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Medikament verschenken?

 
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Marcus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 2556
Wohnort: USA

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 17:21    Titel: Medikament verschenken? Antworten mit Zitat

Nun mal eine Frage.
Wenn ich aus einem Medikament ein Teil heraus nehme und dieses dann aus Spaß an jemanden verschenke, wobei ich weiß das diese eine Dosis keinerlei Wirkung erzielt, mache ich mich dann in irgendeiner Weise Strafbar?
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Seven of Nine
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2006
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist eine Interessante Frage, die mich zur Zeit auch beschäftigt.
Für einen Tierschutzverein in Spanien werden immer Medikamenten spenden gesucht.
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Erik Eichhorn
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1343
Wohnort: Hansestadt Greifswald

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

@ Marcus

Ich bin kein Jurist, aber straffrei geht die Sache sicher nicht aus. Erstens verschenkt man aus SPASS keine Medikamente und Sie als Laie können auch nicht beurteilen was Schaden anrichtet. Vorerkrankungen, Unverträglichkeiten usw. lassen den Spaß dann nämlich zur tödlichen Gefahr werden. Spätestens jetzt reden wir über Körperverletzung mit Todesfolge.

Gruß,
_________________
Erik Eichhorn
Lehrrettungsassistent
Rett-Med
DMF-Moderator im Forum Rettungsdienst und präklinische Notfallmedizin
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dora
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2006
Beiträge: 1319

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

Mach das ja nicht mit der Pille, das könnte ungeahnte Folgen haben Auf den Arm nehmen

Grüße dora
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I-user
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 1985
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo. Ich bin auch kein Jurist, aber ich glaube, dass in dem von Marcus beschriebenen Fall keine Körperverletzung mit Todesfolge vorliegen würde, weil dafür die Körperverletzung vorsätzlich sein muss. Unerlaubte Abgabe von Arzneimitteln ist m.E. strafbar nach § 95 (1) Nr. 4 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 oder ordnungswidrig nach § 97 (2) Nr. 10 des Arzneimittelgesetzes (AMG).
_________________
Im Schlechten Gutes finden
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Marcus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 2556
Wohnort: USA

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Erik,
bei dem Medikament handelt es sich um eins dessen Nebenwirkungen und ähnliches ich als Laie sehr gut einschätzen kann und der Empfänger bekommt das selbe auch. Da ich aber auf ein anderes umgestellt habe und die Restpackung nicht wegwerfen möchte, geht es eben darum ob ich das Medikament verschenken darf.

Und aus Spass deswegen weil ich dafür nichts möchte.

Übrigens gibt es auch Laien die mehr über Erkrankungen wissen als einige Ärzte.
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Brigitte Goretzky
DMF-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.08.2006
Beiträge: 1947
Wohnort: Keighley, West Yorkshire

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Marcus hat folgendes geschrieben::

Übrigens gibt es auch Laien die mehr über Erkrankungen wissen als einige Ärzte.


Aber Aerzte und Apotheker haben die Lizenz zum "Vergiften".

Die Anwendung und Abgabe von Medikamenten ist in Deutschland gesetzliche geregelt. Daher duerfen Laien nicht, was die Studierten duerfen: Medikamente an Dritte abgeben oder verabreichen, auch wenn mancher Laie meint, er koenne das problemlos.
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Hans Reuter
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.08.2006
Beiträge: 652
Wohnort: Rhld.-Pfalz

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Anwendung und Abgabe von Medikamenten ist in Deutschland gesetzliche geregelt.

Finde ich zum Schutz aller Bürger richtig, auch dass die unzulässige Abgabe mit Strafe bewehrt ist. Nicht gerade erfreulich ist für mündige Bürger jedoch die restriktive Bestimmung, dass medizinische und pharmakologische Informationen über verschreibungspflichtige Medikamente nur Ärzten, Apothekern und allenfalls einigen Heilberuflern zugänglich gemacht werden dürfen. Ich nehme an, dass hieraus auch die Forumsregel abgeleitet ist, dass Diskussionen über solche Medikamente hier unerwünscht oder verboten sind.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans Reuter
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