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Wiedermal haben uns "unsere Lobbyisten" laut gesundbrunnen im dezidierten gesetzlichen Auftrag desselben zusätzliche Papierarbeit ins Haus gesch(m)issen.
Zu erkennen, was daran irgend einer Stärkung irgend eines Wettbewerbs dienen soll, bleibt der ewigen Weisheit der Besten Gesundheitsministerin Aller Zeiten vorbehalten.
Eher handelt es sich zum wiederholten Mal um ein Ärztlichearbeitbehinderungsgesetz.
Sei's drum. Diese gesetzliche Zwangsberatung bringt ein bisschen Honorar, und das ist vonnöten.
Dieser Mist gilt seit dem 01.01. 2008 ! Doch wo bleiben die dazu versprochenen "gesetzlichen" Merkblätter, verflixt nochmal ?
Also selbermachen. Ein Vorschlag.
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Warum wird mir die jährliche Krebsfrüherkennungs-Untersuchung angeboten ?
Sehr geehrte PatAnrede PatZuname,
dieses Merkblatt erläutert, warum beschwerdefreien Frauen in Deutschland ab dem abgeschlossenen 20. Lebensjahr ein jährlicher Abstrich-Test auf Vorstufen von Muttermunds-Krebs angeboten wird. Diese Beratung ist gesetzliche Pflicht nach dem GKV – Wettbewerbsstärkungsgesetz, vom 1. April 2007
Die wichtigsten Informationen zum Muttermundskrebs:
• Pro Jahr erkranken von rund 42 Millionen Frauen in Deutschland etwa 6.200 an Muttermundskrebs, der in etwa 1.500 Fällen zum Tod führt. Durchschnittlich 70% der Frauen, bei denen ein Muttermundskrebs festgestellt wird, überleben ihn um mindestens 5, und 60% um 10 Jahre.
• Wichtigste Ursache ist die Ansteckung mit dem „Human Papilloma Virus“ (HP-Virus, HPV), insbesondere mit den Virustypen 13 bis 18.
• Das HPV ist weltweit verbreitet. Etwa 80 % aller Menschen tragen es zumindest zeitweise in sich, ohne davon zu wissen, und können es beim Geschlechtsverkehr weitergeben. Die Ansteckung selbst ist also ein sehr häufiges Ereignis.
• In wenigen Fällen, in denen das HPV von der Immun-Abwehr der Sexualpartner nicht erfolgreich beseitigt wird, können in der Muttermundshaut der Frau „Dysplasien“ unterschiedlicher Schweregrade, „In situ-Karzinome“ und invasive Muttermunds-Krebse entstehen. Dies dauert im Durchschnitt 5 bis 10 Jahre.
• Allein durch den Schutz vor weiteren Ansteckungen (Gebrauch von Kondomen) und ohne medizinische Behandlung können fast alle Schweregrade von Dysplasien spontan ausheilen.
• Dysplasien und Krebs-Vorstufen des Muttermunds lassen sich mit dem „Pap-Test“ rechtzeitig erkennen.
Der Pap-Test
• Für den „Pap-Test“ werden einzelne Zellen der Muttermundshaut und der Gebärmutterhals-Schleimhaut mit verschiedenen Instrumenten abgenommen und von Spezialisten mikroskopisch untersucht. Der Befund wird in einer standardisierten Nomenklatur (Pap I – V bzw. CIN 0 – 3) beschrieben.
• Ein einzelner normaler Pap-Test bietet keineswegs 100-prozentige Sicherheit. „Falsch-negative“ Befunde (normaler Befund obwohl Dysplasie vorhanden) und „falsch-positive“ Befunde (auffälliger Befund obwohl keine Dysplasie vorhanden) kommen vor.
• Die Zuverlässigkeit des Pap-Tests lässt sich erhöhen, indem
o die gleiche Untersuchung in kürzerem Zeitabstand wiederholt wird
o die Untersuchung durch weitere Methoden ergänzt wird (z.B. Kolposkopie, HPV-Typisierung)
• Die Einführung des jährliche Pap-Tests in Deutschland vor über 40 Jahren hat die Zahl der invasiven Muttermundskrebse sowie die Sterblichkeit daran enorm verringert. Gleichzeitig hat naturgemäß die Zahl der festgestellten Krebs-Vorstufen deutlich zugenommen.
• Die Erkrankungsrate und Sterblichkeit an Muttermundskrebs lässt sich viel wirksamer als durch neuere technische Methoden durch eine vermehrte und möglichst vollständige Teilnahme aller anspruchsberechtigten Frauen an den angebotenen Früherkennnungs-Untersuchungen senken.
Vorgehen bei auffälligem Pap-Test
• Über einen auffälligen Muttermundsabstrich und das weitere Vorgehen werden Sie von mir informiert.
• Das Vorgehen ist weitgehend standardisiert und hängt ab
o vom Schweregrad der festgestellten Auffälligkeit (Pap IIID, Pap IVa, Pap IV b, Pap V)
o von Zahl und Dauer vorangegangener auffälliger Abstriche
o von Ihrem Alter
o von Ihrer (weiteren) Familienplanung
o von Ihrem Sicherheitsbedürfnis
• In fast allen Fällen ist es ausreichend, weitere Abstriche in kürzeren, zumeist dreimonatigen Abständen abzunehmen und die Untersuchung um eine Kolposkopie (Betrachtung des mit Jod und Essiglösung gefärbten Muttermunds mit einer Fernlupe) zu erweitern. Damit lässt sich die weitere Entwicklung der Dysplasie beobachten und dokumentieren. In den meisten Fällen wird die Dysplasie spontan ausheilen und der Abstrich sich normalisieren.
• Das Risiko für eine fortschreitende Dysplasie ist erhöht, wenn sie ein „Hoch-Risiko-HPV“ als Ursache hat. Dies lässt sich mit einem weiteren speziellen Abstrich erkennen (HPV-Typisierung).
• Bleibt insbesondere bei nachgewiesenem Hoch-Risiko-HPV eine Dysplasie über viele Monate bestehen oder schreitet bis zur Krebs-Vorstufe fort, so muss sie behandelt werden.
Die Behandlung des Muttermundskrebses und der fortschreitenden Dysplasie
• Wie das diagnostische Vorgehen beim auffälligen Pap-Test, so ist auch die Behandlung der Muttermundsdysplasie und des Muttermundskrebses weitgehend standardisiert und richtet sich nach den selben Kriterien.
• Die Diagnose eines invasiven Muttermundskrebses muss durch Entnahme von Gewebsproben gesichert werden. Seine Behandlung besteht in den meisten Fällen in einer stadien-gerechten Operation (Wertheim-Operation und Modifikationen). Zur Feststellung des Krankheitsstadiums sind umfangreiche Voruntersuchungen notwendig. Die Operation erfolgt durch Bauchschnitt, dabei werden die Gebärmutter (nicht grundsätzlich die Eierstöcke), mehrere Lymphknoten und eventuell weitere befallene Gewebe entfernt werden. Oft muss eine Strahlenbehandlung, manchmal eine Chemotherapie angeschlossen werden.
• Die Diagnose eines „In-situ“-Karzinoms“ (auf den Ort beschränkter Oberflächenkrebs des Muttermunds ohne Risiko der Metastasierung) muss durch Entnahme von Gewebsproben gesichert werden. Seine Behandlung ist weniger eingreifend und abhängig von den individuellen Lebensumständen. Besteht kein (weiterer) Kinderwunsch, so bietet die Entfernung der Gebärmutter die größte Sicherheit vor Rückfällen. Besteht (weiterer) Kinderwunsch, so wird der Krankheitsherd mit einer „Konisation“ entfernt. Dabei wird unter Anästhesie ein Gewebskegel rings um den Gebärmutterhalskanal ausgeschnitten.
• Die Diagnose einer fortschreitenden Dysplasie sollte nach Möglichkeit, insbesondere bei jüngeren Frauen und bestehendem Kinderwunsch, durch Gewebsproben gesichert werden. Ihre Behandlung besteht in der Konisation. Diese kann mit dem Skalpell, einer „elektrischen Schlinge“ oder mit einem speziellen Laser erfolgen. Dabei bietet nur die Messerkonisation die Sicherheit mikroskopisch beurteilbarer Schnittränder. Eine Dysplasie gilt als „im Gesunden entfernt“, wenn die Schnittränder dysplasiefrei sind.
• Folge jeder Gebärmutter-Entfernung ist die endgültige Unfruchtbarkeit der Frau. Als Folge einer Konisation können Verletzungen von Nachbarorganen oder Nachblutungen auftreten, die Fruchtbarkeit kann eingeschränkt sein, oder es können in späteren Schwangerschaften Komplikationen (Frühgeburt oder unter einer Geburt Nichteröffnung des Muttermunds mit nachfolgend notwendigem Kaiserschnitt) auftreten.
• Nach der Behandlung eines Muttermundskrebses oder einer Muttermundsdysplasie erfolgt eine Serie von Nachsorgeuntersuchungen mit Pap-Tests und gegebenenfalls weiteren Untersuchungen, deren Art. Häufigkeit und Dauer vom Stadium und der erfolgten Behandlung abhängig ist.
• Die Nachsorgeuntersuchungen dienen dem rechtzeitigen Erkennen von Rückfällen, die beim „In-Situ-Karzinom“ in 5 bis 10 von 1000 Fällen vorkommen können.
Wo bekomme ich weitere Informationen ?
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt informiert Sie gern bei weiteren Fragen. Darüber hinaus bieten die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, Internetadresse: www.bzga.de) und andere Organisationen weitere Informationen zum Thema sexuell übertragbare Erkrankungen an.
Die Teilnahme an der jährlichen Untersuchung zur Früherkennung des Muttermundskrebses ist keine gesetzliche Pflicht. Sie können sie ohne Nachteile seitens des Gesetzgebers ablehnen.
Sie erhalten dieses Merkblatt aufgrund der Beratungspflicht nach dem GKV – Wettbewerbsstärkungsgesetz, das zum 1. April 2007 in Kraft getreten ist. Dieses sah ursprünglich vor, gesetzlich Krankenversicherte zur Teilnahme an bestimmten Gesundheitsuntersuchungen zu verpflichten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat hierfür die wissenschaftliche Grundlage geprüft. Er kam zu dem Schluss, dass selbst für wirksame Krebsfrüherkennungsprogramme ein Zwang zur Teilnahme nicht vertretbar wäre. Die Teilnahmepflicht wurde zu einer Beratungspflicht abgeschwächt. Diese betrifft zunächst die Früherkennung von Brustkrebs, Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs. Wird die Beratung nicht in Anspruch genommen, verlieren die Versicherten im Krankheitsfall die finanziellen Vorteile für chronisch Erkrankte. Sie müssen sich dann mit zwei statt mit maximal einem Prozent der jährlichen Bruttoeinkünfte an den Zuzahlungen für medizinische Leistungen beteiligen. Die Regelung gilt für Versicherte, die vom 1. Januar 2008 an erstmals Vorsorgeuntersuchungen nach § 25 des V. Sozialgesetzbuches (SGB V) in Anspruch nehmen können. Das sind alle Frauen, die nach dem 1. April 1987, und alle Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden. Die Beratung soll durch jene Ärztinnen und Ärzte erfolgen, die die Früherkennungsuntersuchungen durchführen.
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BehOrt , den Datum Stmp3
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PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
sind von Mühlhauser aber nicht aus der Brigitte sondern aus ihrer Stellungnahme zur gesetzlichen Beratungspflicht in arnzei-telegramm 2008 Jg.38 Nr.3., Sonderbeilage
g e s e t z l i c h e n Beratungs p f l i c h t
Der Artikel ist ein achtseitiges Opus, in dem eine statistische Spezialität die andere jagt, kann man niemand um die Ohren hauen, der nicht vom Fach ist und nix von Statistik versteht.
Und bislang eine Einzelmeinung, aber eine ordentlich begründete.
Der übrige Text ist weitgehend von mir, aufgebaut und formuliert analog zu den Beratungsblättern zum HIV-Screening Schwangerer und zum Chlamydienscreening bis 25-Jähriger unter Kontrazeption.
Auch eine Einzelmeinung, und auch nicht schlecht fundiert.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
Verfasst am: 07.04.08, 12:42 Titel: Messerkonisation...spätestens nach einem Jahr
Mühlhauser, zitiert in BRIGITTE
Das ist in dieser Verallgemeinerung eindeutig falsch.
Je jünger eine Frau mit Dysplasie, desto eher sitzt die Dysplasie an der Extozervix und lässt sich 1. mit Kolposkopie und Histologie beweisen oder ausschließen und 2. lasern wenn bewiesen. Das kost zwar auch Geld, hinterlässt aber Muttermünder, die neun Monate Schwangerschaft problemlos durchhalten.
Nachblutung ist die einzige halbwegs häufige Akutkomplikation einer Messerkonisation. 2 x in 12 Jahren erlebt. Nebenverletzungen sind äußerste Raritäten. Ein Antibiotikum nach Konisation hab ich in 12 Jahren Klinik nie gebraucht. Hier rührt Mühlhauser die Angttrommel, falls es sowas giibt.
Die Aussage "Der Eingriff wird bei etwa 140.000 Frauen jährlich durchgeführt, das ist um ein Vielfaches häufiger, als Frauen an Gebärmutterhalskrebs erkranken: Selbst wenn es keine Früherkennung gäbe, wären es höchstens 20.000 Frauen" ist ein formidabler Zirkelschluss.
Im Originalartikel geht Mühlhauser im Übrigen durchaus auf die konsekutiven Abstriche ein, deren Validität dadurch deutlich zunimmt.
Qualitätssicherung: die Zytologie arbeitet in Deutschland seit etlichen Jahren qualitätsgesichert. Die Abstrichentnahme ist standardisiert und folgt vorgeschriebenen strengen Regeln. Muss eine Histo genommen werden, erfährt der Zytologie das Resultat, diskrepante Befunde werden von Drittbefundern nachbefundet. Nichts von alledem wird besser, wenn man da jetzt noch einen Riesen-QM-Papierquatsch drumrum bastelt.
Dass die Mortalität nicht noch weiter schnell abnehmen kann, ist logisch und ergibt sich daraus, dass sie bereits sehr niedrig ist. Mortalität ist daher kein geeignetes Kriterium zur Beurteilung der Früherkennung sondern zur Beurteilung der Modalitäten der Therapie.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
Ingrid Mühlhauser: In fast allen europäischen Ländern wird nur alle drei bis fünf Jahre getestet, zum Teil allerdings dann unter qualitätsgesicherten Bedingungen.
Nanu, H.S.? Habe Sie uns nicht eben noch ein Loblied auf Großbritannienen gesungen, weil da die Nurse den Abstrich macht? Sind das die qualitätsgesicherten Bedingungen, die Frau Prof .Mühlhauser einfordert?
Interessanterweise ist beides (Einsatz der Nurse und nur noch alle drei bis fünf Jahre untersuchen) so schön kostensparend. Was macht es da schon, wenn auf 1000 gerechnet nun 10 Frauen jährlich statt nur 3 an Gebärmutterhalskrebs versterben. Das nimmt man als Kollateralschaden in Kauf.
Übrigens gehe ich recht in der Annahme, daß Gynäkologie nicht gerade das engere Fachgebiet von Ingrid Mühlhäuser ist?
Univ.-Prof. Dr. med., Fachärztin für Innere Medizin und Endokrinologie. Habilitation für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gesundheitserziehung. Seit 1996 Professur für Gesundheit, Universität Hamburg.
Wissenschaftliche Schwerpunkte: Behandlungs- und Schulungsprogramme für Patienten mit chronischen Erkrankungen (Diabetes, Hypertonie, Asthma bronchiale), Quality of life, Versorgungsepidemiologie, Evidence-based Medicine, Evidence-based Nursing and Health Care, Evidenz-basierte Patienten/Verbraucherinformation, Informed Decision Making
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
die Propaganda Ihres Gynäkologen hat offenbar gut funktioniert – inklusive völlig falscher Zahlen.
Welche „Qualität“ die Abstriche in Deutschland aufweisen, können Sie im thread über die Pillenskandale, angestoßen durch Interessierte987, nachlesen.
Und wie Sie unter Qualitätsaspekten so über „medizinisches Hilfspersonal“ denken, ist schlichtweg peinlich.
Allerdings ist die Kompetenz von Krankenschwestern in denjenigen Ländern, in denen der ärztliche Standesdünkel weniger ausgeprägt ist als in Deutschland, auch deutlich größer als hierzulande, weil der Abstand nicht künstlich groß gehalten werden muss.
die angeblich falschen Zahlen habe ich aus dem von Ihnen zitierten Brigitte-Interview. ich habe die zentralen Passagen hervorgehoben:
H.S. hat folgendes geschrieben::
BRIGITTE.de: Jetzt haben wir viel über die negativen Folgen der Krebsfrüherkennung gesprochen. Was ist denn ihr Nutzen?
Ingrid Mühlhauser: Der Gebärmutterhalskrebs war in unseren Breitengraden schon vor dem Screening eine seltene Krebsart im Vergleich zu Brust- oder Darmkrebs. Die Früherkennung konnte die Sterberate weiter reduzieren: Von tausend Todesfällen in Deutschland entfallen drei auf den Gebärmutterhalskrebs, ohne Vorsorge wären es zehn. Ausrotten kann man den Gebärmutterhalskrebs aber selbst dann nicht, wenn alle Frauen regelmäßig einen PAP-Abstrich durchführen ließen.
Wieso ist es peinlich, daß ich einer Krankenschwester nicht zutraue, am Muttermund auf korrekte Art und Weise einen Abstrich zu entnehmen und korrekt auf einen Objektträger aufzubringen?
Fühlen Sie sich davon irgendwie persönlich getroffen?
Gegen die Unterstellung, ich sei der Propaganda meines Gynäkologen (bei mir übrigens derzeit eine Gynäkologin) erlegen, verwahre ich mich.
Das, was Sie, Alba, als "Kollateralschaden" aufgrund qualitativ schlechter Abstriche anführen (10:1000), entspricht der Mortalität ohne jegliche Früherkennung. Meine Empfehlung: Richtig lesen und verstehen bevor falsch verwerten und schreiben.
Dass Sie einer Krankenschwester nicht zutrauen, "am Muttermund auf korrekte Art und Weise einen Abstrich zu entnehmen und korrekt auf einen Objektträger aufzubringen", wundert mich nicht, wenn ich mir überlege, dass Sie wohl auch dies ihrem/r Gynäkologen/in nachplappern.
P.S.: Die Mortalität aufgrund des Cervix-Ca liegt in UK (wo die unqualifizierten und unfähigen nurses die unbrauchbaren Abstriche machen) laut WHO übrigens knapp unterhalb der in Deutschland. Und das, wo doch in Deutschland Spitzenabstriche (nur von Gynäkologen) gemacht werden und die meisten Frauen wegen des Pillenrezepts ohnehin ständig untersucht werden, was in UK nie so engmaschig der Fall war und mit der Freigabe der Pille ab sofort auch immer weniger der Fall sein wird.
Fazit: Überversorgung plus Qualitätsprobleme bei Deutschlands Gynäkologen.
Hab versucht, Ihnen nahezubringen, dass der Vergleich von Mortalitäten an Zervixkarzinom mit der Früherkennung dort, wo die Prävalenz relativ niedrig ist, viel weniger über die Qualität der Früherkennung aussagt, als über die Qualität der Behandlung des Zervixkarzinoms.
Das war wohl vergeblich. So müssen Sie Ihre Vor-Urteile halt weiter aus der BRIGITTE nähren.
PR _________________ Von Fremdinteressen freie an Patienteninteresse orientierte eigene Meinung.
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