylaxe für den großen arbeitsaufwand eigentlich nicht ausreichen und mittlerweile fast alle praxen den posten 407 abrechnen zu versuchen, weil er angeblich auch immer gemacht wird....
insofern sei mir auch nichts ungewöhnliches aufgefallen, weil die behandlung auch die gleiche wie immer gewesen sei...
sie meinte konkret, dass bei mir schon immer nicht nur beläge entfernt, sondern auch tiefer "gekratzt" wurde.
ich soll die rechnung jetzt bei versicherung einreichen und falls es unerwartet probleme geben sollte, würden wir uns schon einig werden, meinte sie
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