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Anmeldungsdatum: 17.09.2004 Beiträge: 1766 Wohnort: Schleswig-Holstein
Verfasst am: 28.11.04, 22:41 Titel: Ausbildungsberuf: Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Liebe KollgeInnen, Nutzer und Gäste !
Eines der goßen Themen im Jahr 2004 ist das neue Krankenpflegegesetz, welches am 1.Januar 2004 in Kraft getreten ist und eine neue Berufsbezeichnung für zukünftig examinierte Krankenpflegekräfte mit sich bringt. Die neue Bezeichnung wird somit die alten Namen Krankenschwester und Krankenpfleger ablösen. Nach altem Gesetz examinierte Pflegekräfte dürfen zwischen alter und neuer Bezeichnung wählen. Der neue Name soll in Zukunft ein erweitertes Aufgabenspektrum in Richtung Gesundheitsvorsorge und Beratung zum Ausdruck bringen.
Die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gliedert die Ausbildung zukünftig in 2100 Theorie- und mindestens 2500 Praxisstunden. Sie wird weiterhin an den Krankenhäusern angeschlossen Krankenpflegeschulen durchgeführt, deren Leitung zukünftig über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen muß. Die Rolle der Praxisanleiter wird gestärkt, sie müssen über mindestens ein Jahr Berufserfahrung und über eine berufspädagogische Zusatzausbildung verfügen. Integrierte Ausbildungen werden möglich, in denen die Schüler sich nach einer Orientierungsphase für eine Spezialisierung in Richtung Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege entscheiden können - ein erster Schritt in die Richtung einer generalisierten Pflegeausbildung. Das Mindestalter für Auszubildende ist weggefallen. Der Unterricht wird sich vermehrt an fächerübergreifenden Lernfeldern orientieren. Der Lehrstoff wird auch in Lernbereichen wie Anatomie, Chirurgie, Innere Medizin etc. vermehrt durch Lehrer für Pflegeberufe durchgeführt, externe ärztliche Dozenten verlieren hier an Bedeutung.
Ausbildungsvoraussetzungen sind hiernach:
Der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung oder
der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, sofern der Bewerber
eine mindestens zweijährige Pflegevorschule erfolgreich besucht hat oder
eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat oder
die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer.
Ausgebildet wird an sog. Krankenpflegeschulen, die Krankenhäusern direkt angeschlossen sind. Die Ausbildung dauert 3 Jahre, sie besteht aus praktischen (mind. 3000 Stunden) und theroretischen Anteilen. Sie ist nach §4, KrPflG gerichtet auf
1. die sach- und fachkundige, umfassende, geplante Pflege des Patienten,
2. die gewissenhafte Vorbereitung, Assistenz und Nachbereitung bei Maßnahmen der Diagnostik, Therapie und Rehabilitation
3. die Anregung und Anleitung zu gesundheitsförderndem Verhalten,
Beratungsgespräche und konkrete Hilfen im Hinblick auf gesunde Lebensführung
4. die Beobachtung des körperlichen und seelischen Zustandes des Patienten und der Umstände, die seine Gesundheit beeinflussen, sowie die Weitergabe dieser Beobachtungen an die an der Diagnostik, Therapie und Pflege Beteiligten,
Krankenbeobachtung
5. die Einleitung lebensnotwendiger Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes,
6. die Erledigung von Verwaltungsaufgaben, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit den Pflegemaßnahmen stehen.
7. Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen
Der praktische Unterricht findet auf den Stationen in den Krankenhäusern statt. Die theoretische Ausbildung (nach dem neuem Gesetz 2100 Stunden) umfasst folgende Fächer:
Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde
Hygiene und medizinische Mikrobiologie
Biologie, Anatomie und Physiologie
Fachbezogene Physik und Chemie
Arzneimittellehre
Allgemeine und spezielle Krankheitslehre
Grundlagen der Psychologie, Soziologie und Pädagogik
Krankenpflege
Grundlagen der Rehabilitation
Organisation und Dokumentation im Krankenhaus
Sprache und Schrifttum
Erste Hilfe
Die Ausbildungsvergütung beträgt monatlich:
im ersten Ausbildungsjahr 697,74 Euro
im zweiten Ausbildungsjahr 754,91 Euro
im dritten Ausbildungsjahr 846,69 Euro
Verdienst/Einkommen
In staatlichen und kommunalen Einrichtungen, wie zum Beispiel Landeskrankenhäusern, erfolgt die Bezahlung nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). Das Grundgehalt wird durch teilweise abgabenfreie Zuschläge wie Ortszulage, Schichtzulage, Tarifzulage oder bei Nachtarbeit Nachtzuschlag ergänzt. Kirchliche Arbeitgeber bezahlen meist einen an den BAT angelehnten Tarif. Bei privaten Arbeitgebern, wie Krankenhauskonzernen (z.B. Asklepios-, Helios- oder Sana-Kliniken), gibt es oft Haustarifverträge, die vom BAT abweichen können. Oft sind hier auch leistungsabhängige Gehaltskomponenten üblich. Die meisten Krankenhäuser zahlen noch Beiträge für eine tariflich vereinbarte ergänzende Altersversorgung, z.B. in die Kirchliche Zusatzversorgungskasse.
Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten
Fachkrankenschwester/-pfleger (z.B. für Intensivmedizin, OP, Psychiatrie, Anästhesie)
Weiterbildung zur Stations-, Bereichs- oder Pflegedienstleitung
Praxisanleiter
Studium: u.a. Pflegemanagement, Pflegewissenschaften, Pflegepädagogik
Deine Informationen sind hier sicher nützlich. Wenn Du jedoch wie in diesem Beitrag die Informationen aus einem Wiki wie Wikipedia oder Pflegewiki übernimmst, solltest Du unbedingt die Quelle angeben. Insbesondere problematisch, weil hier unten immer das Copyright des Deutschen Medizinforums steht. Der von Dir zitierte Text ist unter der GFDL frei verfügbar. Zu den Bedingungen der GFDL gehört aber u.a., das die Quelle genannt wird.
(...). Wenn Du jedoch wie in diesem Beitrag die Informationen aus (...)Pflegewiki übernimmst, solltest Du unbedingt die Quelle angeben. Insbesondere problematisch, weil hier unten immer das Copyright des Deutschen Medizinforums steht. Der von Dir zitierte Text ist unter der GFDL frei verfügbar. Zu den Bedingungen der GFDL gehört aber u.a., das die Quelle genannt wird.(...)
Hallo Würfel;
ich antworte hier kurz für den Kollegen Gunnar Piltz, der im Moment am Posten verhindert ist:
(1) In der Tat stammen wesentliche Anteile dieses Postings aus pflegewiki, verfasst von Markus Würfel.
(2) Versehentlich hatte der Kollege Piltz den lizenzrechtlich erforderlichen Hinweis nicht eingefügt; habe den Originalbeitrag entsprechend geändert.
(3) Wir bitten um Entschuldigung für das versehentliche Nicht-Einfügen dieses Hinweises. Insofern kann sich das Copyright des DMF natürlich nicht auf den Text des Postings beziehen.
(4) Inwieweit ein Forumsbeitrag in öffentlichen Foren überhaupt von Urheberrechten geschützt ist, ist zweifelhaft, jedoch trotzdem noch mal PARDON, lieber Kollege!
Hoffe, sie bleiben uns trotzdem gewogen?!
Herzliche Frühjahrsgrüße! _________________ Joachim Wagener
Bin eine von denen, die sich als Neuling hier bezeichnet.
Bitte daher schonmal im voraus alle Fehler und so zu entschuldigen.
Aber nun zum wesentlichen:
Aufgrund des neuen Krankenpflegegesetz werden in unserem K-Haus seit letztem Jahr Praxisanleiter geschult. Unter anderem auch ich.
So langsam geht die Weiterbildung dem Ende zu.
Unsere Prüfung ist es, eine Facharbeit zu erstellen und im Rahmen eines Collocnium vor zu tragen.
Mein Thema sollte eigentlich die "Entwicklung der beruflichen Handlungskompetenzen" sein. Da dies ja nun Schwerpunkt der neuen Ausbildung ist.
Aber anscheinend ist dieses Konzept doch zu neu. Denn ich habe Schwierigkeiten ausreichend Informationen zu finden.
Könnt ihr mir da einen Tipp geben?
Hmmm, vielleicht kann da noch jemand was anderes zu schreiben und ich könnte mich irren, aber ist damit nicht gemeint, dass nicht mehr nur starr Faktenwissen vermittelt werden soll, das zum Teil sowieso nach kurzer Zeit wieder veraltet ist - sondern die Schüler sollen lernen, selbst Inhalte zu erarbeiten. D.h. ihnen soll know how an die Hand gegeben werden, wie man sich Wissen selbst aneignet und sie sollen dazu befähigt werden, das eigene Berufsbild in den Gesundheitsberufen zu positionieren. Fähigkeit zur Diskussion, Gesprächsführung, Vertreten von Positionen, Gruppenarbeit etc. Ich werd mich noch mal umhören und wenn ich näheres herausfinde, dann melde ich mich nochmal, bzw. vielleicht kann ein anderer Teilnehmer ja schon bessere Auskünfte geben.
Mit deiner Vermutung liegst du richtig.
Doch was ich brauche sind sinnvolle Informationen über die einzelnen Kompetenzen (fachlich, methodisch, sozial-kommunikativ, personelle). Jedoch Schwerpunkt Krankenpflege. Denn Pädagogisch/Psychologisch bin ich reichlich bedient.
Nehme alle Informationen dankend entgegen, die ich bekomme.
Evt. schon zu spät für Deine Arbeit, hier wenigstens noch die Definition von Kremer/Sloane (1999). Zitat: Handlungskompetenz=Die Summe aller Fertigkeiten, Wissensbestände und Erfahrungen des Menschen, die ihm zur Bewältigung seiner beruflichen Aufgaben u. gleichz. zur eigenst. Regulation seines Handelns, einschl. der damit verbundenen Folgenabschätzung, befähigen. HK entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Personalk. und Sozialk. Aber wahrscheinlich hast Du diese Info auch schon, vieleicht wenigstens für andere, die danach suchen, interessant.
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