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susi62 _________________ Diagnose 11.2005 - invasiv duktales CA ,ca. 1,5 cm ,G3
Brusterhaltende OP Dez. 2006
nochmalige OP Jan. 2006 nach Diagnose Wächterlymphkotenbefall - 10 Lymphknoten wurden entfernt
6 x Chemo TAC bis Mai 2006
36 x Bestrahlung bis Juli 2006
Hallo Ardmandus,
nein ich war bei der Diagnose nicht dabei, aber meine Frau und der vertraue ich.
Sie kann das Zeug wirklich nur alle paar Wochen ziehen. Aber, ich vermute mal, dann in großen Mengen. Sie gibt dann an einem Wochenende ca. 80 - 100€ aus. Ich weiß nicht was das Dreckszeug kostet, wird aber bestimmt nicht so teuer sein. Wird ja mit jedem Dreck gestreckt. Aber sie schläft auch 2 Wochen danach noch 14 - 16 Std. am Stück und dann ist das Zeug doch sicher aus dem Körper raus, oder? Dem, der das Zeug herstellt, vertreibt müsste man es in den A...h schieben. Bin leicht sauer. Auch wegen unserer Enkeltochter die so darunter leidet.
Muss mal sehen wie ich weiter vorgehe. Danke für eure hilfreichen Worte
Dealer anzeigen und auch wenn es schwer fällt, beantrage beim Gericht eine Zwangseinweisung für deine Enkelin, schließe dich zumindest mit dem Gericht und dort mit einem Rechtspfleger oder sogar mit einem Richter kurz! Ich habe schon hin und wieder mitgekriegt, das auch Richter Ansprechpartner verzweifelter Leute sind und auch helfen!
Ich bin kein Arzt, aber ich gehe davon aus, das deine Tochter, solange sie den Mist in sich reinzieht und die Krampfader besteht, ein lebensgefährliches Risiko trägt! Auch wenn die Krampfader nicht operativ entfernt werden kann, erhöhen die Drogen das Risiko ernom. Ich denke die Gefahr einen Schlaganfall zu erleiden oder andere Erkrankungen ist ziemlich hoch.
Wie alt ist ist sie überhaupt? Vom Gesetz her ist man von 14 bis 17 Jahre Jugendlich und von 18 bis zum 21 Lebensjahr ist man Heranwachsender. Sollte sie in die zweite Gruppe fallen, kann unter Umständen noch nach Jugenrechten/-gesetze/-ordnungen/-verodnungn gehandhabt werden, d.h. sie wäre dann rechtlich besser dran und hätte mehr hilfe zu erwarten als jemnd der ausserhalb dieser Altersgruppen liegt.
Soviel ich weiß ist Drohenhandel genau wie Betrug, Mord, Todschlag, Unterschlagung usw. ein sogenanntes Offizialdelikt, was bedeutet, das diese Sache vom Amtswegen verfolgt wird und es nichtmal eine Anzeige der Geschädigten bedarf um in diesem Fall den Dealer oder den der sie zu den Drogen gebracht hat strafrechtlich zu verfolgen. Auch ohne Nebenkläger ist die strafverfolgung möglich wenn der verdacht bei der Staatsanwaltschaft oder beim Gericht besteht.
Dann müsste man aber auch wissen wer der Dealer ist.
Du glaubst doch wohl nicht das eine Abhängiger seine eigene Quelle anzeigt ???
So lange wie ein Abhängiger selber nicht einsieht das er Hilfe braucht wird er auch nicht´s unternehmen um von den Drogen weg zu kommen.
Ich habe es so verstanden das es sich um eine Erwachsene von 24 Jahren handelt und da hat man als Eltern keinen Einfluss mehr. Egal in welcher Richtung.
Alles Gute
Susi62 _________________ Diagnose 11.2005 - invasiv duktales CA ,ca. 1,5 cm ,G3
Brusterhaltende OP Dez. 2006
nochmalige OP Jan. 2006 nach Diagnose Wächterlymphkotenbefall - 10 Lymphknoten wurden entfernt
6 x Chemo TAC bis Mai 2006
36 x Bestrahlung bis Juli 2006
Du glaubst doch wohl nicht das eine Abhängiger seine eigene Quelle anzeigt ???
Nein, aber ich würde Himmel und Hölle in Bewegung setzen und rauszukriegen wer der Typ ist, notfalls würde ich selber Detektiv spielen oder vieleicht sogar etwas Geld in einen Profi investieren, bevor meine Tochter dabei drauf geht Ich bin ein Schwein, ich krieg alles rau, was ich wissen will weil ich es drauf habe mit den Menshen (psychisch) zu spielen und sie sehr gut täuschen kann Ich hätte diese Fähigkeit als Vater restlos ausgenutzt. NBatürlich besteht dann auch eine Gefahr für den Vater, wenn er ich auf die Suche nach einen Menschen aus diesem Milleu begiebt.
Vieleicht kennt er jemanden der sowohl zur Tchter sehr guten Kontakt hat, als auch zu ihm. Dieser könnte sich bei der Tochter als Drogeninteressent ausgeben und da drum bitten den Kontakt zu dem Dealer herzustellen. Entweder man kriegt den richtigen Namen und vieleicht sogar die Adresse oder man beordert die Polizei it zu dem Ort, die dann nach gewisser Zeit eingreifen und ihn festnehmen. Klingt alles streng nach Hollywood - ist es aber nicht!
Zitat:
So lange wie ein Abhängiger selber nicht einsieht das er Hilfe braucht wird er auch nicht´s unternehmen um von den Drogen weg zu kommen.
Das war mir schon klar! Wenn es aber lebensbedrohlich wird ist es den Behörden egal ob sie eine Therapie machen will oder nicht. Sie wird dann Zangseingewiesen.
Zitat:
Ich habe es so verstanden das es sich um eine Erwachsene von 24 Jahren handelt und da hat man als Eltern keinen Einfluss mehr. Egal in welcher Richtung.
Jain. Es gibt im Deutschen Gesetz einige Paragraphen die den Handlungsspielraum der Erziehungsberechtigten erweitern und ich denke hier könnte vieleicht noch der ein oder ndere Paragraph greifen. Ansonsten wie gesagt: Im Extremfall mit dem Gericht sprechen, die eigene Tochter dort anzeigen und eine richterliche Zwangseinweisung beantragen! Für Privatpersonen ist es schwer jemanden Zwangseiunweisen zulassen, deswegen sollte man nur über Richter gehen. Notfalls die Tochter vorher entmündigen lassen. Ich weiß, es ist hart so über den Kopf der eigenen Tochter hinweg zu entscheiden und sie bei den Behörden anzuscheißen, aber es ist allemal beser als wenn sie wegen diesen Dreck drauf geht, auch wenn die rsten Monate sehr hart werden und die Tochter sich hintergangen und abgeschoben fühlt und dies den Eltern auch zeigt!
Hast du Erfahrung mit Menschen die Drogenabhängig sind ??
Oder Erfahrung in Richtung Gesetze ??
Vielleicht hast du ja noch ein paar Tipps ???
Ich glaube so einfach wie sich deine Vorschläge lesen ist es dann wohl doch nicht.
Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren - kann ja sein das du Erfahrungen hast die ich bis lang noch nicht gemacht habe.
Bei "allen Aktionen" die ich bisher unternommen habe wurde mir immer gesagt :
Sie haben keine Handhabe mehr -- ihr Sohn ist erwachsen !!!!
Sprich : Ärzte ,Polizei ,Sozialarbeiter usw. usw.
Außerdem frage ich mich aus welchem Grund man sein eigenes Kind anzeigen sollte.
"Nur" weil es Drogen nimmt wird sich wohl kaum ein Richter bemühen.
Dazu müsste man schon straffällig werden. Drogen zu konsumieren ist nicht verboten man darf nur keine besitzen oder damit handeln.
Aber wie gesagt ich spreche nur von meinen Erfahrungen vielleicht weißt du ja besser Bescheid.
Außerdem denke ich ist es nicht damit getan den Dealer zu schnappen denn an der nächsten Ecke steht dann schon der Nächste.
Das Problem ist ,es den Leuten begreiflich zu machen ,sich proffesionelle Hilfe zu holen.
Solange sie aber nicht einsehen das sie ein Problem haben wird sich da auch nicht´s ändern.
Viele Grüße
Susi62 _________________ Diagnose 11.2005 - invasiv duktales CA ,ca. 1,5 cm ,G3
Brusterhaltende OP Dez. 2006
nochmalige OP Jan. 2006 nach Diagnose Wächterlymphkotenbefall - 10 Lymphknoten wurden entfernt
6 x Chemo TAC bis Mai 2006
36 x Bestrahlung bis Juli 2006
Ja, ich habe Erfahrungen mit Drogensüchtigen, Straffälligen und mit dem Gesetz! Ich glieder mal kurz meine erfahrungen auf:
Drogensüchtige:
Freunde von mir nehmen Drogen, einige haben Drogen genommen und sind clean!
Straffällige:
Kumpels von mir saßen nach Jugendstrafrecht wegen versuchten Todschlag ein paar Monate, andere wegen schwerer Körperverlertzung, gefährlicher Körperverletung, Verstoße gegen das Betäubungsmittelgesetz und noch ein paar andere Sachen. Ich selber hatte auch ein paar juristische Probleme, stand aber nie vor dem Richter.
Gesetze:
Die meisten Erfahrungen oder/und Kentnisse habe ich mit dem Strafgesetz, Völkerstrafgesetz, Wirtschaftsstrafgesetz, Betäubungsmittelgesetz (nur in strafrechtl. Relevanz), Wehrstrafgesetz, Jugendgerichtsgesetz und mit der Strafprozessordnung .
Die eigene Tochter anzuzeigen ist nicht einfach, aber wie gesagt, man kann ihr nur helfen wenn ein Gericht über ihren geistigen und physischen Zustand urteilt. Dort spielen alle Faktoren eine Rolle: Verhalten, Leben, Lebensumstände, Familie, Freunde, ggb. psychische und physische Erkrankungen usw.! Ich gehe davon aus, das in diesem Fall eine richterlich angeordnete Entziehungskur verhengt werden kann, was quasi eine Zwangseinweisung und Entmüdnigung ist, bis sie sich wieder einigermaßen gefangen hat.
Die Polizisten und Sozialarbeiter haben auf einer Weise schon Recht, aber auch nur zum Teil! Solange die Leute keine gefahr für sich, andere und für ihre eigene Gesundheit sind (in einer anderen Form wie wir es hierdraus herleiten), kann man nicht viel machen. Trifft jedoch einer der angegebenen Dinge zu, ist das ausreichend und man muss nicht zwangsläufig straffällig werden damit das Gericht eine Therapie anordnet, der sie sich nicht entziehen kann (ausser sie würe sich vorher umbringen), denn notfalls wird sie mit dem sogenannten Zwang, also salopp gesagt wird sie eingefangen, kriegt im falle in dem sie sich heftig wehren sollte Handschellen um und wird in die betreffende Anstalt gebracht, quasi wie eine Verhaftung, notfalls mit physischer Gewaltanwendung der Beamten.
Also:
Gericht anrufen, um Hilfe bitten und wenn diese das Verharmlosen auf Hilfe bestehen! Ich schreibe dazu in den nächsten tagen mehr, ahbe jetzt nur wenig Zeit.
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