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Will die KK mich loswerden?

 
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Ghoertmir
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.06.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.06.08, 09:00    Titel: Will die KK mich loswerden? Antworten mit Zitat

Wenn es hier falsch ist, bitte verschieben.

Hallo,

mir drängt sich der Verdacht auf, dass die Krankenkasse mich "loswerden" will; durch Abdrängung in EU-Rente. Dabei sind Fragen aufgetaucht, ob die Krankenkasse (es ist eine BKK) nicht da und dort ihre Kompetenzen überschreitet.

Kurze Vorgeschichte:

Bin seit Dezember 2007 im Krankengeldbezug (F-Diagnose), habe vier Jahre ambulante Therapie und einen Reha Aufenthalt hinter mir. Meines Erachtens bin ich auf einem guten Weg, die in der Therapie gewonnen Erkenntnisse umzusetzen und habe mehrfach erklärt, zum jetzigen Zeitpunkt keine Reha-Maßnahme zu wollen.


Nun zum Problem und zu den Fragen:

Mitte April nun bekomme ich ein Schreiben der KK, in dem diese mir mitteilt, ich müsse bis Anfang Mai innerhalb von drei Wochen (spätestens aber am ....) einen Antrag auf Reha-Maßnahme stellen, weil sonst ab diesem Tag kein Krankengeld mehr gezahlt würde. Und: der Reha-Antrag könne als Rentenantrag "umgedeutet" werden.

Daraufhin war ich bei einer Beratungsstelle der DRV und erfuhr dort, dass das Gesetz eine Frist von 10 Wochen vorsieht, um so einen Antrag zu stellen.

Frage: Warum darf die KK mir eine kürzere Frist stellen mit der Androhung von Leistungsstreichung? Kann ich mich jetzt noch dagegen wehren?

Die Krankenkasse hat dann meinen Teil des Antrages und den des Arztes an den MDK weitergeleitet; daraufhin wurde ein Gutachten erstellt und mein Antrag per "Eilverfahren" nach Berlin geschickt. Abgesehen davon, dass in dem Gutachten mein Geburtsdatum falsch angegebn ist, habe die einen Teil meiner Beschwerden (eine schwere Arthrose im Fuß und in den Knien völlig unberücksichtigt gelassen). Überflüssig zu erwähnen, dass nach Aktenlage entschieden wurde.

Frage : darf die KK ohne meine Zustimmung so einfach den im verschlossenen Umschlag "angelieferten" Antrag weiterleiten?

Die DRV hat innerhalb von 12 Tagen die Reha-Maßnahme bewilligt (auch meinen Klinik-Wunsch akzeptiert). Der Biref der Reha-Klinik mit dem genauen Anreisetermin steht noch aus.

Gestern rief mich die KK an und wollte von mir wissen, in welche Klinik ich komme, weil die DRV angeblich einen Teilnicht mitgeschickt hatte. Ich habe Auskunft gegeben, obwohl ich das wahrscheinlich nicht gemusst hätte - F-Diagnose halt Mit den Augen rollen

Jetzt "pumpt" sich die BKK auf, weil angeblich die Klinik erst im September einen Platz frei hat und will mit die DRV zu einer anderen Klinik bewegen, damit "es schneller geht".

Frage: darf die KK sich in dem Maße einmischen und hinter meinem Rücken mit der KLinik telefonieren? Darf die KK darauf drängen, dass ich in eine andere Klinik gehe, weil es ihr nicht schnell genug geht mit der Reha?

Die bewilligte Klinik wäre nämlich in einem Ort, an dem ich auch etwas gegen die Gelenkschmerzen tun könnte (Thermal-Sole)

Wäre schön, jemand könnte mir meine Fragen beantworten oder auch nur den in Frage kommenden Gesetzestext nennen ...

Danke
Ghoertmir
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 4711
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 07.06.08, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Ghoertmir,

Tipp: Mit diesen Fragen sind Sie ggf. im Schwesterforum: Forum für Sozialrecht auf www.recht.de besser aufgehoben.
_________________
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.medizin-forum.de
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Ghoertmir
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.06.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.06.08, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort.;

Dann gehe ich hier mal wieder - und begebe mich in das benachbarte Forum. Vielleicht bis ein ander Mal?

Ghoertmir
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