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Verfasst am: 09.08.07, 16:38 Titel: Bei Allgemeinanästhesie - Katheter?
ich hatte einmal eine Periduralanästhesie. Nach dem Aufwachen konnte ich über Stunden nicht mehr Harn lösen, so dass mir für einen Tag ein Katheter gesetzt wurde. Das war nicht geade angenehm.
Jetzt stehe ich vor einer Allgemeinanästhesie. Wird hier während der OP oder nach dem Aufwachen auch ein Katheter gesetzt? Oder geht das mit dem Harnlösen nach dem Aufwachen wieder normal?
das kommt drauf an was für eine OP bei Ihnen gemacht werden muss. Wenn an unserem Haus "gesunde" Patienten eine OP bekommen die länger als 2h dauern wird, wird automatisch ein Dauerkatheter gelegt. Je nach Menge der Ausscheidung wird dieser Katheter noch am OP-Tag oder, wenn Bettruhe nötig Ãst oder es ein urologischer Eingriff war, in den Tagen danach.
Meistens können die Patienten nach dem Entfernen des Katheters nach einigen Stunden wieder normal Wasser lassen. Wenn das aber nach 8h noch nicht möglich war und der Patient Beschwerden durch eine volle Blase hat kann Einmal-Katheterisiert werden oder es kann ein Medikament gegeben werden das das Wasserlassen wieder möglich macht. Wie es aber genau wirkt kann ich Ihnen leider nicht sagen, ich habe es selber nie im Einsatz gesehen.
ich muss am kommenden Mittwoch auch stationär in die Klinik zu einer größeren Knie-OP, ich bekomme eine Knorpeltransplantation und eine Tibiakopfosteotomie.
Die OP wird sicher eine ganze Weile dauern (mir wurde was von ca. 3 Stunden gesagt) und nun frage ich mich, ob man da einen Blasenkatheter gelegt bekommt, wie ich im vorherigen Beitrag gelesen habe wird das wohl bei OP's ab 2 Stunden gemacht.
Ist das so die Regel oder wird das von Klinik zu Klinik verschieden gehandhabt?
Wird der Katheter erst gelegt, wenn man in Narkose liegt?
auch für eine 3 Std. Op/Narkose muss man keinen Katheter legen. Fragen Sie doch danach.
Alles Gute für die geplante Op und Anästhesie wünsche ich Ihnen
MfG W.Gahbler
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Hinweis unter Bezug auf §7(3) der Berufsordnung für Ärzte:
1. Der voranstehende Beitrag ist eine allgemeine Stellungnahme, die, ausgehend von Ihrer Anfrage mit größtmöglicher Sorgfalt verfasst wurde.
2. Bitte wenden Sie Sich unabhängig davon persönlich zur Beratung, Untersuchung und Behandlung an eine Ärztin oder einen Arzt Ihres Vertrauens!
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aus der Gemeinschaftspraxis
E.Mertens/Dr.W.Gahbler/F.Becker
http://www.schmerzkreis.net
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