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Praxis zu - Akte weg

 
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Leon
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Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 131

BeitragVerfasst am: 10.04.07, 11:48    Titel: Praxis zu - Akte weg Antworten mit Zitat

Ich wollte heute zu meinem Arzt, um eine Bescheinigung über eine in der Vergangenheit durchgeführte Behandlung zu holen. Ich mußte aber feststellen, dass der Arzt seine Praxis inzwischen geschlossen hat und vermutlich im Ruhestand ist (es sei ihm gegönnt). Traurig

Was passiert eigentlich mit den Patientenakten ?
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Pierr88
DMF-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2007
Beiträge: 287
Wohnort: Frankreich

BeitragVerfasst am: 10.04.07, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Leon,
Oft ist es so,das der Nachfolger eine Praxis übernimmt und auch die gesamten Patientenakten.
Sollte das nicht der Fall sein würde ich versuchen über die Ärztekammer Kontakt mit deinem ehemaligen Arzt auf zu nehmen und um Aushändigung deiner Akten zur Weiterbehandlung bei einem anderen Arzt bitten.
Patientenakten und Daten unterliegen der Schweigepflicht.
Grüße
Peter
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Susanne.Reuter
DMF-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.05.2005
Beiträge: 3513

BeitragVerfasst am: 10.04.07, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hier steht auch noch was zum Thema:

http://www.medizin-forum.de/archiv/viewtopic.php?t=44245


Susanne
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Leon
DMF-Mitglied
DMF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 131

BeitragVerfasst am: 10.04.07, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Danke an beide für die guten Hinweise. Dann werde ich es morgen zuerst mit Hilfe der Ärztekammer versuchen.
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Gast H
Gast





BeitragVerfasst am: 14.05.07, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

rein rechtlich ist es so, dass der Inhaber der liquidierten Praxis für die gesetzliche Archivierung der Patientendaten Sorge zu tragen hat. Im Prinzip müßte er sie also privat irgendwo lagern oder lagern lassen. Meistens gibt es zwar einen Praxisnachfolger, der natürlich -auch im Interesse der beibleibenden Patienten- an den Akten interessiert ist; rechtlich ist die formlose Übernahme der Akten jedoch mehr als bedenklich.

Ein weiteres Problem wäre, wenn der Inhaber der alten Praxis verstorben ist (oder seinen Ruhesitz auf die Karibik verlegt hat). Damit hat es sich dann ja auch mit der privaten Aufbewahrung erledigt. Dennoch verschwinden die Akten ja normalerweise nicht spurlos; die Ärztekammer ist erst mal ein geeigneter Ansprechpartner.
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